Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

interne Stellenausschreibung

(1/2) > >>

Steffl:
Hallo,

bei uns wurde eine Stelle als Beschäftigter im feuerwehrtechnischen Dienst intern ausgeschrieben.
Es haben sich auf diese Stelle auch welche von der Freiwilligen Feuerwehr beworben die nicht bei der Stadt beschäftigt sind.
Jetzt meine Frage: Müssen dann diese Bewerber beim verfahren berücksichtigt werden oder nur die, die bereits bei der Stadt beschäftigt sind.

Im Voraus schon mal Danke
Mfg
Steffl

clarion:
Es kommt auf den genauen Ausschreibungstext an.

Steffl:
Was müsste da genau drin stehen damit sich auch externe bewerben dürften?

Thomber:
Wenn Bewerber und ausschreibenden Behörde durch einen Arbeitsvertrag oder Beamtenverhältnis vebunden sind, würde ich das als "intern" bezeichnen.
Der Sinn dahinter ist oftmals €€€, denn, wenn ich keinen Externen einstelle, ist das halt günstiger. ODER während einer Haushaltssperre könnte ich intern auch ausschreiben...aber befördern dann wohl erst nach Sperrenaufhebung.

Der Kollegen der freiwilligen Fw gehören haushaltstechnisch m.E. nach nicht zum internen Kreis. Die beziehen kein Arbeitsentgelt und später auch keine Rente. Das wäre für mich eine externe Einstellung.    (auch, wenn ich den Leuten gönnen würde!)

MoinMoin:

--- Zitat von: Steffl am 28.05.2024 07:29 ---Was müsste da genau drin stehen damit sich auch externe bewerben dürften?

--- End quote ---
Wenn dort z.B. drin steht, die Ausschreibung richtet sich an Beamte/Angestellte der Stadt X, dann wären externe ausgeschlossen.

Wenn da nichts bezüglich "richtet sich an" steht, dann sind sie uU nicht ausgeschlossen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version