Autor Thema: Berufung zum Wahlhelfer  (Read 4991 times)

echtjetzt

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Berufung zum Wahlhelfer
« am: 03.06.2024 09:17 »
Guten Morgen liebe Mitforisten,

ich habe eine Frage zur Berufung als Wahlhelfer.

Meine Gemeinde hat mir heute, mit Schreiben vom 30.05.2024, also eine knappe Woche vor der Europawahl mitgeteilt, dass ich als Wahlhelfer berufen werde.

Mit der Übernahme des Ehrenamtes habe ich grundsätzlich kein Problem, das habe ich in der Vergangenheit getan und werde es auch in Zukunft wieder machen.

Konkret störe ich mich hier an der kurzen Vorbereitungszeit. Die Bestellung der übrigen Wahlhelfer ist bereits vor Wochen geschehen, ist hier vllt. jemandem bekannt, ob es Verwaltungsvorschriften, Gesetze oder Entscheidungen gibt, bis zu welchem Zeitpunkt die Berufung zum Wahlhelfer vor einer Wahl möglich ist?

Vielen Dank und viele Grüße

Philipp

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Antw:Berufung zum Wahlhelfer
« Antwort #1 am: 03.06.2024 10:02 »
Afaik gibts dabei keine Fristen.
Man hat vermutlich mit ausreichend Vorlauf diejenigen angeschrieben die schon mal Helfer waren oder noch ein paar Personen zusätzlich (da nimmt man gerne auch neue MA, Azubis usw).
Vielleicht hat sich davon jemand abgemeldet warum auch immer (geplanter Eingriff, Krankschreibung etc.) so, dass jetzt Personen nachrücken müssen. Die schreibt man jetzt an.

Man schreibt niemanden vorher als "Reserve" an.

Wenn du Zeit hast, hilf doch.
Wozu braucht man viel Vorbereitungszeit? Als einfacher Wahlhelfer geht man hin, wird eingewiesen was man machen soll, macht das ein paar Stunden, zählt am Ende mit aus und fertig.
Wenn nicht gerade mehrere Wahlen aufeinanderfallen wird das auch ein kurzes Vergnügen.

Aus Erfahrung kann ich dir sagen: Lieber Wahllokal als Briefwahlhelfer. Letztere ging hier als Auszählung zuletzt bis nachts um zwei.

heike2106

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Antw:Berufung zum Wahlhelfer
« Antwort #2 am: 03.06.2024 10:08 »
Ein Wahlvorsteher kann sogar am Wahltag selber noch irgendeinen xbeliebigen Bürger zum Wahlhelfer berufen.
Zb. Wenn ein Wahlhelfer wegen Krankheit ausfällt.

OrganisationsGuy

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Antw:Berufung zum Wahlhelfer
« Antwort #3 am: 03.06.2024 10:39 »
Ein Wahlvorsteher kann sogar am Wahltag selber noch irgendeinen xbeliebigen Bürger zum Wahlhelfer berufen.
Zb. Wenn ein Wahlhelfer wegen Krankheit ausfällt.

Das Beispiel hatten wir auch mal in einem Wahllokal. Man sollte früh morgens nie der erste sein der ein Wahllokal betritt. Andernfalls könnte es sein, dass man es erst nach seiner spontanen Einteilung zur Schicht und anschließenden Auszählung wieder verlässt.

Saggse

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Antw:Berufung zum Wahlhelfer
« Antwort #4 am: 03.06.2024 11:50 »
Das Beispiel hatten wir auch mal in einem Wahllokal. Man sollte früh morgens nie der erste sein der ein Wahllokal betritt. Andernfalls könnte es sein, dass man es erst nach seiner spontanen Einteilung zur Schicht und anschließenden Auszählung wieder verlässt.
Ich bin selbst regelmäßig Wahlvorsteher und dieses Vorgehen käme mir nie in den Sinn. Wenn ich früh jemanden spontan berufen muss, darf der spätestens 13 Uhr wieder gehen, um dann kurz vor 18:00 Uhr zur Auszählung wieder anzutreten. Niemand muss den kompletten Wahltag im Wahllokal verbringen - ich mache das schließlich auch nicht. Davon abgesehen gibt es keinen vernünftigen Grund, zwingend den ersten Wähler zu berufen, der das Wahllokal betritt, und bevor ich jemanden zwangsverpflichte, der darauf wirklich so überhaupt keinen Bock hat, schaue ich lieber, ob ich nicht vielleicht doch jemanden ran kriege, der sich über ein spontanes Taschengeld freut...

Kryne

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Antw:Berufung zum Wahlhelfer
« Antwort #5 am: 05.06.2024 09:24 »
Also ich bin seit über 15 Jahren Wahlhelfer in meiner Heimatstadt und bei uns gibt es immer eine Liste an "Reservisten". Die sind nicht offiziell berufen, aber das Wahlamt spricht mit diesen Leuten (ca. 10-20 Personen) vorher und fragt die Bereitschaft ab. Die wissen also Bescheid und die können dann vom Wahlamt am Wahltag spontan am frühen Morgen angerufen werden, um einzuspringen, wenn irgendwo jemand ausfällt.

Weiterhin sind alle Wahlbezirke bei uns mit mindestens 8-9 Personen besetzt. Es könnten also sogar 2-3 davon ausfallen und man könnte trotzdem noch problemlos zwei Schichten mit mindestens 3 Personen besetzen.

Als Wahlvorsteher in meinem Bezirk würde ich Notfalls auch auf meine "Mittagspause" verzichten, wenn es einen Ausfall gibt, bevor ich jetzt irgendeinen X Beliebigen Bürger, der evtl. garkeine Lust hast, als Wahlhelfer heranziehe.

BAT

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Antw:Berufung zum Wahlhelfer
« Antwort #6 am: 05.06.2024 09:30 »
Wer etwas länger im öD ist und nicht ganz neben die Spur ist, kann auch den Wahlvorstand binnen Stunden übernehmen.

OrganisationsGuy

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Antw:Berufung zum Wahlhelfer
« Antwort #7 am: 05.06.2024 09:32 »
Das Beispiel hatten wir auch mal in einem Wahllokal. Man sollte früh morgens nie der erste sein der ein Wahllokal betritt. Andernfalls könnte es sein, dass man es erst nach seiner spontanen Einteilung zur Schicht und anschließenden Auszählung wieder verlässt.
Ich bin selbst regelmäßig Wahlvorsteher und dieses Vorgehen käme mir nie in den Sinn. Wenn ich früh jemanden spontan berufen muss, darf der spätestens 13 Uhr wieder gehen, um dann kurz vor 18:00 Uhr zur Auszählung wieder anzutreten. Niemand muss den kompletten Wahltag im Wahllokal verbringen - ich mache das schließlich auch nicht. Davon abgesehen gibt es keinen vernünftigen Grund, zwingend den ersten Wähler zu berufen, der das Wahllokal betritt, und bevor ich jemanden zwangsverpflichte, der darauf wirklich so überhaupt keinen Bock hat, schaue ich lieber, ob ich nicht vielleicht doch jemanden ran kriege, der sich über ein spontanes Taschengeld freut...

Ich hab doch genau das geschrieben was du beschreibst?

Zitat
seiner spontanen Einteilung zur Schicht und anschließenden Auszählung wieder verlässt.

Schicht ist entweder Vormittags oder Nachmittags. Auszählung ist um 18:00 Uhr.

Saggse

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Antw:Berufung zum Wahlhelfer
« Antwort #8 am: 06.06.2024 12:53 »
Ich hab doch genau das geschrieben was du beschreibst?
Sagen wir mal so: Du hast die Darstellung ein wenig verkürzt, was bei mir zu einem Verständnisfehler geführt hat. ;-) Darüber hinaus habe ich auch ausgeführt, dass mir nicht in den Sinn käme, den erstbesten Wahlberechtigten zu berufen, sondern ich stattdessen ein paar Leute fragen würde, ob es jemand gegen ein kleines Erfrischungsgeld machen möchte. Was nützt mir ein Wahlhelfer, den ich zwangsverpflichte, der aber jede denkbare Gelegenheit nutzt, um mir zu zeigen, dass er das höchst widerwillig macht? Und ja, mir fallen ziemlich viele Möglichkeiten ein, wie ich als Wahlhelfer dafür sorgen kann, dass die dafür verantwortliche Person meine Berufung am Ende bitter bereuen wird...