Vorab - ich setzt fiktive Daten ein!
Frage betrifft: Anwesenheits-/Arbeitspflicht und Anspruch anteiliger Jahresurlaub
Auskunft der Rentenversicherung "Sie werden ab dem 1.7. abschlagsfreie Altersrente beziehen".
Zugleich aber "Sie sind ab dem 6.6. bereits Rentner, erhalten aber bis zum 31.7. weiterhin Arbeitsentgelt infolge Tarifvertrag ÖD"
Bedeutet das folglich: Anwesenheitspflicht im Büro bis zum 31.6. und anteilig Urlaubsanspruch für 6 ganze Monate oder hat der genannte 6.6. irgendeine Bedeutung??? Die Personalverwaltung muss ich nicht fragen. Hilfreiche Auskunft kam von dort noch nie (wenn kein AG-Interesse vertreten wird). Danke für Infos hier!