Autor Thema: höherwertige Stelle, selber AG, anderes Ressort (Höhergruppierung?)  (Read 2662 times)

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Hallo Forengemeinde,

habe hier schon häufiger gelesen, dass es wie eine Höhergruppierung zu betrachten wäre, wenn man beim selben Arbeitgeber wechselt. Kann man das im Tarifvertrag nachlesen?

Ich bin jetzt beim Land vertreten durch Ministerium abc beschäftigt und habe die Möglichkeit eine höherwertige Stelle beim selben Land vertreten durch Ministerium xyz anzutreten. Das wäre schon gut, wenn die Stufenzuordnung wie bei einer Höhergruppierung erfolgt.

Gäbe es dabei was besonderes zu beachten? Ich darf dann vermutlich nicht kündigen und einen neuen Vertrag unterschreiben?
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MoinMoin

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Entweder läuft das über eine Versetzung oder einen Änderungsvertrag.
Wenn via Kündigung und neuer AV, dann ist es nicht im Tarifvertrag geregelt, sondern die Frage ist, ist es ein echter neuer Vertrag beim gleichem AG ohne Unterbrechung, oder nicht.
Sprich der alte Vertrag ist komplett abgegolten, keine Stunden, Urlaube etc die übernommen werden.
Dann kann daraus eine Neueinstellung werden.
Das kann auch zum Vorteil werden, wenn da z.B die alte Tätigkeit als förderliche Zeit anerkannt werden und man dadurch nicht eine Stufe zurück fällt.

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Danke dir. Mir ist wichtig, dass meine Stufe mitgenommen wird. Möglicherweise geht das per Versetzung oder Änderung leichter, als mit förderlichen Zeiten. Bei letzterem muss es doch einen Bewerbermangel geben?
PS: geht hier um Stufe 5
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McOldie

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In der Regel erfolgt dieses im Wege der Versetzung und einer anschließenden Höhergruppierung mit allen Konsequenzen bei der Stufenzuordnung.

MoinMoin

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Danke dir. Mir ist wichtig, dass meine Stufe mitgenommen wird. Möglicherweise geht das per Versetzung oder Änderung leichter, als mit förderlichen Zeiten. Bei letzterem muss es doch einen Bewerbermangel geben?
PS: geht hier um Stufe 5
Von welcher EG zu welcher EG?
Dir ist bewusst, dass wir keine Stufengleiche Höhergruppierung im TV-L haben?

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In der Regel erfolgt dieses im Wege der Versetzung und einer anschließenden Höhergruppierung mit allen Konsequenzen bei der Stufenzuordnung.

Das wäre doch der beste Weg. Wahrscheinlich kann man so auch einen früheren Wechsel vereinbaren, als es die Kündigungsfrist ergeben würde?


Von welcher EG zu welcher EG?
Dir ist bewusst, dass wir keine Stufengleiche Höhergruppierung im TV-L haben?

Weiß ich und ich kenne auch die Stufenregelungen bei Höhergruppierungen sowie den Rechner https://hg-tvl.bplaced.net/
Bei 11 zu 13 bleibt soweit ich mich informiert habe die Stufe 5 erhalten.
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MoinMoin

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In der Regel erfolgt dieses im Wege der Versetzung und einer anschließenden Höhergruppierung mit allen Konsequenzen bei der Stufenzuordnung.

Das wäre doch der beste Weg. Wahrscheinlich kann man so auch einen früheren Wechsel vereinbaren, als es die Kündigungsfrist ergeben würde?
Ja

Buero 72

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Lief bei mir über Änderungsvertrag, "Land XY, vertreten durch: ..." wurde geändert.
Meine Stufenlaufzeit und Urlaubstage wurden einfach umgebucht, nur das Zeitkonto musste ich ausgleichen. Ich bin wesentlich früher ins neue Büro gewechselt als ich lt. Kündigungsfrist hätte gehen dürfen, schon nach 3 statt 6 Monaten. Danach gab es dann die Höhergruppierung aufgrund der neu übertragenen Aufgaben.