Autor Thema: Zwangssupervision durch schriftliche Anweisung rechtens?  (Read 6746 times)

Sozialarbeiterin

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Moin, ich arbeite im Jugendamt. Wir haben monatlich Supervision, die für mich allerdings aus diversen Gründen nicht hilfreich und qualitativ auch zweifelhaft ist. Mein Vorgesetzter hat in einer Rundmail an die Abteilung mitgeteilt, dass die Supervisionstermine verpflichtend seien. Ich habe nun alle Fachanweisungen, Richtlinien und den Arbeitsvertrag durchgeschaut, aus keinem dieser Schriftstücke lässt sich ein Zwang zur Teilnahme ableiten (das Wort Supervision kommt auch nirgendwo vor).
Kann mich der direkte Vorgesetzte trotzdem zwingen, an der Supervision teilzunehmen? Bitte keine Hinweise, dass ich es doch einfach mal versuchen soll, ich bin mehrfach in den Genuss dieser “Unterstützung“gekommen.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

MoinMoin

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Also die Anweisung, dass du an einem "Meeting" / "Fortbildung" o.ä. teilzunehmen hast, ist durchaus mit der Weisungsbefugnis gedeckt ist.  Und warum eine Supervision nicht zu einer solchen Veranstaltung zugehören sollte, wüsste ich nicht.

Ist im Kern natürlich verschwendete, bezahlte Arbeitszeit, so wie du es schilderst.



Casa

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Jupp, das ist vom Weisungsrecht gedeckt.
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FearOfTheDuck

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Hast du deinem Vorgesetzten das mal so gesagt, also dass dir das Ganze nix bringt?

troubleshooting

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Es gibt teilnehmen und teilnehmen...

Nerostar

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Wie meine Vorredner schon korrekt erwähnt haben, ist die verpflichtende Teilnahme an einer Supervision zulässig.
Der Arbeitgeber, bzw. der Vorgesetzte darf dich jedoch nicht dazu verpflichten, dort auch etwas zu sagen.

Casa

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Zitat
Der Arbeitgeber, bzw. der Vorgesetzte darf dich jedoch nicht dazu verpflichten, dort auch etwas zu sagen.

Wenn der AG die Supervision im Rahmen des Direktionsrechts anweisen kann, darf er von seinem AN auch verlangen, dass er dieser Dienstpflicht gewissenhaft nachgeht. Dazu gehört eben auch etwas zu sagen und die Aufgabe "Supervision" bestmöglich zu erledigen.

Alles Andere wäre auch widersinnig. Stell dir vor der Arbeitgeber darf dem Hausmeister anweisen die Toiletten zu schrubben und der Hausmeister dürfte einwenden, er müsse weder Lappen noch Toilettenbürste in die Hand nehmen, sondern es reiche, wenn er neben der Toilette wartet.  :o

So gehts nun nicht.
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flip

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Meine Erfahrung mit Supervision war beispielsweise folgende:
"Stellen Sie sich vor, Sie wäre ein Kleid. Welches Kleid wären Sie und wie würden Sie es beschreiben."
Dazu fiel mir beim besten Willen keine Antwort ein, ohne dreist zu lügen.
Ich bin Techniker und kann mit Dingen die man mathematisch nicht darstellen kann überhaupt nichts anfangen.

FearOfTheDuck

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Dann wäre die Antwort: Ein dreieckiges Kleid vielleicht passend gewesen. ;)

Die Frage wäre ja dann, wie eine solche Aufgabe "Supervision" bestmöglich zu erledigen sei. Was ist das Ziel dieses Treibens? Zusammenhalt stärken, Differenzen abbauen? Da gibt es genug Situationen, bei denen Schweigen Gold ist. Diese Veranstaltungen sind doch oft schwammig, ist da Erfolg nicht auch Auslegungssache, wie prüft man diesen, was muss konkret erfüllt sein?

Ich wüsste nicht, wie der AG mich hier zum Sprechen könnte, wenn ich nicht will. Welche Konsequenzen sollte das haben?

clarion

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Wobei  Supervisionen in den Szialbehörden m.W. eher auch um Erfahrungsaustausch und um Stärkung im Umgang mit schwierigen Situationen und Klienten geht. Beispiel, ein Jugenamtmitarbeiter ist sich nicht sicher, ob es richtig ist, ein bestimmtes Kind aus der Familie zu nehmen oder abzuwarten. Da macht Brainstorming mit Kollegen Sinn. Darüber hinaus ist in einem funktionierenden Team auch Psychohygiene möglich.

Mit Fragen, welches Tier man gern wäre, kann ich auch nichts anfangen. Aber das kann man ja vielleicht auch mitteilen.  Etliche Andere werden solche Fragen auch bescheuert finden.

Casa

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Antw:Zwangssupervision durch schriftliche Anweisung rechtens?
« Antwort #10 am: 24.06.2024 12:27 »
https://de.wikipedia.org/wiki/Supervision


Zitat
Meine Erfahrung mit Supervision war beispielsweise folgende:
"Stellen Sie sich vor, Sie wäre ein Kleid. Welches Kleid wären Sie und wie würden Sie es beschreiben."
Dazu fiel mir beim besten Willen keine Antwort ein, ohne dreist zu lügen.
Ich bin Techniker und kann mit Dingen die man mathematisch nicht darstellen kann überhaupt nichts anfangen.

Zitat
Mit Fragen, welches Tier man gern wäre, kann ich auch nichts anfangen. Aber das kann man ja vielleicht auch mitteilen.

Derartige Fragen können dem Kennenlernen dienen oder sollen den Klienten anregen, über den Tellerrand hinaus zu sehen oder sich kurzfristig von einer eingefahrenen Denkweise / einem Gedanken zu lösen (bspw. das was kurz vor der Supervision bearbeitet wurde).

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Antw:Zwangssupervision durch schriftliche Anweisung rechtens?
« Antwort #11 am: 24.06.2024 14:47 »
Derartige Fragen können dem Kennenlernen dienen oder sollen den Klienten anregen, über den Tellerrand hinaus zu sehen oder sich kurzfristig von einer eingefahrenen Denkweise / einem Gedanken zu lösen (bspw. das was kurz vor der Supervision bearbeitet wurde).

Solche Fragen kann man beantworten, dennoch bleibt, dass niemand gezwungen werden kann, dies zu tun, bzw. ist es durchaus möglich sehr kurz und sachlich zu antworten.

z.B. die Kleiderfragen: Ich bin ein Mensch und kann mir nur als solcher beschreiben.

Die Tierfrage hatte ich tatsächlich auch mal bekommen, bei einer Weiterbildung (Vorstellungsrunde). Einfache Antwort: Ich möchte kein Tier sein.