Autor Thema: [BW] Zusage auf Umzugskostenerstattung bei Versetzung zu Land/Kommune?  (Read 1355 times)

cangermffm

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Hallo zusammen,

Kann jemand aus Erfahrung berichten, inwiefern die Kommunen in BW bzw das Land BW Umzugskosten erstatten, wenn man sich dort auf einen freien Dienstposten bewirbt? In meinem Fall würde es sich um eine Versetzung handeln (bereits verbeamtet, anderer Dienstherr). In Stellenausschreibungen steht davon jedenfalls meistens nichts.

Kommt es auf die Kommune an oder wird das generell nicht gemacht, da zu teuer? Danke für eine Antwort.

Gewerbler

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Also ich kenne es nur vom Land selbst. Dort wurden bei Kolleginnen Umzugskosten erstattet, wenn man versetzt wurde - allerdings die Versetzung in den mir bekannten Fällen nicht auf eigenen Wunsch. Bei Abordnung gab es "nur" Trennungsgeld.

Ich würde fast nicht damit rechnen, dass es was gibt, zumal du dich ja aktiv beworben hast und es wie bei jedem Job erstmal das Problem bzw. die Freiheit des Bewerbers ist, wie er dann zur Arbeit kommt oder auch nicht. Insofern wäre es höchstens aus Kulanz, wenn die Kosten übernommen werden würden.
Wenn du selbst umziehst, müsstest du es aber bei der Steuererklärung geltend machen können, würde ich vermuten.

10481178

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Grundsätzlich gelten zunächst die landesrechtlichtlichen Regelungen (Gibt es in BW ein LUKG?). In der Regel verweisen diese auf das BUKG. Danach bekommt man die UKV zugesagt, wenn es sich um einen Umzug aus dienstlichen Gründen handelt und die neue Wohnung weniger als 30 km von der neuen Dienststätte entfernt ist oder im neuen Dienstort liegt (§ 3 Abs. 1 BUKG).

Was viele nicht wissen ist, dass es sich auch um dienstliche Gründe handelt, wenn ich mich auf eine Stellenausschreibung beworben habe und dies zur Versetzung führt. Es handelt sich dann um dienstliche Gründe.

iemarry

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Es könnte von der Art der Stelle und der Knappheit an qualifizierten Kandidaten abhängen. Ich würde empfehlen, sich an die zuständigen Behörden zu wenden, um deren Richtlinien bezüglich der Erstattung von Umzugskosten zu klären.

clarion

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Mir wurde keine gewährt,  da Versetzung aus eigenem Wunsch.

Poincare

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Bei uns wird, auch wenn man sich auf einen Dienstposten bewerben muss, in der Regel "aus dienstlichen Gründen" versetzt. Dann gibt es auch Kohle für den Umzug. Sollte man eine Versetzung "auf eigenen Wunsch" haben (so war es früher per Antrag und ohne Bewerbung), gibt es keine.