Hallo beisammen,
ich stehe kurz vor dem Wechsel aus der Privatwirtschaft zum öffentlichen Dienst (zum 01.08.24) Derzeit hätte ich beim alten AG einen Urlaubsanspruch auf den kompletten Jahresurlaub, da die Kündigung zum 31.07.24 erfolgt. Kann ich den Jahresurlaub problemlos einfordern, ohne Konsequenzen beim neuen AG / Dienststelle fürchten zu müssen? Oder sollte ich das mit dem neuen AG nochmals näher besprechen? Ich möchte gern vermeiden "nur" wegen des Urlaubs einen Einstieg mit einem faden Beigeschmack zu starten.
Vielen Dank bereits vorab für konstruktive Antworten
LG
Thomas