Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zulage nach §16.5
MoinMoin:
Tja, absurd sind nur die AGs, die meinen Pokern zu müssen, es aber nicht können.
Ich hatte die Ansage, von der Hohen Kommission, das ich nachweise erbringen soll, lieferte sie bin Tagesfrist (Teller große Augen bei einigen sogenannten Personaler inklusive) und binnen Wochenfrist war die Zulage geklärt.
Wenn da aber ein paar Hansel meine, Personalmanagment kann man alle zwei Wochen in einer Sitzung machen, dann ist es halt absurd, das sie keine Vorwegentscheidungen getroffen haben.
Also es gibt einige öDPersonaler, die sind im heute angekommen, andere brauchen noch ne dekade.
favora:
Hallo,
@philnet22
bei uns ist das genauso. Höhergruppierung wird immer geblockt. Aber wenn man einen Arbeitsvertrag von einer anderen Firma vorlegt wo ersichtlich ist das die das zahlen würden und man seinen jetzigen Arbeitgeber verlässt, dann geht das innerhalb von maximal 2 Wochen und man hat seine Höhergruppierung.
Das haben bei uns jetzt schon einige gemacht und Erfolg gehabt! Allerdings finde ich solche Vorgehensweisen im öffentlichen Dienst echt zum kotzen!!!
Das krasseste kommt noch, wenn man in die E10 E11 oder E12 möchte und kein Studium vorweist, dann muss nachgewiesen werden, das man auf dem Level eines studierten ist in dem man die Abschlussprüfung ablegt und dem Arbeitgeber vorlegt. Das wird immer besser im öffentlichen Dienst :D
Viel grüße
Favora
MoinMoin:
--- Zitat von: favora am 02.06.2024 16:55 ---bei uns ist das genauso. Höhergruppierung wird immer geblockt. Aber wenn man einen Arbeitsvertrag von einer anderen Firma vorlegt wo ersichtlich ist das die das zahlen würden und man seinen jetzigen Arbeitgeber verlässt, dann geht das innerhalb von maximal 2 Wochen und man hat seine Höhergruppierung.
--- End quote ---
Höhergruppierung? Also Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten?
Oder Zulage nach 16.5?
--- Zitat ---Das haben bei uns jetzt schon einige gemacht und Erfolg gehabt! Allerdings finde ich solche Vorgehensweisen im öffentlichen Dienst echt zum kotzen!!!
--- End quote ---
Nein, es ist Marktverhalten, oder meinst du außerhalb des öD wird grundsätzlich anders vorgegangen.
Auch da wird eine Personaler sich die Karten legen, überlegen ob man den anderen halten will oder ob der andere blufft.
--- Zitat ---Das krasseste kommt noch, wenn man in die E10 E11 oder E12 möchte und kein Studium vorweist, dann muss nachgewiesen werden, das man auf dem Level eines studierten ist in dem man die Abschlussprüfung ablegt und dem Arbeitgeber vorlegt. Das wird immer besser im öffentlichen Dienst :D
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Da in der Entgeltordnung IT keine Studium für die EG13 notwendig ist, ist das in der Tat dämlich, da sollte man sich dann einen AG suchen, der besser mit den Menschen umgeht.
troubleshooting:
Bei meinem Ex-AG ging es auch nur mit konkretem Jobangebot und dann haben sie aber z.B. noch eine Vergleichbarkeit der Tätigkeiten etc. verlangt oder gleich gesagt, das "können" sie nicht zahlen. Finde allein schon die Vorgehensweise Unsinn. Wenn ich mich bewerbe, dann ernsthaft - ist natürlich ein sehr gutes Verhalten einem neuen AG gegenüber, wenn man sich nur bewirbt, um den alten AG unter Druck zu setzen.
Mir kamen sie auch erst, als ich den Weggang mitgeteilt habe, mit dem Vorschlag einer Zulage. Bin genauso gegangen, wie alle anderen auch, die eine Zusage woanders hatten.
Albeles:
Bei uns kannst Du ein Jobangebot beim Papst nachweisen, es wird keine 16.5 gewährt.
Grundsätzlich nicht!!! ;D
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