Autor Thema: [NI] Bezügerechner ab August 24?  (Read 4541 times)

FrauBlume

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[NI] Bezügerechner ab August 24?
« am: 31.05.2024 03:15 »
Ich würde gerne wissen, ab wann es einen aktuellen Bezügerechner gibt? Ab August kommt ja für Funktionsstellen die Zulage hinzu. Diese kann ich aber noch nicht auswählen, wenn ich das richtig gesehen habe?!

Keating

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Antw:[NI] Bezügerechner ab August 24?
« Antwort #1 am: 31.05.2024 07:16 »
Einfach bei weiteren Zulage die 188€ auf deine anderen Zulagen addieren, fertig.
Nicht vergessen: die Stellenzulagen bekommen wir vmtl. noch immer nicht.

FrauBlume

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Antw:[NI] Bezügerechner ab August 24?
« Antwort #2 am: 31.05.2024 12:52 »
Wieso sollten wir diese nicht bekommen? Gibts da eine Quelle zu?

Jebo11

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Antw:[NI] Bezügerechner ab August 24?
« Antwort #3 am: 31.05.2024 15:00 »
Die Stellenzulagen bekommen wir nicht. Die Amtszulage aber. Die ist leider nicht im Rechner auf der Seite berücksichtigt vielleicht wird das ja noch eingepflegt 👍

Keating

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Antw:[NI] Bezügerechner ab August 24?
« Antwort #4 am: 31.05.2024 17:52 »
Wieso sollten wir diese nicht bekommen? Gibts da eine Quelle zu?

RLSB Lüneburg - Nicole Wenzel - "Nach Anlage 9 Nr. 4 zu § 38 des NBesG in der ab 01.08.2024 geltenden Fassung erhalten Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 13 in einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2, in der das zweite Einstiegsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 ist, eine allgemeine Stellenzulage. Studienräte befinden sich im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. Damit bestätige ich Ihre Einschätzung und die Aussage des NLBV, dass Studienräte über den 31.07.2024 hinaus eine allgemeine Stellenzulage erhalten. Die allgemeine Stellenzulage für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 12 in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung, für die dieses Amt das erste Einstiegsamt ist, entfällt mit Wirkung vom 01.08.2024."
Bisher gibt es keine Regelung, wegen der wir die Stellenzulage bekommen.

Die Amtszulage ist in Anlage 8 klar geregelt.

Also werden wir leider nicht im Ansatz so viel verdienen, wie die Gym und BBS KuK. Die behalten also noch immer ihr Privileg der besseren Bezahlung.

Grandia

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Antw:[NI] Bezügerechner ab August 24?
« Antwort #5 am: 31.05.2024 18:21 »
 100€ Brutto Differenz ab dem 01.08. statt ca. 400€ Brutto wie bisher. Ist doch schon ein guter Schritt. Zumindest in Stufe 6

FrauBlume

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Antw:[NI] Bezügerechner ab August 24?
« Antwort #6 am: 31.05.2024 19:43 »
Wieso sollten wir diese nicht bekommen? Gibts da eine Quelle zu?

RLSB Lüneburg - Nicole Wenzel - "Nach Anlage 9 Nr. 4 zu § 38 des NBesG in der ab 01.08.2024 geltenden Fassung erhalten Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 13 in einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2, in der das zweite Einstiegsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 ist, eine allgemeine Stellenzulage. Studienräte befinden sich im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. Damit bestätige ich Ihre Einschätzung und die Aussage des NLBV, dass Studienräte über den 31.07.2024 hinaus eine allgemeine Stellenzulage erhalten. Die allgemeine Stellenzulage für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 12 in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung, für die dieses Amt das erste Einstiegsamt ist, entfällt mit Wirkung vom 01.08.2024."
Bisher gibt es keine Regelung, wegen der wir die Stellenzulage bekommen.

Die Amtszulage ist in Anlage 8 klar geregelt.

Also werden wir leider nicht im Ansatz so viel verdienen, wie die Gym und BBS KuK. Die behalten also noch immer ihr Privileg der besseren Bezahlung.


Ok, ich meine dann die Amtszulage. Ich habe aktuell A13 aufgrund einer Funktionsstelle.

FrauBlume

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Antw:[NI] Bezügerechner ab August 24?
« Antwort #7 am: 31.05.2024 19:44 »
Die Stellenzulagen bekommen wir nicht. Die Amtszulage aber. Die ist leider nicht im Rechner auf der Seite berücksichtigt vielleicht wird das ja noch eingepflegt 👍

Könnte man ja aber auch einfach bei sonstige Zulagen eintragen?

Keating

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Antw:[NI] Bezügerechner ab August 24?
« Antwort #8 am: 31.05.2024 20:20 »
Die Stellenzulagen bekommen wir nicht. Die Amtszulage aber. Die ist leider nicht im Rechner auf der Seite berücksichtigt vielleicht wird das ja noch eingepflegt 👍

Könnte man ja aber auch einfach bei sonstige Zulagen eintragen?

Genau. Sind 188,31€ als Zulage, die man eintragen muss. Leider macht es keinen Spaß, das einzutragen, weil es ein direkter Schlag ins Gesicht ist. Unsere Arbeit wird komplett entwertet, ohne die Menge an Arbeit anzupassen.

Es wird aber gerade geprüft, ob das noch geändert wird.

Grandia

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Antw:[NI] Bezügerechner ab August 24?
« Antwort #9 am: 31.05.2024 20:41 »
Die Stellenzulagen bekommen wir nicht. Die Amtszulage aber. Die ist leider nicht im Rechner auf der Seite berücksichtigt vielleicht wird das ja noch eingepflegt 👍

Könnte man ja aber auch einfach bei sonstige Zulagen eintragen?

Genau. Sind 188,31€ als Zulage, die man eintragen muss. Leider macht es keinen Spaß, das einzutragen, weil es ein direkter Schlag ins Gesicht ist. Unsere Arbeit wird komplett entwertet, ohne die Menge an Arbeit anzupassen.

Es wird aber gerade geprüft, ob das noch geändert wird.

Ich verstehe das mit der Entwertung nicht. Die Arbeit bleibt dieselbe, die Bezahlung steigt. Was entwertet wird ist nicht die Arbeit, sondern die vorangegangene Bewerbung mit Verfahren und Bestenauslese. Zumindest in Teilen, denn der finanzielle Vorsprung sinkt. Das wars aber auch schon.
Vielleicht verstehe ich dich aber einfach nur falsch.

Keating

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Antw:[NI] Bezügerechner ab August 24?
« Antwort #10 am: 31.05.2024 20:57 »
Die Stellenzulagen bekommen wir nicht. Die Amtszulage aber. Die ist leider nicht im Rechner auf der Seite berücksichtigt vielleicht wird das ja noch eingepflegt 👍

Könnte man ja aber auch einfach bei sonstige Zulagen eintragen?

Genau. Sind 188,31€ als Zulage, die man eintragen muss. Leider macht es keinen Spaß, das einzutragen, weil es ein direkter Schlag ins Gesicht ist. Unsere Arbeit wird komplett entwertet, ohne die Menge an Arbeit anzupassen.

Es wird aber gerade geprüft, ob das noch geändert wird.

Ich verstehe das mit der Entwertung nicht. Die Arbeit bleibt dieselbe, die Bezahlung steigt. Was entwertet wird ist nicht die Arbeit, sondern die vorangegangene Bewerbung mit Verfahren und Bestenauslese. Zumindest in Teilen, denn der finanzielle Vorsprung sinkt. Das wars aber auch schon.
Vielleicht verstehe ich dich aber einfach nur falsch.

Ab dem 1.8. verdient jede Lehrkraft in NDS A13 (Zulagen und Beförderungen und diese automatische Beförderung für Gym-Lehrkräfte jetzt mal unbeachtet.) Das bedeutet, dass A13 die Norm ist und jede Veränderung in der Besoldung daran gemessen werden muss.

Die Funktionsstellen an Realschulen werden mit A13 besoldet. Das ist eine Besoldungsstufe höher als die KuK an einer RS.

Ab dem 1.8. werden wir nicht auf A14 angehoben, was eine Besoldungsstufe höher wäre. Wir bekommen nur ein Z.

In Zahlen:
Vorher A12 < A13 runde 400€ im Monat.
Ab 1.8. A13 < A13Z runde 188€ im Monat.

Das ist eine Entwertung der Arbeit bei gleichem Arbeitsaufwand, weil die Bezahlung faktisch sinkt. Meine Arbeit in der Funktionsstelle war eine Besoldungsstufe höher als die anderer RS-KuK und das ist demnächst nicht mehr.

FrauBlume

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Antw:[NI] Bezügerechner ab August 24?
« Antwort #11 am: 31.05.2024 21:04 »
Die Stellenzulagen bekommen wir nicht. Die Amtszulage aber. Die ist leider nicht im Rechner auf der Seite berücksichtigt vielleicht wird das ja noch eingepflegt 👍

Könnte man ja aber auch einfach bei sonstige Zulagen eintragen?

Genau. Sind 188,31€ als Zulage, die man eintragen muss. Leider macht es keinen Spaß, das einzutragen, weil es ein direkter Schlag ins Gesicht ist. Unsere Arbeit wird komplett entwertet, ohne die Menge an Arbeit anzupassen.

Es wird aber gerade geprüft, ob das noch geändert wird.

Wer prüft das? Kann man das verfolgen?

Keating

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« Antwort #12 am: 31.05.2024 21:31 »
Die Stellenzulagen bekommen wir nicht. Die Amtszulage aber. Die ist leider nicht im Rechner auf der Seite berücksichtigt vielleicht wird das ja noch eingepflegt 👍

Könnte man ja aber auch einfach bei sonstige Zulagen eintragen?

Genau. Sind 188,31€ als Zulage, die man eintragen muss. Leider macht es keinen Spaß, das einzutragen, weil es ein direkter Schlag ins Gesicht ist. Unsere Arbeit wird komplett entwertet, ohne die Menge an Arbeit anzupassen.

Es wird aber gerade geprüft, ob das noch geändert wird.

Wer prüft das? Kann man das verfolgen?
Die Verwaltung. Du koenntest bei deiner RLSB anfragen.

FrauBlume

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Antw:[NI] Bezügerechner ab August 24?
« Antwort #13 am: 31.05.2024 21:45 »
Die Stellenzulagen bekommen wir nicht. Die Amtszulage aber. Die ist leider nicht im Rechner auf der Seite berücksichtigt vielleicht wird das ja noch eingepflegt 👍

Könnte man ja aber auch einfach bei sonstige Zulagen eintragen?

Genau. Sind 188,31€ als Zulage, die man eintragen muss. Leider macht es keinen Spaß, das einzutragen, weil es ein direkter Schlag ins Gesicht ist. Unsere Arbeit wird komplett entwertet, ohne die Menge an Arbeit anzupassen.

Es wird aber gerade geprüft, ob das noch geändert wird.

Wer prüft das? Kann man das verfolgen?
Die Verwaltung. Du koenntest bei deiner RLSB anfragen.

Na,  ich hoffe doch, dass, wenn das einer prüft, das für alle geprüft wird.

Grandia

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Antw:[NI] Bezügerechner ab August 24?
« Antwort #14 am: 31.05.2024 23:53 »
Die Bezahlung sinkt nicht, sie steigt und ist immer noch höher als A13. A13 + Zulage für das zweite Einstiegsamt sind so ca 240€ weniger als A14, in den höheren Stufen bei 300€. Wesentlich mehr Arbeit für so 6% mehr Besoldung.
Dein letzter Satz sagt aber eigentlich alles. Der Abstand ist dir zu klein geworden. Das reduziert zwar immer noch nicht "faktisch" die Bezahlung, lässt dich relativ gesehen aber näher an die kuk ran kommen, die ja keine Zusatzfunktionen erfüllen.
Anders gesehen: Mit A14 wäre der Abstand zu A13 aber größer als zu A14 zu A13+Stellenzulage. Das versuche dann mal anderen zu erklären, vor allem Gymnasiallehrkräften. Das einzig "faire" wäre demnach, wenn alle A13+Stelllenzulage bekämen, und alle Funktionsstellen A14.

Nur am Rande: In Nds. gibt es keine automatische Beförderung für Gymlehrkräfte. A14 ist in jedem Fall eine Bewerbung mit Verfahren.

Wenn deine Arbeiten denen eines Oberstudienrats gleichen, dann hilft sicher der Klageweg. Du hast ja die Bestenauslese absolviert und verdienst je nach Arbeitsfeld eine im Amt erkennbare Besserstellung.
« Last Edit: 01.06.2024 00:04 von Grandia »