[NW] Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.

Begonnen von ti86, 12.06.2024 12:07

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ti86

Zitat von: ti86 in 13.06.2024 15:16
Habe mal zum Fachkräftezuschlag gesucht, bin hier jedoch nicht fündig geworden. Gibt es so etwas für Beamte in NRW? Lediglich Leistungsprämien finde ich.

Weiß hierzu jemand genaueres?

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Möglicherweise ist der Sonderzuschlag zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit nach § 69 LBesG NRW gemeint. Der Zuschlag kann 10% von Stufe 1 der jeweiligen Besoldungsgruppe betragen.

Casa

ZitatWürde gar nicht sagen, dass ich nicht im KH arbeiten will. Allerdings finde die Umstände - geregelter Tagesablauf, Praxisbetrieb, eigenverantwortliche Tätigkeit - tatsächlich nicht unattraktiv. Das Klientel ist natürlich speziell, logisch. Allerdings kann man sich fragen, ob der geriatrische Akkord in einer Hausarztpraxis tatsächlich so viel attraktiver wäre.

Ich finde es als Patient in der Hausarztpraxis schon erstaunlich, wie zügig und doch mit ausreichend Zeit für den Patienten mein Hausarzt behandelt.

ZitatWeiß hierzu jemand genaueres?

Beim Dienstherrn anfragen.



ZitatHat denn ein später Einstieg drastische Auswirkungen auf die Pensionsansprüche im Alter?

Deine Zeit im öD dürfte als ruhegehaltfähig anerkannt werden. Bis zur Pension sinds wohl noch ca. 30 Jahre. Das bedeutet 30 x 1,79 % x letzte Besoldung (Endstufe A13/A14), also nach aktuellem Stand bei A13 wenigstens 3.035 € Bruttopension.

Sollte reichen, um über die Runden zu kommen. Dazu kommt ein bisschen Rente und ggf. Zahlungen aus dem Versorgungswerk.


Wenn du bspw. monatlich 800 € investierst, kannst du in 20-25 Jahren schon aufhören zu arbeiten oder eben weniger arbeiten.


Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

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Warum sollte der Kollege reduzieren wollen? Ist doch keine Frau.