Guten Morgen liebe Mitforisten,
ich habe eine Frage zur Berufung als Wahlhelfer.
Meine Gemeinde hat mir heute, mit Schreiben vom 30.05.2024, also eine knappe Woche vor der Europawahl mitgeteilt, dass ich als Wahlhelfer berufen werde.
Mit der Übernahme des Ehrenamtes habe ich grundsätzlich kein Problem, das habe ich in der Vergangenheit getan und werde es auch in Zukunft wieder machen.
Konkret störe ich mich hier an der kurzen Vorbereitungszeit. Die Bestellung der übrigen Wahlhelfer ist bereits vor Wochen geschehen, ist hier vllt. jemandem bekannt, ob es Verwaltungsvorschriften, Gesetze oder Entscheidungen gibt, bis zu welchem Zeitpunkt die Berufung zum Wahlhelfer vor einer Wahl möglich ist?
Vielen Dank und viele Grüße