Autor Thema: Höhergruppierung an Universität E8 auf E11  (Read 3023 times)

uniuni

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Hallo,
ist es so, dass für eine Höhergruppierung von E8 auf E11 an einer Universität bei einer unbefristeten Verwaltungsstelle (Vollzeit), die im Stellenplan der Universität ist, eine andere freie Stelle mit E11 vorhanden sein muss? Die Stelle ist über Mittel des Hochschulpakts und nicht über Drittmittel finanziert.
Vielen Dank im Voraus!

Schinkensandwich

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Antw:Höhergruppierung an Universität E8 auf E11
« Antwort #1 am: 06.06.2024 09:11 »
Hallo,
ist es so, dass für eine Höhergruppierung von E8 auf E11 an einer Universität bei einer unbefristeten Verwaltungsstelle (Vollzeit), die im Stellenplan der Universität ist, eine andere freie Stelle mit E11 vorhanden sein muss? Die Stelle ist über Mittel des Hochschulpakts und nicht über Drittmittel finanziert.
Vielen Dank im Voraus!

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Für eine Höhergruppierung nach E11 braucht es haushaltsrechtlich natürlich eine Stelle (mind.) mit der Wertigkeit E11. Was meinst Du mit "eine andere freie Stelle mit E11" ?

uniuni

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Antw:Höhergruppierung an Universität E8 auf E11
« Antwort #2 am: 06.06.2024 09:15 »
Die Personalabteilung hat bereits bestätigt, dass meine Stellenbeschreibung nun einer Wertigkeit von E11 entspricht. Laut Hochschulleitung steht jetzt der Höhergruppierung noch im Weg, dass im Plan der zur Verfügung stehenden Mittel der Universität eine freie E11 Stelle vorhanden sein muss, sonst würde eine Höhergruppierung nicht funktionieren. Unabhängig davon, ob die Universität die finanziellen Mittel zur Verfügung hat.

seberus

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Antw:Höhergruppierung an Universität E8 auf E11
« Antwort #3 am: 06.06.2024 09:30 »
Eine Uni kann Stellen auch über oder unterfinanzieren. Nur die gesamt Mittel für Stellen muss ausgleichen sein.
D.h. man kann auf ner 8er Stelle Sitzen und EG 11 bekommen, wenn z.B. die Differenz mit einer Reduzierung auf einer anderen Stelle gegenfinanziert wird.

seberus

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Antw:Höhergruppierung an Universität E8 auf E11
« Antwort #4 am: 06.06.2024 09:31 »
ach ja, und wenn du die Tätigkeiten nach EG 11 bereits übertragen bekommen hast, dann bist du mit EG 11 zu bezahlen, egal was der Stellenplan sagt

cyrix42

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Antw:Höhergruppierung an Universität E8 auf E11
« Antwort #5 am: 06.06.2024 09:46 »
Wie der Arbeitgeber seine Personalkosten deckt, ist sein Problem, nicht deines. Nach Tarif-Vertrag steht dir eine Entlohnung entsprechend der Eingruppierung der dir dauerhaft zur Ausübung übertragenen Aufgaben zu. Wenn dir Tätigkeiten, die zur EG 11 führen, übertragen wurden (und du die ggf. vorhandenen persönlichen Voraussetzungen erfüllst), dann kanst du auch dein Gehalt entsprechend der EG 11 einklagen (erfüllst du persönliche Voraussetzungen nicht -- z.B. ein von der Entgeltordnung für diese Fallgruppe geforderten Abschluss, den du nicht besitzt -- eine EG niedriger).

Ggf. hätte die Uni-Leitung ihrer Personal-Abteilung untersagen sollen, dass sie entsprechend höherwertige Aufgaben dir überträgt. Wenn dies aber einmal wirksam geschehen ist (was einer Änderung des Arbeitsvertrags gleichkommt, also für den AG nur von Personen, die auch Arbeitsverträge unterzeichnen dürfen, vorgenommen werden kann), besteht auch ein Anrecht des AN auf entsprechende Bezahlung. Einseitig könnte man dann auch nicht die Aufgaben wieder "zurückdrehen", denn auch diese eingruppierungsrelevante Änderung der Tätigkeiten bedarf dann beiderseitigem Einvernehmen, also auch deine Zustimmung.

Schinkensandwich

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Antw:Höhergruppierung an Universität E8 auf E11
« Antwort #6 am: 06.06.2024 09:58 »
Es ist halt auch etwas kurios, dass Deine Personalabteliung Dir sogar offiziell bestätigt, dass Deine Aufgaben eine E11-Wertigkeit haben, andererseits aber sagen, dass das Fehlen einer entsprechende Stelle mit der Wertigkeit einer Höhergruppierung entgegensteht. Das ist alles andere als professionell.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung an Universität E8 auf E11
« Antwort #7 am: 06.06.2024 12:03 »
Die Personalabteilung hat bereits bestätigt, dass meine Stellenbeschreibung nun einer Wertigkeit von E11 entspricht. Laut Hochschulleitung steht jetzt der Höhergruppierung noch im Weg, dass im Plan der zur Verfügung stehenden Mittel der Universität eine freie E11 Stelle vorhanden sein muss, sonst würde eine Höhergruppierung nicht funktionieren. Unabhängig davon, ob die Universität die finanziellen Mittel zur Verfügung hat.
Bull Shit.
Es wird im Tarifsystem nach auszuübenden Tätigkeiten bezahlt.
Egal was Stellenplan oder Haushaltsplan sagt.
Alles andere ist Betrug und kann vom ArbG geregelt werden.

Was natürlich gemacht wird, ist die Tätigkeiten erst zu übertragen, wenn das Geld auch da ist.

Aber dann muss halt dies Tätigkeit auch solange darauf warten, das sie ausgeübt wird.


MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung an Universität E8 auf E11
« Antwort #8 am: 06.06.2024 12:04 »
Es ist halt auch etwas kurios, dass Deine Personalabteliung Dir sogar offiziell bestätigt, dass Deine Aufgaben eine E11-Wertigkeit haben, andererseits aber sagen, dass das Fehlen einer entsprechende Stelle mit der Wertigkeit einer Höhergruppierung entgegensteht. Das ist alles andere als professionell.
Nein, das klingt nach Beamten kalkriesel, da es dort so ist.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung an Universität E8 auf E11
« Antwort #9 am: 06.06.2024 12:39 »
Wenn also die Aufgaben übertragen sind, die der EG 11 entsprechen, solltest du deine Ansprüche schriftlich geltend machen und das dir zustehende Gehalt dieser EG einfordern. Wie die Uni-Leitung das in irgendwelchen Plänen dargestellt bekommt, kann dir egal sein.

uniuni

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Antw:Höhergruppierung an Universität E8 auf E11
« Antwort #10 am: 07.06.2024 09:05 »
Vielen Dank für eure Antworten!

Meine Vorgesetzte sitzt bereits seit 1,5 Jahren an dem Antrag für meine Höhergruppierung, da sich meine Tätigkeiten im Laufe der Zeit geändert haben, also erledige ich nahezu alle Tätigkeiten daraus bereits. Eingestellt und unterschrieben ist E8, obwohl ich einen Masterabschluss habe. Ich wollte die Stelle dennoch annehmen.

Leider habe ich die neue Stellenbeschreibung noch nicht unterschreiben können. Das stellt die Personalabteilung erst in Aussicht, wenn die Finanzierung geklärt ist. Meiner Vorgesetzten hat die Personalabteilung aber schon mitgeteilt, dass die neue Stellenbeschreibung E11 entspricht.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung an Universität E8 auf E11
« Antwort #11 am: 07.06.2024 10:20 »
Tja, wer unentgeltlich höherwertige Tätigkeiten ausübt, der setzt den AG nicht sonderlich unter Druck etwas dran zu ändern, denn wird ja schon erledigt.

Wenn du nett bist, dann kündigst du an, in zwei Wochen diese Dinge nicht mehr zu machen, da sie dir nicht übertragen worden sind.
Dann kann dein Cheffe es selbst erledigen.