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Wechsel TV-L Berlin nach Brandenburg TV-L

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virginja:
Hallo,

ich arbeite seit 6 Jahren in Berlin im TV-L. Jetzt habe ich ein Angebot in Brandenburg, auch TV-L. Mir wurde gesagt, ich müsste meinen jetztigen Arbeitsvertrag kündigen, da es ein Arbeitgeberwechsel wäre landesübergreifend.

Wenn ich innerhalb Berlins im TV-L wechsel, egal ob vom BA zur Polizei oder Senatsverwaltung, gibt es eine Versetzung - ohne Kündigung. Ich bin von ausgegangen, dass ein Wechsel von Berlin nach Brandenburg, jedoch auch TV-L keine Kündigung Bedarf.

Kann mir hier jemand was zu sagen? Und ggf. wo ich das nachlesen kann?

Das würde ja heiße, neuer AV mit neuer Probezeit.

Vielen dank.

Wabi Sabi:
Protokollerklärung Nr 2 zu § 4 Absatz 1 TV-L:

Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

AltStrG:

--- Zitat von: Wabi Sabi am 09.06.2024 21:57 ---Protokollerklärung Nr 2 zu § 4 Absatz 1 TV-L:

Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

--- End quote ---

Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen. Mir ist nicht bekannt, das Berlin (!) ein abweichende Regelung bei Angestellten hätte. Bei Beamten gibt es (noch immer) die Möglichkeit des indirekten Personalkörpertausches, also ohne eines (direkten) Tauschpartners, der zur Verfügung stehen muss.

virginja:
Dh. weil es ein anderer Arbeitgeber ist, welcher nicht in Berlin sitzt, muss ich meinen AV kündigen?

Ein Wechsel innerhalb Berlins zum anderen Arbeitgeber bedarf nämlich keiner Kündigung.

MoinMoin:

--- Zitat von: virginja am 10.06.2024 10:02 ---Dh. weil es ein anderer Arbeitgeber ist, welcher nicht in Berlin sitzt, muss ich meinen AV kündigen?

Ein Wechsel innerhalb Berlins zum anderen Arbeitgeber bedarf nämlich keiner Kündigung.

--- End quote ---
Doch, bei einem AG Wechsel ist immer der AV zu kündigen.

Nur scheint dir nicht klar zu sein, dass es im Land Berlin Dienststellenwechsel gibt, bei der der AG nicht gewechselt wird, da das Land Berlin der AG ist.

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