In der Regel werden Psychotherapie und ähnliches tatsächlich im 10 Jahre Zeitraum abgefragt, aber wie Casa schon zutreffend geäußert hat, gibt es einige PKVen die hier nur 5 Jahre abfragen. Wenn man die Suchmaschine mit der Suchabfrage "Psychotherapie Abfragezeitraum" bemüht, erhält man einen groben Überblick. Wie aktuell dieser ist kann ich natürlich nicht beantworten, aber sieht man dann spätestens bei den vorliegenden Gesundheitsfragen.
Je nachdem bewerten Versicherer auch Psychotherapie nicht mehr als "absoluter Ausschlussgrund", wenn z.B. bereits 8 Jahre zurückliegen, Therapie vollständig abgeschlossen ist, Rückfall eher gering einzustufen ist, dann sieht es mEn gut aus. Gegebenenfalls kann jedoch eben ein Risikozuschlag anfallen, den man aber nach z.B. 5 Jahren nochmals überprüfen lassen kann, damit dieser vielleicht wegfällt.
Hier im vorliegenden Fall wäre es ganz sinnig anonyme Risikovorabfragen durchzuführen oder durch einen Fachmenschen durchzuführen lassen.
Lass dich aber nicht davon abschrecken, wenn es doch zur Öffnungsaktion kommen sollte. Das ist kein "separater Tarif" sondern exakt der gleiche Tarif wie es auch anderen Beamt*innen angeboten werden würde. Mit zwei Unterschieden, ein Krankenhaus-Wahltarif (2-Bett oder Privatarzt) kann dabei nur mit abgeschlossen werden, wenn die Beihilfeverordnung eine solche auch erstatten würde und in der Regel wird kein Beihilfeergänzungstarif angeboten oder bei manchen Versicherer doch ein "vereinfachter Beihilfeergänzungstarif" der dann meistens zumindest Auslandskrankenschutz und Zahnersatz beibehält.
-> Krankenhauszusatzversicherungen kann man auch mit einem entsprechend hohen Krankenhaus-Tagessatz abdecken oder man schließt eine private Zusatzversicherung ab, die auch für Privatversicherte geöffnet ist. Ein Zweibettzimmer kostet grob je nach Krankenhaus, Ausstattung und Baujahr 80-160 €.
-> Restkosten für Zahnersatz kann man hier auch durch eine Zahnzusatzversicherung für Privat Versicherte, beispielsweise über einen Versicherer aus Würzburg der dann einen prozentualen Anteil übernehmen würde, abschließen oder man bildet eben Rücklagen dafür.
-> Auslandskrankenschutz kann man beispielsweise über einen Automobilclub oder andere Anbieter*innen absichern, ist sogar sinnig, weil die Beihilfe ohnehin für Rückführungskosten nicht aufkommt sofern man das nicht über einen Beihilfeergänzungstarif absichern konnte.
Daher nochmals, die Öffnungsklausel ist nichts schlechtes. Es ist der gleiche Grundtarif bzw. der gleiche "reguläre Vertrag" nur eben mit einem Risikozuschlag von "bis zu max. 30%". Aber bitte den für sich passenden Versicherer durch anonyme Risikovorabfragen finden lassen.
Mittels anonymer Risikovorabfragen kann man dann in aller Ruhe den für sich passenden finden und man läuft nicht Gefahr zum einen die "Öffnungsaktion" bei dem ersten Versicherer zu ziehen der es anbietet und zum anderen muss bei der finalen Antragsstellung nicht angegeben werden, dass man bei anderen Versicherer abgelehnt worden ist.