Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höher Gruppierung
hausmeister2020:
Hallo zusammen,
kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???
brian:
Ein Antrag ist weder erforderlich noch vorgesehen. Man ist so eingruppiert wie es die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten ergeben. Sollte Dein Arbeitgeber zu wenig bezahlen, weil er meint, Du bist niedriger eingruppiert, mußt Du das ausstehende Gehalt geltend machen. Also nichts beantragen sondern Lieber Arbeitgeber, Du zahlt mir summe x monatlich zu wenig, zahle mir das bis zum Tag Y nach oder ich gehe zum Anwalt.
hausmeister2020:
Also hier ein paar Eckdaten:
Bin Als Hausmeister mit der Endgeltgruppe 4 Eingruppiert mir wurden vor 4 Jahren zusätzlich die Aufgaben als Laggerrist übertragen das heißt zu meinen Handwerklichen Tätigkeiten ( Gesellenbrief als Dachdecker).
Beliefere ich meine Kollegen, mache Bestellungen und habe die Befugnisse bei Händlern vor Ort auf Rechnung ohne Rücksprache einzukaufen.
itseme:
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.
Was wurde denn bei deiner Einstellung so besprochen?
hausmeister2020:
bin vor 9 Jahren schon nur mit der EG4 eingestellt worden.
Jetzt bin ich überall am kämpfen warum ich nicht steige selbst auf die Begründung das ja nach 9 Jahren die Werksprüfung als Abgelegt zählt lässt sich das Personalamt nicht ein die bleiben auf dem Stand das wäre eine 4er Stelle und da gehts nicht Höher.
noch zu Erklärung bin kein Schulhausmeister sonder im Arbeitsvertrag steht Hausmeister Verwaltung VKA in Obdach und Flüchtlingsheimen
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