Anspruch hast du lediglich auf Stufe 1. Sollte einschlägige Berufserfahrung vorliegen, gehts bis in Stufe 3. Alles darüber wäre Verhandlungssache (gewesen). Sollte die Stelle allerdings schwer zu besetzten gewesen sein, kann der AG auch durchaus eine höhere Stufe anbieten.
Üblich ist es schon, dass das vorher geklärt wird, unüblich ist die fehlende Übereinkunft hierüber aber auch nicht. Oft wird sich leider zu spät mit dem Tarifvertrag befasst, auf den man sich einlässt.