Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel TV-L Berlin nach Brandenburg TV-L
Cream1978:
Eigentlich recht einfach, wechselst Du das Bundesland, wechselst Du den Arbeitgeber, daher Kündigung nötig.
virginja:
Ja, ich habs kapiert. Dachte bisher immer, wechselt man innerhalb des TV-L, ist keine Kündigung nötig. Aber das gilt nur innerhalb des gleichen Bundeslandes. Und ja, den AV in Berlin hat man mit dem Land Berlin, wechselt man ins Land Brandenburg ist eine Kündigung nötig.
Vielen Dank!
MoinMoin:
--- Zitat von: virginja am 11.06.2024 15:05 ---Ja, ich habs kapiert. Dachte bisher immer, wechselt man innerhalb des TV-L, ist keine Kündigung nötig. Aber das gilt nur innerhalb des gleichen Bundeslandes. Und ja, den AV in Berlin hat man mit dem Land Berlin, wechselt man ins Land Brandenburg ist eine Kündigung nötig.
Vielen Dank!
--- End quote ---
Nein auch innerhalb des gleichen Bundeslandes kann man von TV-L zu TV-L wechseln und dabei einen AG Wechsel haben.
Hat nix mit Bundesland zu tun, sondern alleinig mit:
Wer ist dein AG!
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