Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich bitte um euren Rat, auch wenn ich mir mit der Frage selber komisch vorkomme.

Sachverhalt: Ein Mitarbeiter ist seit fünf Jahren im öD im Rahmen des TVÖD-VKA angestellt. Er wechselt lückenlos zu einem anderen ö. Arbeitgeber, ebenfalls TVÖD-VKA. Angenommen er wird in Monat 4 oder 5 (also innerhalb der Probezeit) gekündigt. Gilt dann die zweiwöchentliche Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsschluss (also nach § 34 (1) S. 1) oder wird die Gesamtbeschäftigungszeit herangezogen (§ 34 (3) S. 3 i.V.m. § 34 (1) S. 2) und er ist für 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres zu kündigen?
Also: Gilt § 34 (3) S. 3 erst nach der Probezeit?
Ich freue mich über eine Antworten.
Viele Grüße
Reiselustig