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Aufwandsentschädigung Freiwillige Feuerwehr als Bundesbeamter
MPK:
Moin, im Rahmen der Flutkatastrophe war ich am 03.06 den gesamten Tag mit der freiwilligen Feuerwehr im Einsatz. Ich bin Bundesbeamter und kann mir für solche Einsatzfälle, in denen meine Arbeitszeit direkt betroffen ist „anscheinend“ Sonderurlaub genehmigen lassen.
Nun kam bei uns im Kollegenkreis das Thema auf, dass ich diesen aufgrund meiner Aufwandsentschädigung bei der FFW nicht nehmen darf, da ich ja quasi doppelt bezahlt werden würde. Ich müsse dafür Dienstausgleich (Überstunden) nehmen. Der Sonderurlaub käme nur in Frage, wenn ich keine Aufwandsentschädigung erhalten würde.
Gibt es Erfahrungen unter den FFWlern, wie das gehandhabt wird?
Meine Personalstelle war genauso planlos und konnte mir keine Auskunft erteilen. Rechtliche finde ich dazu nichts konkretes.
Die Aufwandsentschädigung ergibt sich aus der entsprechenden Satzung meiner Kommune. Die Sonderurlaubsregelung aus § 11 (3) Nr. 2 SUrlV.
Gem. des FWG des Landes (in meinem Fall BW) hat der Arbeitgeber im Einsatzfall die Angehörigen freizustellen (§ 15 FwG).
In meinen Augen kann es doch aber nicht sein, dass ich erarbeitete Überstunden nehmen muss, um in den Einsatz zu fahren. Für mich widerspricht das der Verpflichtung zur Freistellung nach dem FwG.
Ich danke euch :)
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flip:
Der Sonderurlaub ist m.E. vorrangig. Du solltest für solche Fälle freigestellt werden. Die Aufwandsentschädigung hingegen soll nicht entlohnen, sondern vorrangig die mit der Tätigkeit im Zusammenhang entstandenen Aufwendungen abgelten.
Man könnte zu dem Schluss kommen, dass die Aufwandsentschädigung zu kürzen wäre. Allerdings ist es schwer zu beziffern. Auch wenn keine Gehaltseinbuße ensteht, ist es ja dennoch Aufwand bei der FFW Dienst zu leisten.
Ari31:
Für was bekommen sie denn eine Aufwandsentschädigung? Oder geht es hier um Verdienstausfall? Ich bin ebenfalls Mitglied der FFw und Bundesbeamter. In meinem Fall gab es immer Sonderurlaub. Dafür reichte einfach ein Schreiben des Wehrführers indem der Einsatz bestätigt wurde.
Dorfkind12:
Denk auch, dass damit der Verdienstausfall gemeint ist. So kenne ich es von mir.
Aus meiner Zeit in der freien Wirtschaft. :D Der AG kann bei der Stadt/Kommune eine Antrag auf Verdienstausfall stellen.
Außer du bekommst von deiner Stadt, welche die FFW unterhält, eine Aufwandentschädigung, für deinen geleistet Arbeit bei der FFW? sowas gibt es wohl auch. War es so rum gemeint?
Bei meiner Dienststelle wird das auf dem "kleinen Dienstweg" gehandhabt. Muss aber dazu sagen, dass es nur sehr selten vorkommt, dass ich während meines Dienstes zu einem Einsatz muss. War bis jetzt auch noch nie einen ganzen Tag weg.
Ich meine aber, dass ein Kollege der beim THW ist und auch schon für 1 oder auch mehrere Tage weg war, das dann auch über Sonderurlaub geregelt hat.
Saxum:
Grundsätzlich spricht man bei "Aufwandsentschädigung" von einer pauschalen Kostenerstattung für entstandene Kosten. Pauschal kann man damit zusammenfassen, Anfahrtskosten zur Feuerwache, (private) Verpflegung (nach Einsatz), Ticket für öffentliche Verkehrsmittel (Bus), etc. -> meistens geht es aber für Verpflegung nach dem Einsatz darauf (Abendessen/Mittagsessen.
Das ist was anderes als der Verdienstausfall bzw. die Entgeltfortzahlung, hier ist der Arbeitgeber verpflichtet die (privatrechtlich) Angestellten Beschäftigten unter Fortzahlung des Gehalts, Zulagen, etc. als ob diese "nicht weg gewesen wären" freizustellen bzw. diese sind von der Arbeitspflicht im Rahmen des Einsatzes befreit.
Private Arbeitgeber*innen können hier dann von der Gemeinde das Geld aus dieser Entgeltfortzahlung "zurückerstatten" lassen. Bei Beamt*innen erübrigt sich das, weil das eine "linke->rechte Tasche" Spiel wäre.
Bei Bundesbeamten ist das unter § 11 SSUrlV des Bundes geregelt, eine zeitliche Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Tagen gibt es nicht und würde auch dem Sinn entgegen laufen. (Regulären) Urlaub oder Überstunden sind ebenfalls auch nicht zu nehmen für die Einsätze und Übungen.
Daher es kommt darauf an, erhält man das Geld als "Verdienstausfall" ist es zurück zu errichten oder alternativ dem Dienstherren weiterzureichen. Erhält man aber jedoch etwa beispielsweise 20 Euro pauschal für Verpflegung bzw "Aufwandserschädigung" ist alles ok.
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