Das AG Essen hat ein Urteil zugunsten der Mitarbeiter in Elternzeit gefällt.
Diese gesteht entgegen der Vereinbarung des TvÖD auch jenen die IAP zu, die zum Stichtag nicht beschäftigt waren.
Gibt es schon Einspruchsvordrucke? Im TV-L und TV-H ist die 6 monatige Einspruchsfrist ja noch nicht abgelaufen!