Es gab dazu umfassende Anhörungen im Landtag. Die Protokolle liegen schon etwas zurück, sind aber noch einsehbar.
Hast du dazu ein Datum, oder irgendeinen Hinweis, um das suchen zu können? Idealerweise einen Link :-P
Laut Aussage der anwesenden Vertreterin der Verwaltungsrichter ist eine Einrede der Verjährung ohnehin nicht nötig. Sie wurde diesbezüglich explizit von der CDU befragt.
Ich habe nun keine Ahnung vom Verwaltungs-/Besoldungsrecht, aber rein denklogisch erscheint es mir suspekt, dass in 2020, 2021 und 2022 der oben genannte Satz im Antwortschreiben enthalten war, er nun aber scheinbar ab 2023, auf explizite Anweisung hin, gestrichen wurde.
Wenn der denn ohnehin obsolet wäre, wieso das Prozedere in der Vergangenheit und weshalb die ausdrückliche Anweisung ihn nicht mehr zu verwenden?
Und was soll "ist nicht nötig" bedeuten? Der Dienstherr muss sich nicht darauf berufen, er kann aber.
Ich hingegen laufe als Beamter Gefahr, nach Ablauf der Verjährung meine Ansprüche nicht mehr einklagen zu können, wenn der Dienstherr besagte Einrede der Verjährung doch erhebt (was er offensichtlich beabsichtigt und deshalb Anweisung erteilte die entsprechende Verzichtserklärung zu streichen).