Autor Thema: Höherwertige Tätigkeiten  (Read 2869 times)

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Höherwertige Tätigkeiten
« am: 05.06.2024 08:50 »
Hallo zusammen,

Seit Oktober 2023 mache ich (E4) Vertretung für eine Kollegin (E6) in Elternzeit. Die Höherwertigen Tätigkeiten wurden mir ebenfalls im Oktober übertragen, nicht zeitbegrenzt. Ich bekomme den Ausgleich zu E6 seitdem gezahlt.

Meine Kollegin wollte nur ein Jahr Elternzeit machen, wird nun wohl aber verlängern.

Steht einem die EG ab einem gewissen Zeitraum zu oder falle ich dann automatisch wieder in EG4 wenn die Kollegin nach x Monaten wieder da ist ?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe










MoinMoin

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 05.06.2024 09:48 »
Steht dir nicht irgendwann zu und du fällst dann wieder zurück, da es sich eben nur um eine vorübergehende Übertragung bis Rückkehr der Kollegin handelt.

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 05.06.2024 10:08 »
Ok, vielen Dank  :)