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Höhergruppierung an Universität E8 auf E11
uniuni:
Hallo,
ist es so, dass für eine Höhergruppierung von E8 auf E11 an einer Universität bei einer unbefristeten Verwaltungsstelle (Vollzeit), die im Stellenplan der Universität ist, eine andere freie Stelle mit E11 vorhanden sein muss? Die Stelle ist über Mittel des Hochschulpakts und nicht über Drittmittel finanziert.
Vielen Dank im Voraus!
Schinkensandwich:
--- Zitat von: uniuni am 06.06.2024 08:13 ---Hallo,
ist es so, dass für eine Höhergruppierung von E8 auf E11 an einer Universität bei einer unbefristeten Verwaltungsstelle (Vollzeit), die im Stellenplan der Universität ist, eine andere freie Stelle mit E11 vorhanden sein muss? Die Stelle ist über Mittel des Hochschulpakts und nicht über Drittmittel finanziert.
Vielen Dank im Voraus!
--- End quote ---
Ich verstehe die Frage nicht ganz. Für eine Höhergruppierung nach E11 braucht es haushaltsrechtlich natürlich eine Stelle (mind.) mit der Wertigkeit E11. Was meinst Du mit "eine andere freie Stelle mit E11" ?
uniuni:
Die Personalabteilung hat bereits bestätigt, dass meine Stellenbeschreibung nun einer Wertigkeit von E11 entspricht. Laut Hochschulleitung steht jetzt der Höhergruppierung noch im Weg, dass im Plan der zur Verfügung stehenden Mittel der Universität eine freie E11 Stelle vorhanden sein muss, sonst würde eine Höhergruppierung nicht funktionieren. Unabhängig davon, ob die Universität die finanziellen Mittel zur Verfügung hat.
seberus:
Eine Uni kann Stellen auch über oder unterfinanzieren. Nur die gesamt Mittel für Stellen muss ausgleichen sein.
D.h. man kann auf ner 8er Stelle Sitzen und EG 11 bekommen, wenn z.B. die Differenz mit einer Reduzierung auf einer anderen Stelle gegenfinanziert wird.
seberus:
ach ja, und wenn du die Tätigkeiten nach EG 11 bereits übertragen bekommen hast, dann bist du mit EG 11 zu bezahlen, egal was der Stellenplan sagt
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