Ja, nach 5 Jahren und bei Dienstunfall o. Ä. vor Ablauf von 5 Jahren, § 73 Abs. 1 i V. m. § 18 Abs. 1 LBeamtVG BaWü.
Ohne Dienstunfall o. Ä. dürfte es auf die Mindestpension von 57 % der Endstufe A7 + ggf. Strukturzulage + ggf. Familienzuschlag wegen Ehe hinauslaufen, § 27 Abs. 4 LBeamtVG BaWü.
Woher die Alternative mit der Pension erst nach 18 Jahren Dienstzeit kommt, ist mir in Anbetracht von § 73 LBeamtVG BaWü ein Rätsel.