Weshalb sollte die Post zu dir nach Huase gehen?
Also ich habe das einmal machen müssen vor vielen Jahren, natürlich mit Stadt Adresse. Trotzdem kamen alle Schreiben zu mir nach Hause, da ich mich bei der Polizei natürlich ausweisen musste und sofern man kein Bürgermeister/Stadtrat o.ä. ist immer nur "im Auftrag" als natürliche Person handelt, so wurde mir das damals bei der Polizei erklärt

Bei Anzeigen sehe ich das Problem darin, dass man schnell Gefahr läuft eine Falschaussage zu tätigen. Zum Beispiel:
Mitarbeiter vom Betriebshof sieht an einer Bushaltestelle eine eingeschlagene Scheibe und gibt das weiter ins Büro. Der Mitarbeiter im Büro soll nun eine Anzeige stellen, hat aber selbst überhaupt nicht gesehen was passiert ist, war nicht selbst Vorort und weiß im Zweifel überhaupt nicht sicher, ob da jemals eine Scheibe drin war und ob die wirklich kaputt ist oder sonst was. Als "Zeuge" o.ä. kann er daher eigentlich rechtssicher garkeine Anzeige aufgeben. Als Geschädigter darf er es meiner Meinung nach auch nicht, weil Geschädigter die Kommune ist und nicht der Mitarbeiter. (Ich bin der Meinung, dass es in dem Fall kein "im Auftrag" oder sowas geben kann).
Bei Strafanträgen würde ich daher davon ausgehen, dass diese sowieso unter keinen Umständen von Sachbearbeitern aufgegeben werden können, da diese nur von den Geschädigten selbst aufgegeben werden dürfen, also in dem Fall Bürgermeister, Stadtrat o.ä. als direkte Vertreter.
Ich bin Ingenieur und kein VFA, Jurist oder Ähnliches, deshalb frage ich ob jemand da genau die Rechtslage kennt.