Autor Thema: Freistellung bei Hochwasser  (Read 15332 times)

OrganisationsGuy

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #60 am: 06.06.2024 11:31 »

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?

Welche Verantwortung hat denn dein Arbeitgeber dafür?

Verwöhntes Volk, kann man da nur sagen. Es soll auch Leute geben, die pflegen jahrelang einen nahen Angehörigen nebenbei. Soll der AG da auch nachts noch mal raus und die Bettpfanne wechseln?

Ihr habt alle keine Flut mitgemacht, wenn ich eure Vergleiche zwischen

- Mein gesamtes Leben ist von heute auf morgen den Rhein runter gespült worden

vs.

- Langjährige Pflege eines Familienmitglied
oder
- Bau des Eigenheims

lese.

2021 hab ich Nachts um 3 bis zur Brust im Wasser gestanden und versucht Pferde aus nem Stall zu retten, während Ratten auf Holzbalken neben mir am quicken waren und mich als Rettungsfloß nutzen wollten.

Wir sind Gott sei Dank verschont geblieben, aber drei Straßen weiter sind mehr als 10 Menschen ertrunken. Arbeitskollegen und Freunde sind betroffen gewesen und bei Menschen über 50, die ihr Leben lang gearbeitet haben, um in einer Nacht alles an Sicherheit im Leben zu verlieren, hat es bis zu einem Jahr gedauert bis man wieder am Arbeitsleben teilhaben konnte.

Ich hab Freunde, die heute noch bei Hochwasserwarnung in unserer Region drum bitten, ob jemand über Nacht aufm Sofa pennen kann, da die Angst alleine zu groß ist.

Mein Verständnis für so einen Schicksalsschlag kommt nicht aus Gutmenschentum, sondern weil ich live erlebt habe, was das mit gefestigten Menschen anstellen kann. Ich bleib dabei. Wer einen Schicksalsschlag erlebt (und nicht die Dauerpflege der Bettlegerischen Oma übernimmt) der sollte nicht seinen Erholungsurlaub ausschöpfen müssen, um wieder klarzukommen.

Floki

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #61 am: 06.06.2024 11:35 »
Bei deinem geschilderten Sachverhalt muss er es auch nicht, weil er dann auch tatsächlich AU ist. Es ging doch darum, dass jemand von der Flutkatastrophe betroffen ist (von deinem geschilderten Sachverhalt bis etwas Wasser im Keller ist übrigens alles drin) und nicht AU ist und trotzdem freigestellt werden möchte. Ein guter AG kann da sicherlich eine Lösung finden, aber ein grundsätzlich Anspruch besteht (zu Recht) nicht.

OrganisationsGuy

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #62 am: 06.06.2024 11:52 »
Bei deinem geschilderten Sachverhalt muss er es auch nicht, weil er dann auch tatsächlich AU ist. Es ging doch darum, dass jemand von der Flutkatastrophe betroffen ist (von deinem geschilderten Sachverhalt bis etwas Wasser im Keller ist übrigens alles drin) und nicht AU ist und trotzdem freigestellt werden möchte. Ein guter AG kann da sicherlich eine Lösung finden, aber ein grundsätzlich Anspruch besteht (zu Recht) nicht.

Er sollte es meiner Meinung nach auch nicht müssen, wenn er präventiv noch, bei bereits eingetretenem Schaden, vor der Verarbeitungsphase, versuchen kann und will den Schaden durch umgehende Sicherungsmaßnahmen zu minimieren.

Faunus

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #63 am: 06.06.2024 11:58 »
Hallo zusammen,

Ich bin in Süddeutschland persönlich vom Hochwasser betroffen.  Mein Arbeitgeber meint nun ich muss dafür Urlaub nehmen. Kann das wirklich sein? Also es geht nicht um den Weg zur Arbeit sondern weil wir bei uns zu Hause Hochwasser hatten in der ganzen Stadt/Region. Hier sind Keller und Garagen überflutet... Autos weggeschwommen...Muss man bei Naturkatastrophen wirklich Urlaub nehmen?


Hier steht nichts davon, dass der eigene Keller geflutet ist oder das eigene Auto weggeschwommen ist, aber man irgendwie "betroffen" ist und daher vom AG freigestellt werden möchte. Und der bietet sofortigen Urlaub an - die Arbeitskollegen übernehmen dann die anfallende Mehrarbeit!

Jemand, dem der Keller vollgelaufen ist, das Auto weggeschwommen ist... hat keine Zeit bzw. tatsächlich andere Sorgen sich hier rechtlich schlau zu machen.

Natürlich kann zur dramaturgischen Trickkiste gegriffen werden und durch persönliche Schilderungen oder Katastrophentourismus das eigene Leiden forciert werden und zur Vorteilsnahme bei der Argumentation zur bezahlten Freistellung herausgezogen werden.
Anonym lässt sich viel fabulieren.

Meine Erfahrungen sind "Gott-sei-Dank"andere und es wird langsam ekelhaft.
Ich bin hier raus!

BAT

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #64 am: 06.06.2024 12:03 »

Ihr habt alle keine Flut mitgemacht, wenn ich eure Vergleiche zwischen

- Mein gesamtes Leben ist von heute auf morgen den Rhein runter gespült worden

vs.

- Langjährige Pflege eines Familienmitglied
oder
- Bau des Eigenheims

lese.


Und du glaubst, andere Personen kennen keine schlimmen oder schlimmeren Lebenslagen als die deine? Komm mal dem Boden zurück.

Und der AG hat da im Regelfall nichts mit zu tun, wie jetzt zum zehnten Mal geschrieben.

OrganisationsGuy

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #65 am: 06.06.2024 12:04 »
Anonym lässt sich viel fabulieren.

Damit hast du auch gut zusammengefasst was für ein ekelhaftes "Schicksalsschlag, nicht das Problem vom AG - guck die du klar kommst" hier unter dem Deckmantel der anonymität breit getreten wird.

Mit solchen Aussagen

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?
Welche Verantwortung hat denn dein Arbeitgeber dafür?
Verwöhntes Volk, kann man da nur sagen.

traut sich auch keiner von euch mit Klarnamen auf Facebook zu posten geschweige denn in nem Flutgebiet einem die Meinung zu sagen.

MoinMoin

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #66 am: 06.06.2024 12:06 »
Bis dahin lerne endlich für Deine Handlungen wie Entscheidungen die Verantwortung zu übernehmen und nicht ständig nach Mama Staat zu plärren!

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?
Lage Lage Lage

OrganisationsGuy

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #67 am: 06.06.2024 12:07 »

Ihr habt alle keine Flut mitgemacht, wenn ich eure Vergleiche zwischen

- Mein gesamtes Leben ist von heute auf morgen den Rhein runter gespült worden

vs.

- Langjährige Pflege eines Familienmitglied
oder
- Bau des Eigenheims

lese.

Und du glaubst, andere Personen kennen keine schlimmen oder schlimmeren Lebenslagen als die deine? Komm mal dem Boden zurück.

Ich hab keine schlimme Lebenslage, ich bin bislang von allem verschont geblieben und würde Steuergelder gerne einsetzen um solche Ausfälle bei Arbeitgebern zu kompensieren. Ich bin hier bislang ziemlich im Sinne des sozialen Gedankens am argumentieren. Du Unterstellst mir grade lediglich das ich daraus einen Vorteil gezogen hätte, ziehen würde oder ziehen werde.

Edit: Hier mach ich jetzt auch Feierabend in dem Thread.

MoinMoin

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #68 am: 06.06.2024 12:14 »
Anonym lässt sich viel fabulieren.

Damit hast du auch gut zusammengefasst was für ein ekelhaftes "Schicksalsschlag, nicht das Problem vom AG - guck die du klar kommst" hier unter dem Deckmantel der anonymität breit getreten wird.

Mit solchen Aussagen

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?
Welche Verantwortung hat denn dein Arbeitgeber dafür?
Verwöhntes Volk, kann man da nur sagen.

traut sich auch keiner von euch mit Klarnamen auf Facebook zu posten geschweige denn in nem Flutgebiet einem die Meinung zu sagen.
Du musst unterscheiden, zwischen, was der AG muss und was ein sozial agierender AG macht.
Wenn du der Meinung bist, das ein AG für die Schicksalsschläge seiner Mitarbeiter verantwortlich ist und diesen deswegen bezahlt freigeben muss, bis er sein Leben wieder im Griff hat, dann klingt das für mich arg Weltfremd.

Das es genügend AGs gibt, die den AN entsprechend freigeben, in solchen Situation und die Fehlzeiten auch auf seine Kappe nimmt ist halt Teil vom Geben und Nehmen und für mich ganz klar zum gutem Ton.
Aber wenn man meint, dass man seine eigene Gesetze machen knn….
weiterhin grusselig…..

Aber wie schon geschrieben wurde,
heute Hochwasser, morgen Sterbebett der Mutter, die kranken Kinder, dann dies und dann das…..
ein Teil ist im TVx drin als bezahlter Sonderurlaub, ein Teil nicht, also wird es Zeit, hier eben dafür einzustehen, dass es im TVx aufgenommen wird.

Edit
und so wie bei Gleitzeit die Menschen gerne Stunden vorarbeiten um mehr Urlaub zu haben, so könnte das auch für solche Situationen genutzt werden.

BAT

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #69 am: 06.06.2024 12:20 »

Du Unterstellst mir grade lediglich das ich daraus einen Vorteil gezogen hätte, ziehen würde oder ziehen werde.


WO unterstelle ich dir das?

ohjeee

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #70 am: 06.06.2024 15:42 »
Anonym lässt sich viel fabulieren.

Damit hast du auch gut zusammengefasst was für ein ekelhaftes "Schicksalsschlag, nicht das Problem vom AG - guck die du klar kommst" hier unter dem Deckmantel der anonymität breit getreten wird.

Mit solchen Aussagen

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?
Welche Verantwortung hat denn dein Arbeitgeber dafür?
Verwöhntes Volk, kann man da nur sagen.

traut sich auch keiner von euch mit Klarnamen auf Facebook zu posten geschweige denn in nem Flutgebiet einem die Meinung zu sagen.
uuuuuh... bei Facebook....
ich sag dir und meinen MA auch gerne persönlich und mit Klarnamen. Denn solche Diskussionen führe ich ab und an bzgl. Kind krank, Schwiegermutter krank und gerade während Corona, "mein Mann ist schwer krank und wenn ich dann was aus der Arbeit mit nach Hause schleppe... ich möchte bezahlt freigestellt werden, Alternativ lasse ich mich krank schreiben".

ok, ich habe auch Kinder, auch meine Kinder sind mal (wenn auch weit unterdurchschnittlich krank) und ich bin froh, dass es eine entsprechende Regelunge zu Kind krank gibt, aber während Corona bis zu 30 Tage pro Kind war für mich schon nicht mehr nachvollziehbar. Wir hatten MA, die das auf den letzten Tag ausgereizt haben, 50 Tage Kind krank (bei einer 4-Tage-Woche sind das allein schon 12 Wochen(!), da Kind-Krank-Tage nicht nach Wochentagen gekürzt werden), dazu all heck lang Quarantäne, 1 Woche krank nach Impfung, heute hab ich Kopfweh hab mir bestimmt was eingefangen usw. usf. die waren keine 4 Monate anwesend. Wenn der Staat meint, Lockdown verhängen zu müssen, KiTa's zu schließen, Quarantäne für Kontaktpersonen zu verhängen, dann ist das nicht Aufgabe des Arbeitgebers das zu kompensieren, sondern des Staates.

Noch einmal: Der AG hat einen Vertrag mit dem AN, nicht mit dessen Familie, Schwiegereltern und ist auch nicht zuständig für finanzielle Risiken einer (nicht versicherten) privaten Immobilie, PKW oder sonst etwas.
Daran ist nichts unmenschliches. Für schwere Schicksalsschläge gibt es in Deutschland ein ziemlich gutes und sehr attraktives Sozialsystem. Genau das ist dafür zuständig. Nicht der AG.

VielUnterwegs

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #71 am: 06.06.2024 16:19 »
Natürlich ist der AG verpflichtet, dem AN in Notlagen zu helfen! Das steht in keinem Gesetz oder in keinem Tarifvertrag - das nennt man Anstand und Mitgefühl! Davon ist in den heutigen Führungsetagen aber leider viel zu wenig übrig. Was für eine traurige Arbeitswelt das heutzutage ist...

RsQ

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #72 am: 06.06.2024 17:51 »
Mein Arbeitgeber meint nun ich muss dafür Urlaub nehmen. Kann das wirklich sein? Also es geht nicht um den Weg zur Arbeit sondern weil wir bei uns zu Hause Hochwasser hatten in der ganzen Stadt/Region. Hier sind Keller und Garagen überflutet... Autos weggeschwommen...Muss man bei Naturkatastrophen wirklich Urlaub nehmen?
Was hier nicht ganz klar wird:

1. Was spricht dagegen, in einer persönlichen Notlage auch Urlaubstage zu nutzen? (So tragisch das ist - aber das ist ja im Kern erstmal kein Problem des AG)

2. Wurde unbezahlte Freistellung angefragt? Das könnte ja auch als Lösung taugen.

Sjuda

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #73 am: 07.06.2024 09:19 »
Was ist das für eine traurige Arbeitswelt wurde gefragt...

Das stimmt leider. Wie am an diesem Thread erkennen kann, hat sich die Einstellung grundlegend geändert. Anstatt dankbar zu sein, kurzfristig Urlaub oder unbezahlte Freistellung nehmen zu können, wird gejammert.

Versicherungen dürften für die meisten Schäden aufkommen, zusätzlich wurden von staatlicher Seite ergänzende Hilfen zugesagt.  Das alles reicht aber offensichtlich nicht aus. Staat und Arbeitgeber sollen sämtliche Auswirkungen abfangen.

Unser Wohlstand erodiert immer weiter und der aktuelle Zeitgeist trägt einen bedeutenden Teil dazu bei. Die komfortable Lage, in der wir uns bedinden, wurde nicht durch Jammerlappen erabeitet, für die es unvorstellbar ist, 40 Stunden in der Woche für 40 Jahre und länger zu arbeiten. Work-Life-Balance, 4-Tage-Woche, Auszeiten, Benefits etc., diese und andere Dinge stehen gerade auch für junge Generationen im Vordergrund, die überhaupt noch keinen Beitrag zum gesellschaftlichen Wohlstand geleistet haben. Der Arbeitsmarkt gibt es aktuell her, insofern gar kein Vorwurf.  Gleichzeitig stirbt das Handwerk aus und die restliche Welt hängt uns in so ziemlich jeder Hinsicht ab. Aber solange, bis die Substanz gänzlich aufgebraucht ist, geben wir uns lieber irgendwelchen Sozialismus-Phantasien hin. Wohlstand für alle, ausunfernde Sozialleistungen, ein Staat, der sich um alles kümmert während gleichzeitig niemand bereit ist, die Kosten dafür zu erarbeiten.
« Last Edit: 07.06.2024 09:27 von Sjuda »

ohjeee

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #74 am: 07.06.2024 11:42 »
Natürlich ist der AG verpflichtet, dem AN in Notlagen zu helfen! Das steht in keinem Gesetz oder in keinem Tarifvertrag - das nennt man Anstand und Mitgefühl! Davon ist in den heutigen Führungsetagen aber leider viel zu wenig übrig. Was für eine traurige Arbeitswelt das heutzutage ist...

Was für ein Unsinn. Du schreibst doch selbst, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Eine moralische Pflicht gibt es nicht. Die Pflichten und Rechte des AN und des AG sind geregelt im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, (Sozial-)Gesetzen, BGB, usw.. Alles darüber hinaus sind Freiwilligkeitsleistungen, auf die es keinen Anspruch gibt und die den AG (und auf anderer Seite auch den AN) zu gar nichts verpflichten.
Soll der AG auch noch den Bauhof vorbei schicken um in der Nachbargemeinde dem Mitarbeiter beim vollgelaufenen Keller ausräumen zu helfen?

Also sorry, aber ein paar Basics kann man ja wohl in einem Forum für den öffentlichen Dienst schon erwarten, oder!?
Man kann gerne Wünsche formulieren und beschreiben, was einen guten AG seiner Meinung nach ausmacht. Aber von einer Pflicht faseln, wissend ohne Rechtsgrundlage ist einfach nur absurd.