Liebe Forenmitglieder,
ich bin seit Mitte April 2024 krankgeschrieben und bin ins Krankengeld gerutscht (Krankengeldbescheid steht noch aus). Nun habe ich gelesen, dass es nach TV-L, § 22 (3), Satz 1 für Angestellte wie mir (arbeite dort seitnunmehr 2 Jahren) auch einen Krankengeldzuschuss gibt. Ggf. rutsche ich noch ins Übergangsgeld, wenn mir die REHA genehmigt wird für Juli. Habe ich für die Zeit (wahrscheinlich 3 Wochen) auch Anspruch auf den Krankengeldzuschuss? Was muss ich alles bei der Beantragung beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße