Autor Thema: Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung  (Read 6519 times)

favora

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Hallo,
ich hätte da eine Frage in die Runde.
Ich bin aktuell in der IT E8 Stufe 3 + Zulage Stufenvorweggewährung Stufe 5.
Es wurde im März 2023 eine entsprechende Arbeitsplatzbeschreibung (Rückwirkend zu März 2022) an unsere Personalabteilung geschickt, die nach E11 eingruppiert werden soll (weil ich die Tätigkeiten seit März 2022 habe).

Dieses wurde dann an eine externe Firma zur Überprüfung geschickt. Es stellte sich heraus das meine Tätigkeiten der E11 entsprechen. Da ich aber kein Studium besitze, kam von der Personalabteilung die Meldung zurück…E11 -1 = E10 (obwohl ich mich frage, warum es in den Vorschriften heißt Studium oder vergleichbare Kenntnisse?). Ich bin jetzt über 23 Jahre in der IT tätig.

Jetzt haben wir Juni 2024. Laut Höhergruppierungsmatrix würde ich in die E10 Stufe 3 kommen. Das ist mir und meinem Chef aber zu wenig. Deswegen hat er an die Personalabteilung geschrieben das es E10 Stufe 4 sein soll (später dann + Vorweggewährung Stufe 5).

Angenommen, dem wird jetzt zugestimmt, müsste ich doch seit Antragstellung im März 2023 bis jetzt eine Nachzahlung bekommen. Unsere Sachbearbeiterin meinte zu mir das nur maximal 6 Monate Rückwirkend ab Antragstellung bis zur Bewilligung ich eine entsprechende Nachzahlung bekommen würde. Wenn man das zusammenrechnet, müssten das 21 Monate sein für die ich eine Nachzahlungen bekommen würde. Ein anderer Kollege meinte, er hätte in seinen über 30 Jahren nie erlebt das einer eine so große Nachzahlung erhalten hätte.

Wie ist das rechtlich gesehen? Nach einer groben Berechnung müsste ich dann eine Nachzahlung von rund 16.000,00 Euro Brutto bekommen.

Wie seht Ihr das? Gibt’s da eine Vorschrift?

Oder sollte man lieber eine Klage einreichen um doch in die E11 zu kommen? Das ist eigentlich nicht meine erste Wahl.

Viele Grüße
Favora

shorets

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Antw:Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung
« Antwort #1 am: 30.05.2024 21:34 »
Ich habe eine Nachzahlung von 28 Monaten erhalten. Also solange es rechtzeitig beantragt wurde, sollte einer Nachzahlung nichts im Wege stehen.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung
« Antwort #2 am: 31.05.2024 07:59 »
Man hat wg. §37 nur Anspruch auf 6 Monate rückwirkend ab Geltendmachung.
Ich gehe davon aus, dass nicht im März zeitgleich eine Aufforderung zur Zahlung des Entgeltes in Höher der EG11 gemacht wurde.
Das solltest du zu mindestens jetzt heute noch machen, sonst wieder ein Monat futsch.

Auch würde ich an deiner Stelle darauf pochen, dass du sowohl via Fallgruppe 2 EG10 (sehe ich idr absolut kein Problem drin) als auch via sonstiger Beschäftigter (schon schwieriger, aber vorstellbar in deinem Alter) in die EG11 kommst!
Dieser Müll von wegen Studium ist nötig, ist althergebrachte und überholtes Wissen.


favora

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Antw:Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung
« Antwort #3 am: 02.06.2024 14:05 »
Schönen Sonntag,

@shorets hast du da extra eingefordert bei Antrag Stellung schon?

@MoinMoin was mache ich denn wenn mein Chef das nicht so geschrieben hat? Jetzt bin ich maximal verwirrt. Denn wenn es so ist geht es hier um wie gesagt rund 16.000 Euro.....mit der E11 ist so ne Sache. Alle bei uns bekommen ohne Studium eine -1. Ein paar werden wohl klagen gehen. Naja ich muss noch knapp 19 Jahre arbeiten. Wenn ich von Anfang an dann die E10 Stufe 4 bzw. 5 bekomme anstatt E11 Stufe 2 fahre ich evtl. damit besser. Müsste man aber einmal ausrechnen lassen. aber mit diesen Paragraphen hast du mir jetzt wirklich Angst gemacht! Falls das nicht gemacht wurde, wer soll mir das dann zahlen, mein Chef?

Viel Grüße
Favora

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung
« Antwort #4 am: 02.06.2024 14:43 »
Schönen Sonntag,

@shorets hast du da extra eingefordert bei Antrag Stellung schon?

@MoinMoin was mache ich denn wenn mein Chef das nicht so geschrieben hat?
Nichts machst du dann, du hast halt dann keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld.
Vielleicht lernst man daraus, dass man direkt mit seinen AG spricht und seine monetären Belange selbst in die Hand nimmt und den Vorgesetzten zwar mit ins Boot holt aber sich nicht auf ihn verlässt.

Zitat
Jetzt bin ich maximal verwirrt. Denn wenn es so ist geht es hier um wie gesagt rund 16.000 Euro.....mit der E11 ist so ne Sache. Alle bei uns bekommen ohne Studium eine -1.
Und? das Tarifrecht gilt für alle gleichermaßen. Und so wie du dich irren kannst, kann dein AG das auch.
Zitat
Ein paar werden wohl klagen gehen. Naja ich muss noch knapp 19 Jahre arbeiten. Wenn ich von Anfang an dann die E10 Stufe 4 bzw. 5 bekomme anstatt E11 Stufe 2 fahre ich evtl. damit besser. Müsste man aber einmal ausrechnen lassen.
Ist nicht dein Ernst! Du bist ITlerIn und willst dir sowas ausrechnen lassen?
Womöglich von deinem Chef?
Schon mal von Excel gehört? Noch nichts gelernt bei der Verarsche die mit dir gemacht wurde.
Selbst ist der Mann Frau und diverse.
Ausgangslage: Dein Job ist seit März 22 EG11, wie warst du zu diesem Zeitpunkt eingruppiert?  Oder bist du zu diesem Zeitpunkt eingestellt worden?
Wenn neu Einstellung, dann hattest du 1 Jahr diff zwischen EG8s1 und EG11S1 (~8500€), 2 Jahre diff eg8s2 und EG11S2 (2x88000€) und ab März 24 diff eg8s3 und Eg11S3 (monatlich 900€) als Nachzahlungsanspruch. (und da sind wir jenseits von 16T€)
Ob es mit der Zulage verrechnet werden kann, kommt auf die Ausgestaltung derselben an.
Da aber mutmaßlich du aber dieses Entgelt nicht eingefordert hattest, muss tariflich gesehen der AG dir dieses auch nicht nachzahlen, rechne halt nur mit 6*900€ oder wenn Zulage doch mitzählt, was sie versuchen werden, halt nur 6*600€ und wenn du dich auch noch auf die 10 drücken lässt, dann halt nur 6* 500€

Evtl. hat dein Chef für dich auch gleich die Zahlung des korrekten Entgelt tarifkonform eingefordert, wäre dann aber nur ab Oktober 22 wg. §37.
Der AG könnte natürlich kulant sein.
Zitat
aber mit diesen Paragraphen hast du mir jetzt wirklich Angst gemacht! Falls das nicht gemacht wurde, wer soll mir das dann zahlen, mein Chef?
Nein, du hast es leider versäumt deine Ansprüche selber gegenüber deinem Vertragspartner geltend zu machen. Ziemlich Dumm gelaufen!

Sorry, wenn meine Sätze oben etwas Barsch klingen, ist nicht böse gemeint und bitte nicht persönlich nehmen.

Ist halt eine Trauerspiel was man da mit euch macht und was ihr mit euch machen lasst und wie wenig ihr euch mit eueren Arbeitsvertrag und Tarifvertrag beschäftigt und dem Pfuschern, die das verbockt haben, damit in die Karten spielt.

Um so mehr würde ich an deiner Stelle die EG11 einfordern.

favora

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Antw:Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung
« Antwort #5 am: 02.06.2024 16:05 »
Hallo MoinMoin,

Danke für deine vielen Tips und Worte. Ich nehme das nicht persönlich. Ist halt dann wirklich meine eigen Schuld, da hast Du 100% Recht!

Eingestellt war ich  1.3.2022 mit E8 Stufe 3 + Zulage (ist dann wie E8 Stufe 5) man hat es in unserer Abteilung ein wenig verschlafen^^...den Antrag schon 2022 zu stellen bzw. einzufordern. Laut Matrix müsste ich dann mindst. in E11 Stufe 2 ( was ich nicht witzig finde, anstatt die mir E8 Stufe 5 direkt gegeben hätten und nicht die Zulage, müsste ich laut Matrix in E11 Stufe 3 :-( ) ...was solls it is what it is

Wenn die also die Zulage mit einrechnen nach Tabelle sind das dann 3552,00 EUR brutto zu E11 Stufe 2 3898,00 EUR brutto ist eine Differenz von 346 Euro (Wenn die Zulage mit einberechnet wird). wären dann rund 7266,00 EUR brutto Nachzahlung ca.

Wenn ich auf die E11 verzichte und dafür in die E10 Stufe 4 komme sieht es schon anders aus. Da ist die Differenz dann E8 zur Stufe E10 Stufe 4 etwas höher nämlich 770 Euro brutto pro Monat. das wären dann 21 Monate * 770 Euro = 16170 EUR brutto ca. das ist schon ein krasser unterschied. Muss man dann verhandeln nachdem Motto, ich akzeptiere die -1 aber dafür dann E10 Stufe 4 plus Rückzahlung. Also irgendwo muss der Arbeitgeber auch entgegenkommen. Wenn ich mit E11 eingestellt worden wäre, so sagte mir der Personalrat wäre es aufgrund meiner Jahrelanger Berufspraxis  die E11 Stufe 3 gewesen. Aber leider geht das offensichtlich nur bei Einstellung und nicht später bei Höhergruppierung.

Aber mal ganz ehrlich, wenn ein Arbeitnehmer einen Antrag stellt / andere Stufe einfordert und die Personalabteilung sich quasi 18 Monate "zeit" lässt, kann ja nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers sein. Die hätten ja auch nach einer angemessenen Zeit von 3 Monaten zusagen oder ablehnen können. Deswegen gehe ich stark davon aus das ich ab 1.3.2023 bis zur Entscheidung aufjedenfall das Geld nachbezahlt bekomme und wegen der Ausschlussfrist halt nicht ab 01.03.2022 sondern ab 01.09.2022 bis zur Entscheidung (6 Monate).

Zum Schluss bleibt ja wenn die Personalabteilung bei Verzicht auf die E11 nicht entgegenkommt immer noch der Weg der gerichtlichen Überprüfung. Was hat man zu verlieren?

Viele Grüße
Favora












MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung
« Antwort #6 am: 02.06.2024 16:36 »
Eingestellt war ich  1.3.2022 mit E8 Stufe 3 + Zulage (ist dann wie E8 Stufe 5) man hat es in unserer Abteilung ein wenig verschlafen^^...den Antrag schon 2022 zu stellen bzw. einzufordern. Laut Matrix müsste ich dann mindst. in E11 Stufe 2 ( was ich nicht witzig finde, anstatt die mir E8 Stufe 5 direkt gegeben hätten und nicht die Zulage, müsste ich laut Matrix in E11 Stufe 3 :-( ) ...was solls it is what it is
Also wurde dir für die Tätigkeiten einschlägige Berufserfahrung anerkannt. Oder hast du die Stufe von einem vorherigen öD Job mitgenommen?
Bei Einstellung ist Stufe 3 das "maximum" worauf du einen Anspruch hast.
Das sie dir dann noch eine Zulage (ich gehen davon aus es ist die nach §16.5) gegeben haben ist nett.
Unter Umständen hätte man natürlich auch förderliche Zeiten anerkennen können (da du nur noch 19 Jahre hast, hast du wahrscheinlich zur Einstellung auch schon 10 Jahre Berufserfahrung gehabt?)
Aber Schnee von Gestern:
Also bist du seinerzeit in die EG11 Stufe 3 eingestellt worden (wg. eB)
Wenn sie jetzt das Spiel spielen, dass du rückwirkend auf die EG11 höhergruppiert wurdest, dann ist es verarsche, denn du bist Neu Eingestellt und dann in Stufe 3! Und dann in EG11

Zitat
Wenn die also die Zulage mit einrechnen nach Tabelle sind das dann 3552,00 EUR brutto zu E11 Stufe 2 3898,00 EUR brutto ist eine Differenz von 346 Euro (Wenn die Zulage mit einberechnet wird). wären dann rund 7266,00 EUR brutto Nachzahlung ca.
Ich würd mal behaupten, dass die Zulage unabhängig von deiner Eingruppierung zu betrachten ist.
Du also dann zunächst den Diff eg8s3 zu eg11s3 einzufordern hast. (also knapp 900 monatlich)

Zitat
Wenn ich auf die E11 verzichte und dafür in die E10 Stufe 4
Nein die bist und bleibst auch dann in der Stufe 3 der EG10, wenn du darauf verzichtest deine korrektes Entgelt zubekommen, weil du glaubst, dass Fallgruppe 2 nicht anwendbar ist.

Zitat
Also irgendwo muss der Arbeitgeber auch entgegenkommen. Wenn ich mit E11 eingestellt worden wäre, so sagte mir der Personalrat wäre es aufgrund meiner Jahrelanger Berufspraxis  die E11 Stufe 3 gewesen. Aber leider geht das offensichtlich nur bei Einstellung und nicht später bei Höhergruppierung.
Also was heißt wäre?
Ich denke du bist neu eingestellt worden, dann bist du auch in der eg11s3 eingestellt worden, die haben sich nur bie der eg "versehen ", oder habe sich deine Tätigektien geändert ?

Zitat
Aber mal ganz ehrlich, wenn ein Arbeitnehmer einen Antrag stellt / andere Stufe einfordert und die Personalabteilung sich quasi 18 Monate "zeit" lässt, kann ja nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers sein. Die hätten ja auch nach einer angemessenen Zeit von 3 Monaten zusagen oder ablehnen können. Deswegen gehe ich stark davon aus das ich ab 1.3.2023 bis zur Entscheidung aufjedenfall das Geld nachbezahlt bekomme und wegen der Ausschlussfrist halt nicht ab 01.03.2022 sondern ab 01.09.2022 bis zur Entscheidung (6 Monate).

Zum Schluss bleibt ja wenn die Personalabteilung bei Verzicht auf die E11 nicht entgegenkommt immer noch der Weg der gerichtlichen Überprüfung. Was hat man zu verlieren?
Nein, insbesondere da es nie einen "Antrag" gab, sondern nur der Arschstriit, dass sie die korrekte EG ermitteln und bezahlen sollen!!
Hättest halt gleich klagen sollen....

favora

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Antw:Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung
« Antwort #7 am: 02.06.2024 16:47 »
Hallo MoinMoin,

das hast du richtig erkannt. Ich bin eingestellt worden 01.03.2022 mit über 20 Jahren IT Praxis. Als ich angefangen habe wurden mir direkt die neuen Tätigkeiten im Einstellungsmonat übertragen. Das sind nicht die Tätigkeiten auf die ich mich beworben hatte (Personalrat wollte eigentlich das ich mit der Erfahrung und Tätigkeitsbeschreibung auf die Stelle wo ich mich beworben hatte in die mindst E9 Stufe 3 komme, aber da hat sich dann nix mehr getan)

Viele Grüße
Favora




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Antw:Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung
« Antwort #8 am: 02.06.2024 18:51 »
Und da du und dein AG sich jetzt über 2 Jahren eine gemeinsame Rechtsmeinung gebildet habt und euch einig seit, dass diese Tätigkeiten seit Übertragung in der EG11 eingruppiert ist, steht der sofortige Bezahlung nach EG11 Stufe 3 und ab März 2025 Stufe 4 nichts mehr im Wege.
Es gib mindestens noch die letzten 6 Monate das Geld und darf nicht mit der Zulage verrechnet werden.
Je nach Ausgestaltung der Zulage könntest du da auch noch nachfordern, aber bedenke, die Zulage ist stets widerruflich.
Ich hoffe das du wenigstens diesen Monat diese Korrektur §37 konform einforderst.

favora

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Antw:Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung
« Antwort #9 am: 03.06.2024 17:58 »
Hallo MoinMoin,

kurz zu deinen Punkt mit den 6 Monaten, ich dachte ich bekomme ab Beantragung bis zur Entscheidung aufjedenfall nachbezahlt + maximal 6 Monate Rückwirkend ab Antragsdatum?

Naja unabhängig davon habe ich mir heute den Antrag mal angesehen. Da wurde wohl in unserer Abteilung zweimal geschlafen mit der Abgabe des Antrags. Das erste mal sollte der Antrag mitte 2022 zur Personalabteilung. Ende des Jahres 2022 habe ich festgestellt das dem nicht so ist. Deswegen sollte dann im März 2023 endlich der Antrag losgeschickt werden Ersatzweise Rückwirkend zum 01.03.2022.

Heute musste ich leider Feststellen, das der Antrag erst im November 2023 abgegeben worden ist und auf einmal steht dort Rückwirkend zum 01.06.2023.  >:(

Ich hatte in den ersten Antrag aber gesehen das dort definitiv Rückwirkend 01.03.2022 drinne stand. Aber ist ja jetzt auch völlig egal weil ich heute gesehen habe das der Antrag jetzt erst im November 2023 gestellt wurde.

Das heisst jetzt nichts mit 21 Monaten Rückzahlung sondern ab 01.06.2023 bis jetzt. Da fehlen einfach jetzt 9 Monate a 770 Euro das sind rund 7000 Euro brutto wtf. Das würde grob heißen ich würde eine Rückzahlung von rund 9240 Euro brutto anstatt 16170 EUR brutto.

Ich habe ersteinmal Termin gleich gemacht beim PersRat. Mal schauen was die dazu sagen.

Ich gebe mir aufjedenfall eine Teil Schuld weil ich nicht energisch genug war zu fragen was mit dem Antrag nun ist. Ich bin vom treu und Glauben ausgegangen wenn mir unser Chef sagt Antrag ist abgegeben.

Viele Grüße
Favora

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung
« Antwort #10 am: 03.06.2024 18:50 »
Tja, Selbst ist die Frau.
Hättest halt selbst den Antrag beim ArbG abgeben sollen  :o


Im Ernst: Es gibt einen solchen Antrag weder tariflich noch Arbeitsrechtlich.

Das ganz ist nur der freundlich Hinweis an die netten Herrschaften vom Personalamt, dass sie doch bitte gefälligst Tarifkonfrom bezahlen sollen.

Somit entfaltet er höchstwahrscheinlich keinerlei Wirkung bzgl. §37


Du hättest selber einfach deinem Ag (parallel dazu) schreiben müssen:
Hiermit fordere ich sie auf mir das Entgelt der EGxStufey Rückwirkend ab dem z.z.zzzz zu zahlen, da dies die mir zustehende tarifliche Bezahlung meiner auszuübenden Tätigkeiten ist.


favora

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Antw:Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung
« Antwort #11 am: 05.06.2024 17:37 »
Nabend,

Ich war heute bei unserem PR. Vielleicht habe ich Glück im Unglück wegen §37. Bei mir hat bisher der PR seit Einstellung schon die Eingruppierung widersprochen. Somit könnte ich Rückwirkend zum 01.03.2022 eine Rückzahlung erwarten.

Bezüglich einer E11 bekommen die das nicht durch :'(

Da müsste ich dann wenn vor Gericht leider. Eins ist auch witzig, Wenn man jetzt höhergruppiert wird und im Anschluss direkt danach eine Stufenvorweggewährung beantragt, dann muss man an eine Versicherung an Eides statt machen, das man abgeworben wurde / wird.  ;D

Viele Grüße
Favora

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung
« Antwort #12 am: 05.06.2024 17:50 »
Nabend,

Ich war heute bei unserem PR. Vielleicht habe ich Glück im Unglück wegen §37. Bei mir hat bisher der PR seit Einstellung schon die Eingruppierung widersprochen. Somit könnte ich Rückwirkend zum 01.03.2022 eine Rückzahlung erwarten.
Das wäre sehr erfreulich.
Zitat
Bezüglich einer E11 bekommen die das nicht durch :'(

Da müsste ich dann wenn vor Gericht leider.
Tja, da müsste man sich halt die mühe machen, denen die aktuelle Entgeltordnung zu erklären.

Zitat
Eins ist auch witzig, Wenn man jetzt höhergruppiert wird und im Anschluss direkt danach eine Stufenvorweggewährung beantragt, dann muss man an eine Versicherung an Eides statt machen, das man abgeworben wurde / wird.  ;D
Bei uns wollen sie durchaus auch so etwas wie Arbeitsangebote sehen, damit die was zum begründen und abheften haben.
Aber eine eine Versicherung an Eides statt ist eine ganz neue nette Stilblüte.
Das würde in der Tat das Verfahren verkürzen und die Personaler hätten ihren Arsch damit bequem an die Wand gebracht.
Typisches Verhalten von Menschen die im Personalwesen keine Verantwortung übernehmen wollen, aber kreativ, Respekt!