Autor Thema: Wechsel Privatwirtschaft zu TV-H / Urlaub alter AG  (Read 1334 times)

odin774

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Hallo beisammen,

ich stehe kurz vor dem Wechsel aus der Privatwirtschaft zum öffentlichen Dienst (zum 01.08.24) Derzeit hätte ich beim alten AG einen Urlaubsanspruch auf den kompletten Jahresurlaub, da die Kündigung zum 31.07.24 erfolgt. Kann ich den Jahresurlaub problemlos einfordern, ohne Konsequenzen beim neuen AG / Dienststelle fürchten zu müssen? Oder sollte ich das mit dem neuen AG nochmals näher besprechen? Ich möchte gern vermeiden "nur" wegen des Urlaubs einen Einstieg mit einem faden Beigeschmack zu starten.

Vielen Dank bereits vorab für konstruktive Antworten

LG
Thomas
     

Gewerbler

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Antw:Wechsel Privatwirtschaft zu TV-H / Urlaub alter AG
« Antwort #1 am: 10.06.2024 16:14 »
Es kann sein, dass du eine Bescheinigung des alten AG vorlegen musst, wie viele Tage du dort bekommen hast und dass du dann entsprechen weniger Tage beim neuen AG bekommst.

Ich persönlich würde mir den Anspruch bis zum 31.07. ausrechnen lassen und dann nehmen und den Rest beim neuen AG (bei 30 Tagen sollten das 18 beim alten AG + 13 beim neuen sein, sodass du durch das aufrunden der halben Tage im Idealfall sogar einen Bonustag bekommst für dieses Jahr :) )

odin774

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Antw:Wechsel Privatwirtschaft zu TV-H / Urlaub alter AG
« Antwort #2 am: 10.06.2024 16:21 »
Diese Tendenz habe ich auch, danke für die Rückmeldung