Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Freiwillige Höhergruppierung
MoinMoin:
Ich finde es immer wirklich erschreckend, wie im öD das Konzept eines Tarifvertrages von den AN verstanden wird.
Der Tarifliche Lohn ist stets das Mindeste, was ein AG zahlen muss, nicht das Mindeste was er tariflich zahlen darf.
TV-Ler:
--- Zitat von: MoinMoin am 23.05.2024 23:51 ---Der Tarifliche Lohn ist stets das Mindeste, was ein AG zahlen muss, nicht das Mindeste was er tariflich zahlen darf.
--- End quote ---
Der eigentliche Punkt ist:
Im öD ist der Tarif stets sowohl das Mindeste, was gezahlt werden muss, als auch das Höchste, was gezahlt werden darf. Das der Tarif auch die Obergrenze darstellt, liegt nicht im Tarif begründet, sondern im Haushaltsrecht.
In der fW kann ein Arbeitgeber relativ frei nach Gutdünken einzelnen Arbeitnehmern mehr zahlen und das im Zweifel mit seiner subjektiven Wahrnehmung begründen, die betreffenden Arbeitnehmer leisteten mehr als die anderen.
Im öD muss es dagegen wasserdicht begründet werden aufgrund des Haushaltsrechts bzw. aufgrund der darauf fußenden Durchführungshinweise der Arbeitgeber für die Personalstellen.
Wie gesagt, das hat mit dem Tarif direkt nicht zu tun, dennoch kommt man bestenfalls in Einzelfällen leicht daran vorbei (Nasenfaktor).
Casa:
--- Zitat ---Der eigentliche Punkt ist:
Im öD ist der Tarif stets sowohl das Mindeste, was gezahlt werden muss, als auch das Höchste, was gezahlt werden darf. Das der Tarif auch die Obergrenze darstellt, liegt nicht im Tarif begründet, sondern im Haushaltsrecht.
--- End quote ---
Das sehe ich auch so. Der Taifvertrag regelt zumindest tarifrechtlich abschließend was mindestens zu zahlen ist und was höchstens gezahlt werden kann. Die Eingruppierungen gem. TV finden sich dann im Haushalt wieder.
Wenn Stellen ohne Sachgrund höher bewertet werden, liegt ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht vor und der Personaler macht sich wegen Untreue strafbar. Es sind schließlich öffentliche Gelder.
Eine Möglichkeit der Besserbezahlung sehe ich darin, dass das Gremium, welches über den Haushalt entscheidet, eigenen Mitarbeitern eine Zulage gewährt. Das Ganze müsste dann auch noch halbwegs gut begründbar sein, bestenfalls mit Bezug zum eigenen Wirkungskreis einer Gemeinde.
Vorher sollten die tairflichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, bspw. §§ 18, 18a TVöD-VKA. Den SuE konnte ich spontan nicht im Volltext finden, die Regelungen dürften aber ähnlich sein.
KlammeKassen:
Ich stimme euch voll und ganz zu.
Und nicht aus Sicht des AN. Aus Sicht des AG!
Die haben auch Schiss, dass der jeweilige KAV dann Stress macht. Mein Arbeitgeber zahlt nicht mal übertarifliche Leistungen, die gemäß VKA bzw. hiesiegem KAV erlaubt wären.
Ist wohl noch nicht dringend genug der Personalmangel.
Die Personaler stecken einfach fest. Personalkosten dürfen nicht 1 Cent zu hoch sein; wenn bei Sachkosten 1 Mio. Euro verschwendet werden, ist das hingegen egal.
Dieses Bild muss im öffentlichen Dienst unbedingt mal raus aus den Köpfen.......
Aber die VKA argumentiert ja auch noch immer so "Geht nicht viel, das Geld wird für Infrastruktur etc. benötigt".
Ja top, wenn es keine Sachbearbeiter gibt, die diese Maßnahmen vernünftig (!) oder überhaupt bearbeiten, bringt es auch nichts. Dann setzt sich die Infrastrukturmaßnahme auch nicht um
FearOfTheDuck:
Nepomuks Beispiel zeigt, dass es auch anderes geht.
Schlimm wird es dann, wenn der HH sich über den TV hinwegsetzten möchte und die EGO bewusst oder unbewusst mißachtet wird. Es gibt hier auf diesen Seiten, die den Mißstand in Richtung nach unten aufzeigen. Da wünscht man sich dann ebenso normkonforme Auslegung wie bei HHRecht.
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