Autor Thema: Zusage für befristete Stelle während unbefristete Stellen angeboten werden  (Read 5914 times)

Roberta

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Hallo zusammen,

ich habe die folgende Frage zu meiner Situation:

Hintergrund:
Ich habe mich für eine befristete Stelle im öffentlichen Dienst beworben. Mein Bewerbungsgespräch fand vor ca. 2 Monaten statt. Die Stelle wurde damals sachgrundlos für 2 Jahre befristet ausgeschrieben. Ich habe eine Zusage per E-Mail bekommen, meine Einstellungsunterlagen bereits eingereicht und warte nun auf den Arbeitsvertrag. Laut aktueller Aussage des Arbeitgebers wird der Arbeitsvertrag in ca. 2 Wochen unterschrieben.

Nun habe ich festgestellt, dass die Dienststelle mehrere unbefristete Mitarbeiter für die gleiche Aufgabe sucht. Die Stellenausschreibung erfolgte mit dem identischen Text wie meine, jedoch ohne die Befristung.

Meine Frage lautet:
Wenn ich mein Interesse an einer unbefristeten Einstellung kommuniziere, habe ich dann Anspruch darauf? Falls nicht, wie kann die Dienststelle dann begründen, dass ich sachgrundlos befristet eingestellt werde, während gleichzeitig unbefristete Mitarbeiter gesucht werden? Ist das zulässig?

Wie kann ich jetzt am besten vorgehen? Muss ich mich für die unbefristete Stelle erneut bewerben und das gesamte Verfahren mit Bewerbungsgespräch usw. von vorne durchlaufen?

Ich wäre für nützliche Ratschläge und Informationen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,

MoinMoin

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Wie kann ich jetzt am besten vorgehen? Muss ich mich für die unbefristete Stelle erneut bewerben und das gesamte Verfahren mit Bewerbungsgespräch usw. von vorne durchlaufen?
Anrufen und fragen, ob du dich nochmal bewerben sollst, oder ob sie dich auch so unbefristet  nehmen.

Roberta

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Moin moin, ich komme auch ohne Hilfe auf die brillante Idee anzurufen, aber ich würde gerne vorher fundierte Informationen hören, was arbeitsrechtlich überhaupt zulässig ist und wie es generell gehandhabt wird. Wenn du keine Antwort hast, bist du nicht gezwungen hier zu kommentieren.

NelsonMuntz

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Moin moin, ich komme auch ohne Hilfe auf die brillante Idee anzurufen, aber ich würde gerne vorher fundierte Informationen hören, was arbeitsrechtlich überhaupt zulässig ist und wie es generell gehandhabt wird. Wenn du keine Antwort hast, bist du nicht gezwungen hier zu kommentieren.

Das war jetzt so sympathisch formuliert, dass man fast schon einen Sachgrund für eine Befristung daraus machen könnte ;)

Im Ernst: Du hast Dich auf eine befristete Stelle beworben. Soweit in Ordnung. Warum der AG nun im Nachgang eine ähnliche oder gar die gleiche Stelle unbefristet ausschreibt, verbleibt hier doch im Dunkeln - einen Grund wird es aber wohl geben. Ich sehe gerade nicht, inwiefern Du hier arbeitsrechtlich benachteiligt worden sein solltest. Also hilft nur: Nachfragen!

Roberta

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Danke für den Kommentar. Soweit ich es verstanden habe, besteht dringender Bedarf an Personal, aber die Stelle wurde zunächst aufgrund formaler Einstellungsbeschränkungen befristet ausgeschrieben. Die Beschränkungen wurden nachträglich behoben, sodass sie jetzt weitere Stellen ohne Befristung anbieten können/dürfen. Ich hatte eigentlich gehofft, dass dies in meinem Fall automatisch dazu führt, dass eine Befristung ohne Sachgrund nicht mehr begründet bzw. zulässig ist.

Sjuda

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Es gibt keine generelle Handhabung. Auf Grundlage der zum Sachverhalt vorliegenden Informationen sehe ich auch keine Anhaltspunkte für eine Beanstandung des beschriebenen Vorgehens.

Da man über die Gründe und Absichten der Behörde nur spekulieren kann, hat @MoinMoin zutreffend vorgeschlagen, einfach nachzufragen.  Da der Ausgangspost anscheinend erst nach der ersten Antwort um konkrete Fragestellungen erweitert wurde, ist es höchst unangemessen, derart unfreundlich zu reagieren.

Die Bewerbung bezog sich auf eine befristete Stelle. Es liegt nun für diese Stelle eine Einstellungszusage vor. Das Einstellungsverfahren steht mithin kurz vor dem Abschluss. Bei den weiteren ausgeschrieben, nunmehr unbefristeten Stellen, handelt es sich um separate Verfahren. Da bislang keine Bewerbung für diese Stellen abgegeben worden ist, sehe ich auch keine Ansprüche des TE auf Berücksichtigung oder Einbziehung im Rahmen dieser neunen Ausschreibungen.

Der sicherste Weg wäre demnach eine Bewerbung auf die unbefristeten Stellen. Zusätzlich könnte man mit der Behörde in Kontakt treten, um zu erfragen, ob auch eine Einstellung oder zumindest Berücksichtigung im Auswahlverfahren auf Grundlage der auf die befristete Stelle abgegebenen Bewerbung möglich ist. Vorzugsweise per E-Mail oder schriftlich, damit ein späterer Nachweis vorhanden ist. Ggf. könnte man auch die erste Bewerbung zurückziehen. Ob dies taktisch sinvoll ist, lässt sich auf Grundlage der im dunkeln liegenden Gründe für diese Ausschreibungspraxis allerdings nicht einschätzen.

Insofern hilft hier höchstwahrscheinlich nur:

Anrufen und fragen, ob du dich nochmal bewerben sollst, oder ob sie dich auch so unbefristet  nehmen.

Roberta

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Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Selbstverständlich werde ich anrufen und nachfragen, aber ich wollte mich zuerst über die möglichen Szenarien informieren.
Offensichtlich gibt es jedoch keine einheitliche Regelung oder ein Befristungsgesetz, das in diesem speziellen Fall eingreift. Es war nicht meine Absicht, unhöflich zu sein. Es tut mir leid, wenn es so rüberkam. Danke für alle Antworten.

nicwys

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Wir hatten eine ähnliche Siuation.
Es gab vor vielen Jahren mehrere befristete Mitarbeiter in einer Abteilung. Neue Mitarbeiter sollten unbefristet eingestellt werden. Daraufhin gab es verständlicherweise großen Unmut. Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag haben daraufhin einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten.

Muckel

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Wir kennen weder den gesamten Sachverhalt, noch die Intention des Arbeitgebers.

Es wäre doch durchaus möglich, dass in der besagten Abteilung mehrere unbefristete Stellen im Stellenplan vorhanden sind, dazu nun (durchaus begründet, aus welchen Gründen auch immer: Schwangerschaft, Krankheit, ...) eine weitere befristete Stelle ausgeschrieben werden soll. Wenn im zeitlichen Zusammenhang dann zwei der unbefristeten Stellen (durch Kündigung, Todesfall, Renteneintritt,...) frei werden, dürfen diese selbstverständlich unbefristet ausgeschrieben werden, ohne dass Deine (begründet) befristete Stelle davon betroffen ist.

Du unterstellst hier einfach, dass Deine Stelle sachgrundlos befristet sei. Woran machst Du das fest?

Also frag doch einfach mal nach ;-)

Roberta

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Du unterstellst hier einfach, dass Deine Stelle sachgrundlos befristet sei. Woran machst Du das fest?

Roberta

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Es steht in meiner Einstellungszusage, dass die Anstellung sachgrundlos befristet ist. Sollten Gründe wie Schwangerschaftsvertretung oder ein vorübergehendes Projekt vorliegen, würde eine Befristung mit Sachgrund gelten – das wäre eine völlig andere Geschichte. Deshalb frage ich mich, ob eine sachgrundlose Befristung überhaupt rechtens ist, wenn die Stelle parallel auch unbefristet angeboten wird.  :)

Roberta

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Sobald ich mehr Informationen habe, werde ich hier ein Update posten.

MoinMoin

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Danke für den Kommentar. Soweit ich es verstanden habe, besteht dringender Bedarf an Personal, aber die Stelle wurde zunächst aufgrund formaler Einstellungsbeschränkungen befristet ausgeschrieben. Die Beschränkungen wurden nachträglich behoben, sodass sie jetzt weitere Stellen ohne Befristung anbieten können/dürfen. Ich hatte eigentlich gehofft, dass dies in meinem Fall automatisch dazu führt, dass eine Befristung ohne Sachgrund nicht mehr begründet bzw. zulässig ist.
Nein, es kann durchaus viele Situationen geben, dass parallel fristlos und befristet ausgeschrieben werden kann.
Insbesondere ist doch das schöne an eine sachgrundlosen Befristung, dass es für diese keine Sachgrund geben muss.

Es stellt sich eher die rechtliche Frage, ob sie dir einfach die unbefristete Stelle geben dürfen, ohne dich in dem Bewerbungsverfahren aufzunehmen.
Denn sicherlich bewerben sich auf die unbefristete Stelle andere (bessere?) Kandidaten.

Aber mE ist es rechtlich sauber wenn ein AG 3 identische Stellen ausschreibt und davon nur 2 als unbefristete Stellen deklariert und eine als sachgrundloses.

ike

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Ich würde den TE gar nicht einstellen, auch nicht befristet, wäre mir zu kompliziert und zu begriffsstutzig.

clarion

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Dann würdest Du möglicherweise eine wertvolle, gründliche Mitarbeiterin verlieren.