Entweder läuft das über eine Versetzung oder einen Änderungsvertrag.
Wenn via Kündigung und neuer AV, dann ist es nicht im Tarifvertrag geregelt, sondern die Frage ist, ist es ein echter neuer Vertrag beim gleichem AG ohne Unterbrechung, oder nicht.
Sprich der alte Vertrag ist komplett abgegolten, keine Stunden, Urlaube etc die übernommen werden.
Dann kann daraus eine Neueinstellung werden.
Das kann auch zum Vorteil werden, wenn da z.B die alte Tätigkeit als förderliche Zeit anerkannt werden und man dadurch nicht eine Stufe zurück fällt.