Autor Thema: Unterschiedliche Eingruppierung für gleiche Tätigkeit bei einer Neueinstellung  (Read 1839 times)

Christine09

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Hallo liebe Foristen,
ich bin als Quereinsteigerin seit sieben Jahren in einer Kommune als Verwaltungsangestellte beschäftigt und habe mich in dieser Zeit von EG4 aufgrund von Übernahme höherwertigen Aufgaben in die EG6 Stufe 3 hochgearbeitet. Bei uns im Team wurde eine neue Stelle genehmigt, die gleichwertig zu meiner ist. Allerdings wird diese Stelle mit EG9a Stufe 3 vergütet. Die Bewerberin ist ebenfalls Quereinsteigerin mit einer fachfremden Ausbildung. Ich empfinde diesen Unterschied als sehr unfair und möchte natürlich ebenfalls in dieser Entgeltstufe eingruppiert werden. Welche Möglichkeiten habe ich, dies durchzusetzen? Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich mich damit abgefunden, dass für meinen Arbeitsplatz die derzeitige EG verbindlich war, obwohl die Arbeit höherwertig war. Aber diese Ungleichbehandlung gleichwertiger Arbeit hat mich sehr überrascht. Ich bin für jeden Rat dankbar.
Viele Grüße
Christine09

FearOfTheDuck

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Angenommen die Tätigkeit würde gleich eingruppieren (was bei gleichen Aufgaben nicht zwingend sein muss): Wenn deine Rechtsmeinung zur Eingruppierung von der des AG abweicht, dann forderst du den AG unter Geltendmachung deiner Ansprüche auf, das dir zustehende Gehalt in entsprechender Höhe auszubezahlen.

MoinMoin

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Aber diese Ungleichbehandlung gleichwertiger Arbeit hat mich sehr überrascht. Ich bin für jeden Rat dankbar.
Sofern man tariflich korrekt bezahlt wird gibt es keine Ungleichbehandlung. Man wird aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Stellen werden nicht nach Stufe 3 vergütet.

 
Zitat
Ich empfinde diesen Unterschied als sehr unfair und möchte natürlich ebenfalls in dieser Entgeltstufe eingruppiert werden.
Dafür gibt es die Möglichkeit eine Eingruppierungsfeststellungsklage einzureichen.

KlammeKassen

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Hallo liebe Foristen,
ich bin als Quereinsteigerin seit sieben Jahren in einer Kommune als Verwaltungsangestellte beschäftigt und habe mich in dieser Zeit von EG4 aufgrund von Übernahme höherwertigen Aufgaben in die EG6 Stufe 3 hochgearbeitet. Bei uns im Team wurde eine neue Stelle genehmigt, die gleichwertig zu meiner ist. Allerdings wird diese Stelle mit EG9a Stufe 3 vergütet. Die Bewerberin ist ebenfalls Quereinsteigerin mit einer fachfremden Ausbildung. Ich empfinde diesen Unterschied als sehr unfair und möchte natürlich ebenfalls in dieser Entgeltstufe eingruppiert werden. Welche Möglichkeiten habe ich, dies durchzusetzen? Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich mich damit abgefunden, dass für meinen Arbeitsplatz die derzeitige EG verbindlich war, obwohl die Arbeit höherwertig war. Aber diese Ungleichbehandlung gleichwertiger Arbeit hat mich sehr überrascht. Ich bin für jeden Rat dankbar.
Viele Grüße
Christine09

Bist du dir denn sicher, dass sie exakt dieselben Aufgaben übertragen bekommen hat? Oder müsst ihr nun zum Teil das Selbe bearbeiten.

Wenn sie auch Quereinsteigerin ist und die beruflichen Qualifikationen nicht hat, dürfte sie eigentlich ohnehin nur nach EG 8 bezahlt werden, wenn die Stelle EG9a ist. Ggf. bringt sie aber, obwohl sie Quereinsteigerin ist, die notwendigen Qualifikationen mit. Manchmal werden bei solchen Fällen ja auch zum Beispiel Verwaltungsfachangestellte oder Rechts- und Notarfachangestellte gesucht (oder ähnliches). Wenn sie dann beispielsweise Renofa gelernt hat und von einem Anwaltsbüro zu euch wechselt, wäre es zwar ein Quereinstieg, aber die EG 9a stünde ihr dann zu (insofern die Tätigkeiten generell richtig eingruppiert sind)

MoinMoin

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Wenn sie auch Quereinsteigerin ist und die beruflichen Qualifikationen nicht hat, dürfte sie eigentlich ohnehin nur nach EG 8 bezahlt werden, wenn die Stelle EG9a ist.
Sofern die EGO eine beruflichen Qualifikationen zwingend fordert, was grundsätzlich nicht (mehr) der Fall ist.

Casa

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Zitat
Hallo liebe Foristen,
ich bin als Quereinsteigerin seit sieben Jahren in einer Kommune als Verwaltungsangestellte beschäftigt und habe mich in dieser Zeit von EG4 aufgrund von Übernahme höherwertigen Aufgaben in die EG6 Stufe 3 hochgearbeitet. Bei uns im Team wurde eine neue Stelle genehmigt, die gleichwertig zu meiner ist.

Für mich hört es sich so an, als ob zwischen Teamleitung und Sachbearbeiter eine Stelle zwischen Teamleitung und Sachbearbeiter geschaffen wurde, bspw. ein Hauptsachbearbeiter oder eine stellvertretende Teamleitung. Je nach Aufgaben kann die zwischengeschaltete Position bereits bei 3-10 unterstellten Mitarbeitern sinnvoll sein.

Schau dir daher erst einmal genau an, was die neue Stelle für Aufgaben hat.
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FearOfTheDuck

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Woraus erschließt sich deine Vermutung? Das klingt in meinen Ohren doch ziemlich konstruiert.

Casa

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Zitat
Woraus erschließt sich deine Vermutung?

Ich sage ja, für mich hört es sich so an. Die Tatsachenlage kann freilich anders sein. :-)
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Christine09

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Hallo zusammen,
vielen Dank für die schnellen Reaktionen. Die Stellenbesetzung war sozusagen ein Zufallsprodukt bei den Bewerbungsgesprächen. Meine Sachgebietsleiterin war dabei. Es wurde tatsächlich nach eine Besetzung für eine EG9a Stelle gesucht. Diese Stelle hat aber ein anderer Mitbewerber bekommen und man hat quasi aus der Hüfte heraus ein Angebot als Unterstützung für meine Kollegin und mich gemacht. Eine Einstufung in EG9a wäre sicher nicht zwingend erforderlich gewesen, wurde aber gemacht. Als Quereinsteigerin hat sie eine Ausbildung, die keinerlei Bezug zum öffentlichen Dienst hat. Sie soll uns im gleichen Bereich unterstützen. Der Aufgabenbereich den wir betreuen wäre laut Aussage mindestens im Bereich EG 8 anzusiedeln. Meine Sachgebietsleiterin ist ebenfalls der Ansicht, dass eine solche Ungleichbehandlung so nicht hinzunehmen ist und hat Gespräche mit den Vorgesetzten vereinbart. Sollte das nicht fruchten, dann sollen wir auch nochmals Gespräche einfordern. Unseren Personalrat  werde ich ggf. auch einbinden, wobei ich dort keine große Unterstützung erwarte. Vielen Dank nochmals für den Input. Aus der freien Wirtschaft kenne ich solche Unterschiede, im öffentlichen Dienst hatte ich das so nicht erwartet. Viele Grüße
Christine09

MoinMoin

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Aus der freien Wirtschaft kenne ich solche Unterschiede, im öffentlichen Dienst hatte ich das so nicht erwartet.
Es gibt sie auch nicht im öffentlichen Dienst.
Entweder du und dein Chefin irren gewaltig bzgl. der auszuübenden Tätigkeiten die du hast und die der neue Tätigkeitszuschnitt hat.
Oder du irrst dich bzgl. deiner auszuübenden Tätigkeiten (als das was dir übertragen wurde) und der Tätigkeiten die du ausübst.

Oder der AG irrst sich bzgl. deiner Bezahlung, er also einen Eingruppierungsirrtum hat, oder bei der Neuen macht er einen Eingruppierungsirrtum.

Aber identische Tätigkeiten führen (anders als in der pW) im öD IMMER zur identischen Eingruppierung.
Und das kann man einklagen.

Und Sätze wie "Eine Einstufung in EG9a wäre sicher nicht zwingend erforderlich gewesen, wurde aber gemacht. "

habe in sich schon mal ein Haufen fehlerhaftes an sich:
1.) Es ist keine Einstufung, sondern eine Eingruppierung.
2.) Eingruppierungen werden nicht gemacht, der AG gruppiert niemals ein, denn man IST eingruppiert aufgrund der auszuübenden (nicht der ausgeübten) Tätigketien.
3.) Es wurde also maximal der Person Tätigkeiten übertragen, die zu einer 9a führen, auch wenn sie unter umständen diese überhaupt nicht ausübt.

Also wenn du auch solche Tätigkeiten übertragen bekommen hast, dann solltest du dein dir zustehendes Entgelt einfach einfordern.