Autor Thema: Zusage für befristete Stelle während unbefristete Stellen angeboten werden  (Read 5905 times)

Roberta

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Du unterstellst hier einfach, dass Deine Stelle sachgrundlos befristet sei. Woran machst Du das fest?

Es steht in meiner Einstellungszusage, dass die Anstellung sachgrundlos befristet ist. Sollten Gründe wie Schwangerschaftsvertretung oder ein vorübergehendes Projekt vorliegen, würde eine Befristung mit Sachgrund gelten – das wäre eine völlig andere Geschichte. Deshalb frage ich mich, ob eine sachgrundlose Befristung überhaupt rechtens ist, wenn die Stelle parallel auch unbefristet angeboten wird.  :)

MoinMoin

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Du unterstellst hier einfach, dass Deine Stelle sachgrundlos befristet sei. Woran machst Du das fest?

Es steht in meiner Einstellungszusage, dass die Anstellung sachgrundlos befristet ist. Sollten Gründe wie Schwangerschaftsvertretung oder ein vorübergehendes Projekt vorliegen, würde eine Befristung mit Sachgrund gelten – das wäre eine völlig andere Geschichte. Deshalb frage ich mich, ob eine sachgrundlose Befristung überhaupt rechtens ist, wenn die Stelle parallel auch unbefristet angeboten wird.  :)
Ja, der AG darf jederzeit sachgrundlos befristet ausschreiben, auch wenn er hundert andere Menschen unbefristet für diese Tätigkeit einstellt oder eingestellt hat.

Ich wüßte nicht, was rechtlich dagegen steht.

Einfaches Fallbeispiel:
Ich haben einen Job X zumachen, dafür brauchen ich anfangs 10 Leute und ab dem 3. Jahr nur noch 5
Warum sollte ich da nicht 5 befristete und 5 unbefristete Stellen ausschreiben.
Und zwar sachgrundlos, obwohl ich einen Sachgrund begründen könnte, weil ich mir nicht die Mühe machen will, einen Sachgrund zu begründen.
Man könne auch 10 Stellen sachgrundlos befristet ausschreiben und dann nach 2 Jahren den 5 besten eine feste Stelle anbieten.

Kann mir mal jemand erklären, was daran nicht erlaubt sein sollte?

Er darf dich aber nicht einfach in dem Bewerbungsverfahren der unbefristeten Ausschreibung mit aufnehmen, da du dich auf diese Stellen nicht beworben hast.