Autor Thema: Beendigung Abordnung - Option einer Verlängerung  (Read 2063 times)

Jaba239

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. zur Abordnung bzw. dessen Beendigung. In dem Interessenbekundungsverfahren, auf das ich mich beworben habe - ich bin Tarifangestellter - , steht "Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen einer Abordnung für die Dauer von 2 Jahren mit der Option der Verlängerung..."

Meine Frage ist nun, wie ich mich verhalten soll, wenn ich die Option der Verlängerung nicht ziehen will. Sollte ich meiner aktuellen Dienststelle bzw. der abordnenden Dienststelle eine Information zukommen lassen, dass ich diese Option nicht will oder würde die Abordnung automatisch nach 2 Jahren enden? Wäre eine Zustimmung meinerseits erforderlich, sofern diese Option der Verlängerung von der aktuellen Dienststelle in Betracht gezogen wird?=

Wäre cool, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

MoinMoin

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Antw:Beendigung Abordnung - Option einer Verlängerung
« Antwort #1 am: 28.05.2024 14:23 »
In der Regel muss man "nur" angehört werden, könnte aber auch gegen den eigenen Willen versetzt oder abgeordnet werden.
Das dürfte auch bei der Verlängerung zutreffen.

2strong

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Antw:Beendigung Abordnung - Option einer Verlängerung
« Antwort #2 am: 28.05.2024 16:15 »
Vor einer Verlängerung der Abordnung wirst Du regelmäßig angehört. Da sprichst Du Dich einfach gegen eine Verlängerung aus. Das kannst Du auch bereits frühzeitig mitteilen. Dann kann man Dich auch bereits frühzeitig anderweitig einplanen.

clarion

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Antw:Beendigung Abordnung - Option einer Verlängerung
« Antwort #3 am: 28.05.2024 22:15 »
Bei einer Abordnung von zwei Jahren ist damit zu rechnen, dass Deine jetzige Stelle vermutlich anderweitig vergeben wird.  Du hast nur Anspruch auf gleichwertige Tätigkeit, jedoch nicht auf konkrete Aufgaben.

Jaba239

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Antw:Beendigung Abordnung - Option einer Verlängerung
« Antwort #4 am: 03.06.2024 11:15 »
Danke für die Antworten.

Also ist der richtige Adressat für diese Mitteilung (Keine Ziehung der Option der Verlängerung) meine jetzige Dienststelle und nicht die Stammdienststelle, die die Abordnung ausgesprochen hat? Letztere würde ich ergo "nur" darüber in Kenntnis setzen, was ich der jetzigen Dienststelle mitgeteilt habe?