Hallo liebes Forum Öffentlicher Dienst,
eine Kollegin von mir ist an der Hochschule seit zwei Jahrzehnten als nichtwiss. Mitarbeiterin angestellt und wurde nun von der Personalabteilung informiert, dass sie in den wiss. Bereich wechseln muss. Die Begründung liegt darin, dass die Betriebseinheit das ZIM ist und sie mit ihrem Abschluss (Dipl.) nun laut OLG-Urteil (liegt leider nicht vor) zu einem Wechsel "gezwungen" wird.
Der Wechsel des Personalrats und die Nichtteilnahme an der Zeiterfassung sind uns bekannte Veränderungen.
Ergeben sich aus einem Wechsel (per Änderungsvertrag) weitere Vor- bzw. Nachteile, die zu beachten sind?
Herzlichen Dank und euch einen tollen Wochenstart!