Autor Thema: Befreiung von Ausbildungs- und Prüfpflicht  (Read 3080 times)

Schlawuzi

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Befreiung von Ausbildungs- und Prüfpflicht
« am: 12.06.2024 06:05 »
Hallo,

ich bitte um eure Hilfe in diesem Fall.

Seit einem Jahr besetze ich ein Stelle in 9a, bin allerdings eingruppiert in der EG 5 mit Ausgleichszahlung zur 9a. Bei Einstellung wurde angefragt, ob ich bereit wäre, den BLI neben der 40 Stunden Woche zu machen. Ich war einverstanden. Vor ein paar Wochen erhielt ich von einer Kollegin den Hinweis, dass ich aufgrund meiner 20 jährigen Zugehörigkeit im öffentlichen Dienst(ab 01.06,2024), von der Prüfpflicht befreit wäre. Nach Rücksprache mit meiner Leitung, einer Personalsachbearbeiterin und dem Personalrat wäre das bei mir der Fall, ich könnte ohne den BL I höhergestuft werden, sollte aber die Nachteile für mich bedenken.

Jetzt aber die Wende, ich bekam einen Termin bei dem Stellvertreter der Personalabteilung. Mir wurde erklärt, dass diese Vorgehensweise nur für langjährige Mitarbeiter in der Behörde genutzt werden darf, ich so einen anspruchsvollen Job habe der den BL voraussetzt. Eine Einstellung wäre sonst nicht in Frage gekommen. Seit mehr als einem Jahr bin ich jedoch Sachbearbeiterin in diesem Gebiet. Ich werde für diese Tätigkeit geschult, nehme an allen möglichen Schulungen teil.
Wie wird der Fall bewertet? Was könnt ihr mir raten.

Bitte freundlich bleiben.  ;)

UNameIT

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Antw:Befreiung von Ausbildungs- und Prüfpflicht
« Antwort #1 am: 12.06.2024 09:40 »
Hallo,

ich bitte um eure Hilfe in diesem Fall.

Seit einem Jahr besetze ich ein Stelle in 9a, bin allerdings eingruppiert in der EG 5 mit Ausgleichszahlung zur 9a. Bei Einstellung wurde angefragt, ob ich bereit wäre, den BLI neben der 40 Stunden Woche zu machen. Ich war einverstanden. Vor ein paar Wochen erhielt ich von einer Kollegin den Hinweis, dass ich aufgrund meiner 20 jährigen Zugehörigkeit im öffentlichen Dienst(ab 01.06,2024), von der Prüfpflicht befreit wäre. Nach Rücksprache mit meiner Leitung, einer Personalsachbearbeiterin und dem Personalrat wäre das bei mir der Fall, ich könnte ohne den BL I höhergestuft werden, sollte aber die Nachteile für mich bedenken.

Jetzt aber die Wende, ich bekam einen Termin bei dem Stellvertreter der Personalabteilung. Mir wurde erklärt, dass diese Vorgehensweise nur für langjährige Mitarbeiter in der Behörde genutzt werden darf, ich so einen anspruchsvollen Job habe der den BL voraussetzt. Eine Einstellung wäre sonst nicht in Frage gekommen. Seit mehr als einem Jahr bin ich jedoch Sachbearbeiterin in diesem Gebiet. Ich werde für diese Tätigkeit geschult, nehme an allen möglichen Schulungen teil.
Wie wird der Fall bewertet? Was könnt ihr mir raten.

Bitte freundlich bleiben.  ;)

Mit dem Personalrat reden, von dem Gespräch mit der Personalabteilung erzählen. Der Personalrat hat dir doch schon gesagt, dass es so passt.

Welche Nachteile hätte das für dich? Stufenlaufzeit etc?

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Antw:Befreiung von Ausbildungs- und Prüfpflicht
« Antwort #2 am: 12.06.2024 09:54 »
Auch wenn ein Mitarbeiter tariflich von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit ist, ist der Arbeitgeber berechtigt, die Stellenbesetzung an das Vorliegen einer bestimmten Qualifikation zu knüpfen. Sollte dies seinerzeit geschehen sein, ist der BL I zu absolvieren.

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Antw:Befreiung von Ausbildungs- und Prüfpflicht
« Antwort #3 am: 13.06.2024 09:49 »
von der Prüfpflicht befreit

Das bedeutet nur, dass du im Lehrgang keine Prüfung(en) ablegen brauchst.
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Antw:Befreiung von Ausbildungs- und Prüfpflicht
« Antwort #4 am: 13.06.2024 10:25 »
Unsinn.