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Zulage nach §16.5

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Philnet22:
Hallo,

Ich war bis jetzt stiller Mitleser, würde jetzt aber gerne mehr über die Zulage nach §16.5 wissen.

Mein Amt (NRW-Land) zahlt nur dann die Zulage, wenn man ein Angebot/ Vertrag der Konkurrenz vorliegt.

Und dann zahlen die auch höchstens nur + 2 Erfahrungsstufen. (IT)

Wie ist es bei euch? Muss man bei euch auch erst sich woanders bewerben, genommen werden und kriegt dann die Zulage?

Weil normalerweise könnte das Amt auch so die Zulage bezahlen?

Hintergrund ist der, dass bei uns mittlerweile 3 Kollegen weg sind, da die erst die Zulage haben wollten, das Angenot der Konkurrenz war aber zu gut.

Viele Grüße
Phil

MoinMoin:
Ja, idR wollen die Personaler, damit sie was zum Abheften und gegenüber dem Haushalt/ Rechnungshof einen Beleg haben entsprechende Nachweise, dass man Wechselwillig ist.

Auf Zuruf verteilen sie (verständlicherweise) nicht das Geld.

Bei uns wird je nach Person mal nur der lapidare Nachweis einer Einladung zum VG als ausreichend angesehen,
oder halt eine konkretes Arbeitsangebot.

Ich musste nur - der Form halber - entsprechend ein paar Einladungsemails als PDF denen schicken, dann war alles Paletti.

Wenn man jedoch die Leute dazu zwingt, dass sie aktiv ihren Marktwert ermitteln, dann verliert man halt in der Regel.

Philnet22:
Danke für deine Antwort.

Bei uns heißt es, man benötige das konkrete Angebot, damit man das Jahresgehalt sieht und dementsprechend bis zu + 2 Erfahrungsstufen erhält.

das heißt: dein Amt hat dir, ohne das konkrete Jahresgehalt des neuen Jobs zu kennen, bis zu 1.000€ bezahlt?

Diese Zulage wird auch für höchstens 5 Jahre bezahlt und kann jederzeit widerrufen werden?
Und man kann damit nur Erfahrungsstufen „gewinnen“ oder auch Höhergruppierung z.B. von e10 in die e11


Viele Grüße
Phil

MoinMoin:
ja.
unbefristet bis auf widerruf

Man gewinnt keine Erfahrungsstufen sondern nur ein monetäre Zulage, deren höhe begrenzt ist durch Stufenabstände (also entweder bis max zur übernächsten Stufe, oder bis max zu 20% Stufe2 (25% bei Wimi)

Davon ab, wenn die von mir verlangen würden, dass sich denen ein konkretes Angebot liefern soll, dann würde denen aufgrund meiner Verschwiegenheitsverpflichtung / DSGVO eine geschwärztes Stück Papier geben, wo definitiv nicht die konkreten Konditionen draus zu lesen sind.

Vielleicht war es bei mir denen auch klar, dass ich vorher aus einem höher dotiertem Job kam.

ich habe auch schon Kollegen gehabt, die kamen eben nicht der Aufforderung nach Unterlagen nach und die sind (leider) immer noch da, auch ohne Zulage.

Pokerspiel halt.

Markus:
Das sind doch wirklich Absurditäten. Wenn ich ein konkretes Arbeitsangebot habe, d.h. Vertrag vorliegend, dann habe ich ja in der Regel maximal zwei Wochen um das zu unterzeichnen. In dieser Zeit wird aber der Antrag nach 16.5. nie und nimmer genehmigt. Also bin ich ja schon fast gezwungen, dann den neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und bin dann dementsprechend weg. Andernfalls macht man sich ja auch zum Gespött, wenn man dann doch beim bisherigen AG bleibt, wenn dieser dem 16.5 dann doch nicht zustimmt.

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