Autor Thema: [Allg] Chancen auf Verbeamtung bei Psychotherapie  (Read 3290 times)

KajFe

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Hallo!

Ich bin 34 Jahre alt und stehe kurz vor dem Einstieg ins Lehramt. Es ist bei mir allerdings so, dass ich im Alter von 17-22 Jahren aufgrund einer Persönlichkeitsstörung (nicht Borderline, sondern weniger dramatisch) bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in ambulanter Behandlung war. Zudem war ich vor 8 Jahren für 3 Tage wegen einer schweren depressiven Episode stationär aufgenommen. Die Theapie ist mittlerweile abgeschlossen und auch seit dem stationären Aufenthalt bin ich weder rückfällig geworden noch war ich seitdem (Erkältungen ausgenommen) krank.
Ich bin mir nun sehr unsicher, ob mir durch meine Vorgeschichte heutzutage noch eine Verbeamtung möglich wäre oder mir eher verwehrt werden würde. Kann dazu jemand Erfahrung seine/ihre Erfahrungen teilen?

Liebe Grüße!
« Last Edit: 08.06.2024 02:47 von Admin »

NickHume

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Antw:Chancen auf Verbeamtung bei Psychotherapie
« Antwort #1 am: 28.05.2024 22:10 »
Das kann man so nicht pauschal sagen. Kommt immer auf das Bundesland und den Willen des Dienstherren drauf an. Prinzipiell kann das definitiv ein Grund sein, eine Verbeamtung zumindest zu verzögern. Ich würde da offen drüber reden, dann weißt du, woran du bist.

Keating

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Antw:Chancen auf Verbeamtung bei Psychotherapie
« Antwort #2 am: 28.05.2024 23:19 »
Moin,
die Gründe für meine Therapie konnten damals genau benannt werden, weshalb mir ein Schreiben von Analytiker ausgestellt wurde. In diesem wurden Hintergründe und Verlauf beschrieben. Dies war bei der Verbeamtung tatsächlich völlig egal. Wichtig war allerdings, dass ich offen und ehrlich mit dem Amtsarzt gesprochen habe. Bei mir hing die Verbeamtung nur von ihm ab.

Schwieriger wird es für dich, eine attraktive und gut bezahlbar PKV zu finden. Tipp: mit der ersten Verbeamtung haben viele PKVen ein Klausel, dass man reinkommt (so auch bei mir damals).

Casa

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Antw:Chancen auf Verbeamtung bei Psychotherapie
« Antwort #3 am: 29.05.2024 09:48 »
Es gibt PKVen, die ihre Fragen auf die letzten 5 Jahre beschränken.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Gewerbler

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Antw:Chancen auf Verbeamtung bei Psychotherapie
« Antwort #4 am: 29.05.2024 09:58 »
Es gibt PKVen, die ihre Fragen auf die letzten 5 Jahre beschränken.

Psychotherapie etc. ("F-Diagnosen") sind - soweit ich den Überblick habe - immer 10 Jahre Abfragezeitraum.

Aber im Zweifelsfall dann eben über die Öffnungsaktion in die PKV und (bei Beschwerdefreiheit) dann später nochmal versuchen in einen regulären Vertrag zu kommen.

Aber das war ja nicht die Frage, bzw. hängt dann eher hinten dran, wenn die Verbeamtung grundsätzlich klappt.
Bei meiner ärztlichen Untersuchung war zu dem Thema eine Frage im Anamnesebogen, im Gespräch wurde gar nix dazu gesagt (hatte aber auch nichts anzugeben).
Ich würde aber auch vom Bauchgefühl dazu raten, ehrlich damit umzugehen. Falls später eine Falschangabe rauskommen sollte, wäre das schlecht...

Saxum

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Antw:Chancen auf Verbeamtung bei Psychotherapie
« Antwort #5 am: 05.06.2024 14:38 »
In der Regel werden Psychotherapie und ähnliches tatsächlich im 10 Jahre Zeitraum abgefragt, aber wie Casa schon zutreffend geäußert hat, gibt es einige PKVen die hier nur 5 Jahre abfragen. Wenn man die Suchmaschine mit der Suchabfrage "Psychotherapie Abfragezeitraum" bemüht, erhält man einen groben Überblick. Wie aktuell dieser ist kann ich natürlich nicht beantworten, aber sieht man dann spätestens bei den vorliegenden Gesundheitsfragen.

Je nachdem bewerten Versicherer auch Psychotherapie nicht mehr als "absoluter Ausschlussgrund", wenn z.B. bereits 8 Jahre zurückliegen, Therapie vollständig abgeschlossen ist, Rückfall eher gering einzustufen ist, dann sieht es mEn gut aus. Gegebenenfalls kann jedoch eben ein Risikozuschlag anfallen, den man aber nach z.B. 5 Jahren nochmals überprüfen lassen kann, damit dieser vielleicht wegfällt.

Hier im vorliegenden Fall wäre es ganz sinnig anonyme Risikovorabfragen durchzuführen oder durch einen Fachmenschen durchzuführen lassen.

Lass dich aber nicht davon abschrecken, wenn es doch zur Öffnungsaktion kommen sollte. Das ist kein "separater Tarif" sondern exakt der gleiche Tarif wie es auch anderen Beamt*innen angeboten werden würde. Mit zwei Unterschieden, ein Krankenhaus-Wahltarif (2-Bett oder Privatarzt) kann dabei nur mit abgeschlossen werden, wenn die Beihilfeverordnung eine solche auch erstatten würde und in der Regel wird kein Beihilfeergänzungstarif angeboten oder bei manchen Versicherer doch ein "vereinfachter Beihilfeergänzungstarif" der dann meistens zumindest Auslandskrankenschutz und Zahnersatz beibehält.

-> Krankenhauszusatzversicherungen kann man auch mit einem entsprechend hohen Krankenhaus-Tagessatz abdecken oder man schließt eine private Zusatzversicherung ab, die auch für Privatversicherte geöffnet ist. Ein Zweibettzimmer kostet grob je nach Krankenhaus, Ausstattung und Baujahr 80-160 €.

-> Restkosten für Zahnersatz kann man hier auch durch eine Zahnzusatzversicherung für Privat Versicherte, beispielsweise über einen Versicherer aus Würzburg der dann einen prozentualen Anteil übernehmen würde, abschließen oder man bildet eben Rücklagen dafür.

-> Auslandskrankenschutz kann man beispielsweise über einen Automobilclub oder andere Anbieter*innen absichern, ist sogar sinnig, weil die Beihilfe ohnehin für Rückführungskosten nicht aufkommt sofern man das nicht über einen Beihilfeergänzungstarif absichern konnte.

Daher nochmals, die Öffnungsklausel ist nichts schlechtes. Es ist der gleiche Grundtarif bzw. der gleiche "reguläre Vertrag" nur eben mit einem Risikozuschlag von "bis zu max. 30%". Aber bitte den für sich passenden Versicherer durch anonyme Risikovorabfragen finden lassen.

Mittels anonymer Risikovorabfragen kann man dann in aller Ruhe den für sich passenden finden und man läuft nicht Gefahr zum einen die "Öffnungsaktion" bei dem ersten Versicherer zu ziehen der es anbietet und zum anderen muss bei der finalen Antragsstellung nicht angegeben werden, dass man bei anderen Versicherer abgelehnt worden ist.