Autor Thema: Freistellung bei Hochwasser  (Read 15324 times)

BAT

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #45 am: 05.06.2024 13:45 »
Meist beziehen sich die Rechtsprechungen auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der hier wohl bei 20 Tagen liegen dürfte.

Philipp

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #46 am: 05.06.2024 14:35 »
Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.

Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.

Das Gesetz ist aber in hohem Maße interpretationsfähig. Ab wann wäre dem AN das Erscheinen bei einem Hochwasserschaden nicht mehr zumutbar:
 
5cm Wasser im Keller?
5cm Wasser im Erdgeschoss?
Oder erst, wenn die Wassermassen das gesamte Gebäude mitgerissen haben?

Das Gesetz allein gibt das eben nicht vor.

Das ist einfach.
Dafür müssten nicht mal 5cm Wasser im Keller stehen.
Wenn die Menge des Wassers so hoch ist, dass sie bleibende Schäden am Gebäude verursachen kann und durch den Eigentümer eine Bekämpfung möglich ist, sehe ich das als gegeben.

Wenn die Wände feucht werden kann man noch nicht viel tun, aber sobald das Wasser eintritt kann man es mit Material oder Geräten aufnehmen und entsorgen, bzw. sich um eine Maßnahme kümmern.
....

Was ist ein "bleibender Schaden"? - Mal angenommen, ein Vogel fliegt gegen ein Fenster, welches zerbirst und nun ohne Reparatur einen bleibenden Schaden darstellt. Vögel fliegen immer, dieser Schaden kann jederzeit eintreffen. Mit dieser Definition wäre ich also dauerhaft berechtigt, mit einem Besen rund um das Haus zu flitzen, um die potentielle Gefahr abzuwehren - Bei voller Bezahlung.

Ich hege da Zweifel.

Ich nicht. Ein kaputtes Fenster muss zumindest soweit instand gesetzt werden, dass niemand unbefugt ins Gebäude kann sobald man das feststellt. Das wäre auch der Anspruch an ein öffentliches Gebäude.
Da geht es weniger um die Scherben als mehr die Folgen zB für die Versicherung, wenn das Haus "offen" steht. Da räumt dir die nächste Bande das Haus leer und die Versicherung zuckt nur mit dem Achseln.


MoinMoin

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #47 am: 05.06.2024 18:44 »
Blaumacher, die jeden 2. Freitag fehlen, gehen mir auch auf die Nerven. Aber in einer Extremsituation, in welcher der Arbeitgeber keine Kulanz zeigt und man vom Staat außer Bürokratie ebenfalls keine Hilfe zu erwarten hat - dann ist der gelbe Schein legitim.
Nein, mit Sicherheit wird der Gelbe Schein damit nicht legitim.
grusselig!

Legitim wäre es vor Gericht Hinterher zu klären, ob der AG nicht doch wg. 616 hätte freigeben müssen.

Und legitim wäre es auch, die eigenen Wahrnehmung ob man arbeitsfähig ist runter zu fühlen.
Denn es gibt immer genügend grauzonen in dem man arbeitsunfähig ist, aber arbeitet und umgekehrt.
Dann passiert halt letzteres öfter als früher.

Wie ich schon schrieb.
Eine Hand wäscht die andere.

Herbert Meyer

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #48 am: 05.06.2024 19:08 »

BAT

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #49 am: 05.06.2024 19:35 »


Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!

Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?

+1

OrganisationsGuy

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #50 am: 06.06.2024 07:35 »
Blaumacher, die jeden 2. Freitag fehlen, gehen mir auch auf die Nerven. Aber in einer Extremsituation, in welcher der Arbeitgeber keine Kulanz zeigt und man vom Staat außer Bürokratie ebenfalls keine Hilfe zu erwarten hat - dann ist der gelbe Schein legitim.
Nein, mit Sicherheit wird der Gelbe Schein damit nicht legitim.
grusselig!

Legitim wäre es vor Gericht Hinterher zu klären, ob der AG nicht doch wg. 616 hätte freigeben müssen.


Ich brauche also meine verbleibenden 15 Urlaubstage auf, versuche in der Zeit meine Hochwasserbude zu retten, was mit drei Wochen nicht abgetan ist.

Nach drei Wochen stehe ich vor der Entscheidung ggfs. unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen oder wieder arbeiten zu gehen und nach Feierabend meine Hochwasserbude zu bearbeiten.

Der unbezahlte Sonderurlaub sorgt für weiteren finanziellen Stress. Die Variante mit 8 Stunden Arbeit + anschließende Arbeit in den Ruinen meines bisher aufgebauten Lebens klingt nach zeitnahen Burnout.

Und wenn ich dann an dem Punkt angekommen bin mein privates Leben wieder halbwegs in den Griff bekommen zu haben, soll ich meinen AG für die genommenen Urlaubstage vor Gericht bringen. Das wird für Leute wie BAT und Faunus vermutlich wie das morgendliche Aufschlagen der Zeitung abgetan, ist für den Großteil der Bevölkerung allerdings die nächste emotionale Stresssituation, sich mit seinem Arbeitgeber auf dieser Ebene anzulegen.

Und von dem ganzen Scheiß kann ich nicht mal Erholung in diesem Jahr sammeln, weil Urlaub steht mir ja keiner mehr zu.

Sorry aber die Realitätsferne Schilderung hier erinnert an Menschen im Bundestag, die noch nie außerhalb der Politik gearbeitet haben, ihre 10.000,00 €+ Diäten um 6 % erhöhen, während der Mindestlohn um 41 Cent angehoben wird und predigen "Arbeit muss sich lohnen".

NelsonMuntz

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #51 am: 06.06.2024 07:55 »

Ich nicht. Ein kaputtes Fenster muss zumindest soweit instand gesetzt werden, dass niemand unbefugt ins Gebäude kann sobald man das feststellt. Das wäre auch der Anspruch an ein öffentliches Gebäude.
Da geht es weniger um die Scherben als mehr die Folgen zB für die Versicherung, wenn das Haus "offen" steht. Da räumt dir die nächste Bande das Haus leer und die Versicherung zuckt nur mit dem Achseln.

Du hast den Punkt hinter meiner Überhöhung nicht gegriffen:

Was konkret ist ein "bleibender Schaden"? Zählen Schäden am Hausputz durch herumfliegende Äste bei Wind auch dazu? Wer definiert, wann Feuchtigkeit im Haus durch Lüften zu beheben ist und ab welchem Moment ein echter Schaden entsteht? (Feuchte Keller waren in älteren Häusern auch kein Mangel, sondern ein Feature)

"Ich darf immer zu Hause bleiben, weil etwas passieren könnte" ist jedenfalls gober Humbug.

ohjeee

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #52 am: 06.06.2024 09:33 »
Blaumacher, die jeden 2. Freitag fehlen, gehen mir auch auf die Nerven. Aber in einer Extremsituation, in welcher der Arbeitgeber keine Kulanz zeigt und man vom Staat außer Bürokratie ebenfalls keine Hilfe zu erwarten hat - dann ist der gelbe Schein legitim.
Nein, mit Sicherheit wird der Gelbe Schein damit nicht legitim.
grusselig!

Legitim wäre es vor Gericht Hinterher zu klären, ob der AG nicht doch wg. 616 hätte freigeben müssen.


Ich brauche also meine verbleibenden 15 Urlaubstage auf, versuche in der Zeit meine Hochwasserbude zu retten, was mit drei Wochen nicht abgetan ist.

Nach drei Wochen stehe ich vor der Entscheidung ggfs. unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen oder wieder arbeiten zu gehen und nach Feierabend meine Hochwasserbude zu bearbeiten.

Der unbezahlte Sonderurlaub sorgt für weiteren finanziellen Stress. Die Variante mit 8 Stunden Arbeit + anschließende Arbeit in den Ruinen meines bisher aufgebauten Lebens klingt nach zeitnahen Burnout.

Und wenn ich dann an dem Punkt angekommen bin mein privates Leben wieder halbwegs in den Griff bekommen zu haben, soll ich meinen AG für die genommenen Urlaubstage vor Gericht bringen. Das wird für Leute wie BAT und Faunus vermutlich wie das morgendliche Aufschlagen der Zeitung abgetan, ist für den Großteil der Bevölkerung allerdings die nächste emotionale Stresssituation, sich mit seinem Arbeitgeber auf dieser Ebene anzulegen.

Und von dem ganzen Scheiß kann ich nicht mal Erholung in diesem Jahr sammeln, weil Urlaub steht mir ja keiner mehr zu.

Sorry aber die Realitätsferne Schilderung hier erinnert an Menschen im Bundestag, die noch nie außerhalb der Politik gearbeitet haben, ihre 10.000,00 €+ Diäten um 6 % erhöhen, während der Mindestlohn um 41 Cent angehoben wird und predigen "Arbeit muss sich lohnen".

Warum bist du der Meinung, der AG ist für jede private Lebensentscheidung und damit verbundene private Risiko verantwortlich?
Mit der Begründung könnte ich auch unbegrenzt KindKrank/bezahlte Freistellung für Familienmitglieder fordern, weil da kann ich mich zu Hause ja nicht erholen, wenn ich oft mein Kind/Frau/Schwiegermutter pflegen muss. Soll das dann auch alles der AG voll bezahlt abfedern?
Was ist mit denjenigen, die keine Ruinen nach der Arbeit und am Wochenende aufräumen, sondern mit viel Eigenleistung ihr Eigenheim bauen wollen? Berechtigt das dann auch zur Krankschreibung, weil nach 8h Büro auch noch auf die Baustelle, schreit ja förmlich nach Burnout?

Also deiner Meinung nach sorgt dann auch unbezahlter Urlaub per se für (finanziellen) Stress und berechtigt entsprechend grundsätztlich dazu, einen gelben Urlaubsschein einzureichen!?

Das schlägt dem Fass echt den Boden aus, das ist einfach unglaublich lächerlich, was hier manche für eine (Arbeits-)Moral an den Tag legen.

ohjeee

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #53 am: 06.06.2024 09:35 »
Es liegt keine Krankschreibung - mit welcher Diagnose auch immer - vor.
Daher ist die Diskussion um diese für den Mülleimer.


Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!

Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?

Bei anderen AG wird regelmäßig, so wie die Rechtsprechung es auch sieht, betont, dass Urlaub vor allem zusammenhängend zur Erholung genommen werden soll. Daher darf auch kein halber Tag Urlaub genommen werden oder speziell jeder zweite Mittwoch im Monat. Diese Diskussionen musste ich bereits mit AG führen.

Da Urlaub der Erholung dienen soll, kann er kein Mittel sein, um einer psychisch angeschlagenen Person die Möglichkeit zu geben, den eigenen Scherbenhaufen, den man grade im Leben hat zusammenzukehren.
Dann nimm halt Gleitzeit oder beantrage Sonderurlaub/unbezahlte Freistellung, oder finde eine gute, verträgliche Lösung mit deinem AG, welche eine großzügige Gleitzeit-/Abrechnungslösung zu lässt.
Also diese Vollkostenmentalität... meine Güte.
Für nichts ist man mehr selbst verantwortlich, alles sollen andere regeln, lösen und bezahlen, ich nehme nur!

OrganisationsGuy

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #54 am: 06.06.2024 10:04 »
Es liegt keine Krankschreibung - mit welcher Diagnose auch immer - vor.
Daher ist die Diskussion um diese für den Mülleimer.


Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!

Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?

Bei anderen AG wird regelmäßig, so wie die Rechtsprechung es auch sieht, betont, dass Urlaub vor allem zusammenhängend zur Erholung genommen werden soll. Daher darf auch kein halber Tag Urlaub genommen werden oder speziell jeder zweite Mittwoch im Monat. Diese Diskussionen musste ich bereits mit AG führen.

Da Urlaub der Erholung dienen soll, kann er kein Mittel sein, um einer psychisch angeschlagenen Person die Möglichkeit zu geben, den eigenen Scherbenhaufen, den man grade im Leben hat zusammenzukehren.
Dann nimm halt Gleitzeit oder beantrage Sonderurlaub/unbezahlte Freistellung, oder finde eine gute, verträgliche Lösung mit deinem AG, welche eine großzügige Gleitzeit-/Abrechnungslösung zu lässt.
Also diese Vollkostenmentalität... meine Güte.
Für nichts ist man mehr selbst verantwortlich, alles sollen andere regeln, lösen und bezahlen, ich nehme nur!

Das ist deine Zusammenfassung meiner Sicht. Meine Zusammenfassung deiner Sicht ist - Beutet den Bürger bis zum letzten Tropfen aus. Wenn du Atmen kannst dann Buckel dich zu Tode.

Wir sind doch angeblich ein Sozialstaat. Ich arbeite hier 45 Jahre meines Lebens um anderen Leuten die seit 10 Jahren Sozialhilfe beziehen das leben zu finanzieren oder geflüchteten Menschen eine Obhut zu ermöglichen.

Wenn ich dann einen Schicksalsschlag habe für den ich 2-3 Monate aus den Ankern meines Lebens gerissen werde soll ich das vollumfänglich selber schultern. Aber wenn der liebe Bernd vor 20 Jahren nen Bandscheibenvorfall hatte, von seiner Frau verlassen wurde und seit dem an der Flasche hängt und keinen Job mehr machen kann, dann soll der Sozialstaat das tragen.

Kopfschütteln auch von meiner Seite für die Ansicht der Leute die das als Tragbar ansehen.

Faunus

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #55 am: 06.06.2024 10:25 »

Wenn ich dann einen Schicksalsschlag habe für den ich 2-3 Monate aus den Ankern meines Lebens gerissen werde soll ich das vollumfänglich selber schultern. Aber wenn der liebe Bernd vor 20 Jahren nen Bandscheibenvorfall hatte, von seiner Frau verlassen wurde und seit dem an der Flasche hängt und keinen Job mehr machen kann, dann soll der Sozialstaat das tragen.

Kopfschütteln auch von meiner Seite für die Ansicht der Leute die das als Tragbar ansehen.

Alkoholismus ist eine Krankheit.
2-3 Monate aus dem Anker des Lebens gerissen zu werden kann zu einer Krankheit führen und dann ist die Gemeinschaft für Dich genauso da wie für den Alkoholkranken, d.h. Grundversorgung mit ca. 500 EUR plus Miete und kostenfreie Artzbesuche.
Bis dahin lerne endlich für Deine Handlungen wie Entscheidungen die Verantwortung zu übernehmen und nicht ständig nach Mama Staat zu plärren!

OrganisationsGuy

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #56 am: 06.06.2024 10:29 »
Bis dahin lerne endlich für Deine Handlungen wie Entscheidungen die Verantwortung zu übernehmen und nicht ständig nach Mama Staat zu plärren!

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?

BAT

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #57 am: 06.06.2024 10:58 »

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?

Welche Verantwortung hat denn dein Arbeitgeber dafür?

Verwöhntes Volk, kann man da nur sagen. Es soll auch Leute geben, die pflegen jahrelang einen nahen Angehörigen nebenbei. Soll der AG da auch nachts noch mal raus und die Bettpfanne wechseln?

ohjeee

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #58 am: 06.06.2024 11:29 »
Es liegt keine Krankschreibung - mit welcher Diagnose auch immer - vor.
Daher ist die Diskussion um diese für den Mülleimer.


Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!

Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?

Bei anderen AG wird regelmäßig, so wie die Rechtsprechung es auch sieht, betont, dass Urlaub vor allem zusammenhängend zur Erholung genommen werden soll. Daher darf auch kein halber Tag Urlaub genommen werden oder speziell jeder zweite Mittwoch im Monat. Diese Diskussionen musste ich bereits mit AG führen.

Da Urlaub der Erholung dienen soll, kann er kein Mittel sein, um einer psychisch angeschlagenen Person die Möglichkeit zu geben, den eigenen Scherbenhaufen, den man grade im Leben hat zusammenzukehren.
Dann nimm halt Gleitzeit oder beantrage Sonderurlaub/unbezahlte Freistellung, oder finde eine gute, verträgliche Lösung mit deinem AG, welche eine großzügige Gleitzeit-/Abrechnungslösung zu lässt.
Also diese Vollkostenmentalität... meine Güte.
Für nichts ist man mehr selbst verantwortlich, alles sollen andere regeln, lösen und bezahlen, ich nehme nur!

Das ist deine Zusammenfassung meiner Sicht. Meine Zusammenfassung deiner Sicht ist - Beutet den Bürger bis zum letzten Tropfen aus. Wenn du Atmen kannst dann Buckel dich zu Tode.

Wir sind doch angeblich ein Sozialstaat. Ich arbeite hier 45 Jahre meines Lebens um anderen Leuten die seit 10 Jahren Sozialhilfe beziehen das leben zu finanzieren oder geflüchteten Menschen eine Obhut zu ermöglichen.

Wenn ich dann einen Schicksalsschlag habe für den ich 2-3 Monate aus den Ankern meines Lebens gerissen werde soll ich das vollumfänglich selber schultern. Aber wenn der liebe Bernd vor 20 Jahren nen Bandscheibenvorfall hatte, von seiner Frau verlassen wurde und seit dem an der Flasche hängt und keinen Job mehr machen kann, dann soll der Sozialstaat das tragen.

Kopfschütteln auch von meiner Seite für die Ansicht der Leute die das als Tragbar ansehen.
Ich verstehe dein Problem nicht. Klar, im öD ist irgendwie der AG schon auch "der Staat", aber eben nicht für Sozialleistungen an Beschäftigte zuständig.
Insofern erneut meine Frage, warum muss deiner Meinung nach der AG (unabhängig ob Privatwirtschaft oder öD) für private Entscheidungen und Schicksalsschläge gerade stehen? Zumindest außerhalb der bereits im Vergleich mit anderen Ländern wirklich großzügigen gesetzlichen Verpflichtungen, wie bspw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen am Stück (und bei anderer Erkrankung auch darüber hinaus), derzeit 20 Tage Kind-Krank, usw. usf?

Wie du selbst schreibst, wenn du einen Schicksalsschlag hast, dann ist "der Staat" für dich zuständig, wenn du dir nicht mehr selbst helfen kannst (Eigenverantwortung!) und nicht dein AG!

ohjeee

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« Antwort #59 am: 06.06.2024 11:31 »
Bis dahin lerne endlich für Deine Handlungen wie Entscheidungen die Verantwortung zu übernehmen und nicht ständig nach Mama Staat zu plärren!

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?

wtf... welche Verantwortung hat dein Arbeitgeber für deine Immobilie?? Klär das mit deiner Versicherung, ob die ggf. auch Lohnausfall übernehmen!
Also echt...