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Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?

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MoinMoin:

--- Zitat von: 2strong am 11.06.2024 13:09 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2024 09:39 ---
--- Zitat von: 2strong am 11.06.2024 09:08 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2024 08:49 ---Was wenn niemand sich darüber beschwerte und/oder ohne Not in aller Öffentlichkeit sein Kreuzchen macht.

--- End quote ---
Darauf kommt es - zumindest theoretisch - nicht an. Das Wahllokal muss die Gelegenheit bieten, die Wahl geheim vorzunehmen.

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Ja, genau gesagt meinte ich das damit, was wenn es keine Sichtschutz gibt, aber andere Möglichkeiten seine Wahl geheim vorzunehmen (und sei es auf der Toilette)

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Meinst Du das ernst?   ;D

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Nur halb,
wenn jemand sich am fehlendem Sichtschutz gestört hätte, dann hätte man Flugs Lösungen finden können, in Schulen per Stellwände
habe seinerzeit mal in einer Kneipe wählen dürfen (Wahllokal halt  :o)
Da wurden auf dem Billardtisch ein Platte gepackt und Bierkästen dienten als Sichtschutz.....

Dit war Berlin vor der Wende!

Lämpel:

--- Zitat von: 2strong am 11.06.2024 09:08 ---Das Wahllokal muss die Gelegenheit bieten, die Wahl geheim vorzunehmen.

--- End quote ---

Nicht nur die Gelegenheit bieten, sondern es muss das verlangen. Stimmzettel, die nicht in der Wahlkabine gefaltet wurden, dürfen nicht in die Wahlurne sondern sind zu vernichten und es muss ein neuer Zettel ausgegeben werden. (In der tatsächlichen Praxis kommt es dann auf die Umstände an; wenn keine weiteren Personen im Wahllokal sind, wird auch schon mal ein Auge zugedrückt wenn jemand mit dem Falten sichtlich überfordert ist.)

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