Autor Thema: Eingruppierung  (Read 2384 times)

Marianne

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Eingruppierung
« am: 27.05.2024 12:04 »
Lt. TVöD - NRW- Eingruppierungsverzeichnis, erfolgt eine Eingruppierung nach EG 6. Abscnitt c), 6. für: Kraftwagenfahrer mit erfolgreich abgeschossener Ausbildung nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung für Kraftfahrzeuge, deren Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt

Sind hiermit auch Fahrer von z.B. Müllfahrzeugen gemeint die keine Ausbildung nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung (3 Jahre Ausbildung) gemacht haben, bzw. benötigt man für die Eingruppierung die Ausbildung nach Berufsfahrer-Ausbildungsordnung oder reicht die die Teilnahme/Weiterbildung entsprechend  des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetztes/Verordnung aus?