Autor Thema: Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13  (Read 7241 times)

Farmer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Moin,

folgendes Anliegen zum Thema Eingruppierung habe ich.

2013 bin ich als wissenschaftl. Mitarbeiter an einer Hochschule eingestellt worden.
Damals als B.Eng. in E11 Stufe 2.

Die Stellenanzeige wies folgendes Arbeiten aus:
Schwerpunkt: Unterstützung der Lehre im technischen Bereich
- Durchführung von Messungen in Projekten, Laborübungen und student. Praktika
- Betrieb und Wartung technischer Labore
- Durchführung von Übungen und Praktika
- Softwareadministration
Damals hatte der Fachbereich nur zwei Bachelorstudiengänge und ich habe exakt das getan was oben aufgeführt ist.

Privat und Nebenberuflich habe ich 2018 einen Masterabschluss (M.Sc.) absolviert.

Meine Arbeitszeit teilt sich 50/50 auf zwei Professoren auf, ich habe also zwei Fachvorgesetzte, einer von den beiden ist auch mein disziplinarischer Vorgesetzter (Dekan).

Vor einigen Jahren wurde ein Masterstudiengang am Fachbereich eingeführt und eine Forschungs- und Versuchshalle mit technischen Anlagen gebaut bzw. wird derzeit noch aufgebaut und stetig erweitert. Mit der Zeit wuchs der Masterstudiengang und mir wurden durch meine Vorgesetzten Aufgaben übertragen die direkt mit diesem Masterstudiengang bzw. den Forschungsanlagen zu tun haben. Zu etwa 70% meiner Arbeitszeit betreue ich inzwischen Masterarbeiten, Studienarbeiten von Masterstudierenden und baue Prüfstände für wissenschaftliche Versuche auf und betreibe diese. Was ich damit sagen will: Meine Vorgesetzten nutzen meine Kenntnisse und formale Qualifikation (Master) die nicht der Eingruppierung entsprechen.

Meine Tätigkeit hat sich also verändert und entspricht nicht mehr einer Stelle die nur ein Hochschulstudium(E11)- sondern ein wissenschaftliches Hochschulstudium erfordert(E13).

Nach einem kurzen Gespräch mit dem Personalrat habe ich bei der Personalabteilung einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung meiner Stelle gestellt. Ich bekam umgehend zurück: "hiermit bestätige ich Ihnen gerne den Eingang ihres Antrages. Nach Überprüfung der rechtlichen Situation werden wir auf Sie zukommen um das weitere Vorgehen zu besprechen." Nun sind 3 Monate vergangen. Auf Nachfrage teilt man mit, dass daran gearbeitet werde.

Dank dieses Forums weiss ich nun, dass die Personalabteilung diesen Antrag auch einfach ignorieren kann bzw. das auch wahrscheinlich gerade tut.

Was ich hier noch nie so wirklich herausgefunden habe, ist, was kann ich nun tun?

A Direkt eine Eingruppierungsfeststellungsklage führen?
oder
B Den Arbeitgeber auffordern mir das für die übertragene Tätigkeit nötige Gehalt zu zahlen?
(Dann startet die Diskussion das mir meine Vorgesetzten die Aufgaben nicht übertragen hätten dürfen?)
oder
C Alle Aufgaben die ein wissenschaftliches Hochschulstudium erfordern nun ablehnen kann bzw. muss?
oder
?

Danke für eure Beiträge.

Jan

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,427
Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #1 am: 28.05.2024 22:09 »
Zunächst würde ich Gespräche führen bevor ich eine Eingruppierungsfeststellungsklage auf den Tisch lege.

Mit dem Vorgesetzten ist zu klären, ob er Dich unterstützt. Häufig sind Professoren aber im Tarifrecht nicht schlauer als die Mitarbeiter. Idealerweise schreibst Du zusammen mit dem Vorgesetzten eine neue Tätigkeitsbeschreibung und der Vorgesetzte sollte sie der Personalabteilung vorlegen und um Übertragung der Aufgaben an Dich bitten.

Wenn der Versuch der einvernehmlichen Höhergruppierung scheitert, darfst Du im Grunde nur die Arbeiten Deiner alten Tätigkeitsbeschreibung ausführen.  Streng genommen ist die neue Tätigkeit sogar abmahnwürdig, weil Du nicht tust, was man Dir sagt.

Bevor Dir nicht durch eine befugte Person (ein Personaler, nicht dein Chef)  höherwertige Tätigkeiten wirksam übertragen wurde,  ist eine Eingruppierungsfeststellungsklage m.E. eh ohne Erfolgsaussichten.



Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 832
Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #2 am: 29.05.2024 15:34 »
Zitat
Wenn der Versuch der einvernehmlichen Höhergruppierung scheitert, darfst Du im Grunde nur die Arbeiten Deiner alten Tätigkeitsbeschreibung ausführen.  Streng genommen ist die neue Tätigkeit sogar abmahnwürdig, weil Du nicht tust, was man Dir sagt.

Bevor Dir nicht durch eine befugte Person (ein Personaler, nicht dein Chef)  höherwertige Tätigkeiten wirksam übertragen wurde,  ist eine Eingruppierungsfeststellungsklage m.E. eh ohne Erfolgsaussichten.

Warum muss der Personaler / die Abteilung Personal die Tätigkeit übertragen und warum reicht die Anweisung der Vorgesetzten nicht aus?

Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,757
Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #3 am: 29.05.2024 16:28 »
Zitat
Wenn der Versuch der einvernehmlichen Höhergruppierung scheitert, darfst Du im Grunde nur die Arbeiten Deiner alten Tätigkeitsbeschreibung ausführen.  Streng genommen ist die neue Tätigkeit sogar abmahnwürdig, weil Du nicht tust, was man Dir sagt.

Bevor Dir nicht durch eine befugte Person (ein Personaler, nicht dein Chef)  höherwertige Tätigkeiten wirksam übertragen wurde,  ist eine Eingruppierungsfeststellungsklage m.E. eh ohne Erfolgsaussichten.

Warum muss der Personaler / die Abteilung Personal die Tätigkeit übertragen und warum reicht die Anweisung der Vorgesetzten nicht aus?
Wenn dein Vorgesetzter auch deinen Arbeitsvertrag unterschreiben darf, dann reicht auch das.
Denn:
Ein Tätigkeitsänderung die eine Änderung der Eingruppierung zur Folge hat, ist eine Arbeitsvertragsänderung, die natürlich nur jemand machen darf, der Arbeitsverträge unterschrieben darf.

Farmer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #4 am: 02.06.2024 17:57 »
Moin,

danke für Eure Antworten.

Mein Arbeitsvertrag wurde zwischen mir und dem Bundesland geschlossen "vertreten durch die Hochschule". Unterschrieben wurde "in Vertretung für den Arbeitgeber" durch die Vizepräsidentin der Hochschule.
Also ist der/die Vizepräsident/in schon mal befugt mir Tätigkeitsänderungen anzuweisen.
Es gibt und gab nie eine Tätigkeitsdarstellung, lediglich die Aufgaben die in der Stellenanzeige aufgeführt wurden (Originalanzeige liegt mir vor)

Von clarion:
Zitat
Mit dem Vorgesetzten ist zu klären, ob er Dich unterstützt. Häufig sind Professoren aber im Tarifrecht nicht schlauer als die Mitarbeiter. Idealerweise schreibst Du zusammen mit dem Vorgesetzten eine neue Tätigkeitsbeschreibung und der Vorgesetzte sollte sie der Personalabteilung vorlegen und um Übertragung der Aufgaben an Dich bitten.

Das ist ein guter Vorschlag, danke.
Inzwischen habe ich dies auch so von inoffizieller Quelle erfahren. Die Personalabteilung gibt in manchen Fällen als Antwort auf solche Höhergruppierungsanträge ein Dokument raus. Es handelt sich dabei quasi um eine 1:1 Kopie dieses Dokuments des Bundes:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2015_T%C3%A4tigkeitsdarstellung.html

Der Mitarbeitende soll dann selbst dieses Dokument ausfüllen und wenn der Vorgesetzte dies unterzeichnet "wäre dies hilfreich", es sei aber nicht zwingend erforderlich.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,757
Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #5 am: 02.06.2024 18:44 »
Wenn der AG nicht weiß welche Tätigkeiten er ausführen lassen möchte, dann braucht er offensichtlich keine Personal  ;D

Farmer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #6 am: 09.08.2024 20:32 »
Zwei weitere Monate sind ins Land gezogen und es erfolgt keine Reaktion.
Auf E-Mail Nachfragen wird seitens der Personalabteilung nicht reagiert.

Wenn ich mal jemanden ans Telefon bekomme, gibt es Ausreden und nicht das erste mal höre ich den Satz "Sie verlieren ja nichts, weil Sie den Antrag damals nach TV-L / § 37 Ausschlussfrist gestellt haben".

Ehrlichgesagt regt mich diese Aussage auf. Denn: Natürlich verliere ich zwischenzeitlich unbezahlte Arbeitsleistung, erst schon recht wenn man nachher feststellt dass ich die Aufgaben nicht hätte übertragen bekommen dürfen. Hab ich der Sachbearbeiterin auch gesagt, woraufhin sie einlenkend meinte, sie könne das als Argument hernehmen, meinen Fall zu beschleunigen. Das war vor zwei Monaten.

Was ist der nächste Schritt, bevor ich zum Anwalt gehe?

Wäre dieses Schreiben noch eine Option?
"Beispiel-Formulierung für die Geltendmachung einer höheren Stufenzuordnung /Entgeltgruppenzuordnung sowie Zahlung"

https://www.google.com/url?sa=i&url=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fgpr%2Foertliche-personalraete%2Fspandau%2Fdownloads%2Fgeltendmachung_muster.pdf&psig=AOvVaw2a-IU5jBggLdA-CIqfMV77&ust=1723314657161000&source=images&cd=vfe&opi=89978449&ved=0CAcQr5oMahcKEwjQsZ7AxeiHAxUAAAAAHQAAAAAQBA

Oder ist das mehr oder weniger sinnlos?

Farmer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #7 am: 07.09.2024 09:06 »
Evtl. ist es ja von Interesse wenn ich hier weiterberichte.

Nun, nach 6 Monaten habe ich Antwort bekommen. Alles in allem bedankt man sich für meinen Einsatz mit dem Masterabschluss, sieht aber keine übertragenen Aufgaben die eine Höhergruppierung rechtfertigen. Man hat dazu kurz mit einem von meinen beiden Vorgesetzten telefoniert.

Es hat sich nun gezeigt, dass ich nicht nach TV-L im allgemeinen Teil eingruppiert bin, sondern im Teil II, Abschnitt 22.1 "Ingenieure". Hier sind die Definitionen mit wissenschaftlichem Hochschulstudium nicht so eindeutig wie im Teil I. Diese Eingruppierung war mir nicht bekannt und dem Personalrat auch nicht.
Die Personalabteilung argumentiert nun, das die ausgeführten Tätigkeiten nicht ausserhalb des Rahmens eines "üblichen Wissenschaftlichen Mitarbeiters" liegen.
 
Die astronomische Zulage nach Teil II, Abschnitt 22.1 i.H.v. 23,01€ zahlte man mir bislang aber nicht. Muss ich die ernsthaft als Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung einfordern, obwohl sie im Tarivertrag niedergeschrieben ist?! Seit wann gibt es diese Zulage?

Da ich meinen Masterabschluss privat nebenberuflich gemacht habe, wäre nun mein nächster Schritt, der Hochschule meinen Kenntnisse und meine formale Qualifikation aus dem Master zu entziehen. Sprich, ich unterlasse alle Aufgaben die einen Master voraussetzen. Ich würde nun, nur noch auf Stand meiner Stellenbeschreibung von 2013 auf dem Niveau eines Bachelor-Ingenieurs arbeiten.
Das hätte ich eh nie anders machen dürfen... richtig?

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,427
Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #8 am: 07.09.2024 09:20 »
Ich vermute mal, dass man sich erst nach Deiner Anfrage Gedanken darüber gemacht hast, wo genau Du in die EGO eingeordnet bist.

Zu deiner letzten Frage richtig.

Wie wäre sich eine neuen Job zu suchen?

Nicht vergessen die Zulagen einzufordern.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,757
Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #9 am: 07.09.2024 09:30 »
Es hat sich nun gezeigt, dass ich nicht nach TV-L im allgemeinen Teil eingruppiert bin, sondern im Teil II, Abschnitt 22.1 "Ingenieure".
Auch Ingenieure können Tätigketien haben die im allgemeinen Teil eingruppiert sind.
ich bin als Informatiker auch nicht im "Informatiker" Teil eingruppiert sondern im allgemeinen Teil.

Also da muss man halt schauen, was jetzt die "neuen" Tätigkeiten sind.

Farmer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #10 am: 07.09.2024 20:44 »
Moin,
OK, erstmal danke!

@Clarion: Ja, ich vermute auch, dass man sich dort erst rührt, wenn nachgefragt wird. Aber: Ich möchte dort gar nicht weg, ich mag die Arbeit und die Kollegschaft. Aber ausnutzen lassen will ich mich auch nicht mehr. Also wird mir entweder die höherwertige Arbeit vergütet oder ich unterlasse sie. Ersteres wäre mir lieber, zweiteres ja immer noch mein gutes Recht.

@MoinMoin
Ja, genau, davon bin ich auch in meinem Falle ursprünglich ausgegangen.
Was ich nun dazu noch gefunden habe, lässt mich vermuten, dass es doch Richtung allgemeinem Teil geht in meinem Fall, auch wenn die Rechtsmeinung der Personalabteilung ja gemäß der Antwort anders lautet.
Denn ich verrichte Tätigkeiten, die eindeutig einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss erfordern (Prüfung von Masterarbeiten, Lehre bei Masterstudenten, Anleitung wissenschaftlicher Arbeiten).
Siehe dazu aus "Die Eingruppierung von Ingenieurinnen/Ingenieuren und staatlich geprüften
Technikerinnen/Technikern in den TVöD-VKA, den TVöD-Bund und den TV-L" von Rehm:
Zitat
Die Sperrwirkung des Spezialitätsgrundsatzes bezieht sich jedoch nicht auf Ingenieurstätigkeiten,
welche einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss erfordern (ab Entgeltgruppe 13). Die Ein-
gruppierung eines Ingenieurs mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Hochschulstudium und
entsprechender hochschulspezifischer Tätigkeit richtet sich nach den allgemeinen Tätigkeitsmerk-
malen (BAG v. 21.6.2000 – 4 AZR 389/99 – Juris-Rn. 57).
Quelle:
https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/arbeits-und-tarifrecht/self/whitepaper_eingruppierung-ingenieure_1600604100000.pdf?srsltid=AfmBOopjV18VNi3gwDFYxRxytZ43Br04rjpojLIpsDVCO4RHAJtX7PBn

Problem bleibt am Ende nur - und das ist das totschlagargument - dass mir die Aufgaben nie von der Personalabteilung übertragen wurden, sondern nur vom wie hier so oft genannten "subalternen" Führungspersonal, also meinen beiden Profs.

Also habe ich selbst nur ein Druckmittel:

Ich setze jetzt meine beiden Fachvorgesetzten auf den Pott und mache bekannt das ich keine weiteren Tätigkeiten ausführe die meinen Master tangieren. Entweder sie bewegen sich dann und drängen bei der Personalabteilung auf eine offizielle Übertragung der Tätigkeiten und Neubewertung der Stelle, oder ich geb halt zukünftig mein Hirn Morgens an der Garderobe ab.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,427
Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #11 am: 07.09.2024 22:27 »
Wenn Du Prüfungen von Masterabsolventen machst,  dann musst Du nach der Studienordnung zwingend selbst den Master haben, das wäre wohl in der Tat der Hebel. Vielleicht hilft ja ein wenig  Dienst nach Vorschrift da schon.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,757
Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #12 am: 08.09.2024 07:28 »
Aber eines solltest du im Hinterkopf haben, wenn die 13er Tätigkeiten, die 50% Zeitanteilmarke nicht erreichen, dann kannst du sie auch nicht ablehnen auszuüben.

Und klar kannst du zum einen deine Profs auf den Pott setzen und zum anderen die PA befragen, ob die Profs im Namen des AG befugt sind, die von dir genannten Tätigkeiten zu übertragen, bzw. das das PA doch bitte bestätigen möge, das du diese Dinge auszuüben hast und dass du ohne Zustimmung des PA dich nicht befugt siehst im nächstem Semester die Unterstützung der Lehre auszuüben.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 832
Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #13 am: 08.09.2024 11:33 »
Wie wäre es mit einem vernünftigen Gespräch, statt Jemanden "auf den Pott" zu setzen?

Jedenfalls hilft Rumgezicke und eingeschnappt sein nicht weiter.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Farmer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #14 am: 08.09.2024 12:11 »
Moin,

ja, guter Punkt, bin einfach noch eingeschnappt weil ich an die Sache zu naiv rangegangen bin.
Das Ablehnungsschreiben hat es auch in sich, da dort subtil kleingeredet wird. Dies und die fehlende Zulage löst nun mal auch nicht den Wunsch nach einem "vernünftigen Gespräch" aus. Muss halt etwas sacken bevor sowas geht.

Letztlich werde ich mit meinen Vorgesetzen sprechen, die haben nunmal auch keine Ahnung von diesen ganzen Eingruppierungsgeschichten und dachten wohl auch nur "Prima, er hat einen Master und wir damit Entlastung an der Master-Betreuungsebene".

Ich denke am Ende bleibe ich lieber auf E11, lass den Hickhack mit den Masterstudenten und gut ist.