Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höher Gruppierung

<< < (6/6)

fragmalnach:
Steht hier nicht die Frage um den Arbeiterbereich? Um welches Bundesland handelt es sich denn? Ggf. ist hier das alte Lohngruppenverzeichnis anzuwenden?

hausmeister2020:
So alle freundlichen Versuch sind bis jetzt gescheitert....

Jetzt meine Frage kann ich mich auf das berufen was in meinem Arbeitsvertrag steht:
Eingestellt als Vollbeschäftigter "Hausmeister" nach TVÖD VKA Verwaltung!!!
Habe einen Gesellenbrief als Dachdecker und durch 9 Jahre Tätigkeit zählt die Werksprüfung als Abgelegt also erfülle ich alle Kriterien die Laut TVÖD VKA für die EG5 gefordert werden.
Seit dem das Thema auf dem Schirm beim Personalamt liegt Steht in den Arbeitsverträgen der neuen eingestellt als !!!Hauswart!!

MoinMoin:
Ich glaube ein Gericht interessiert es relativ wenige als was man laut Arbeitsvertrag angestellt wird, sondern viel mehr was für Tätigkeiten man übertragen bekommen hat und wann.
Wenn da also steht angestellt als Pausenclown und man leitet dann die Schauspielkurse, dann wird man auch nicht als Clown sondern als Lehrer bezahlt.

Wenn also dein AG nicht gewillt ist eine andere Rechtsmeinung als EG4 zu haben, dann kannst du ihm weiterhin frage, bitte, dinge vorlegen oder Argumente liefern, warum du anderer Rechtsmeinung bist.

Fakt ist: Nur ein Gericht kann es klären.
Einfacher ist: Einen Ag suchen, der deine Arbeit monetär mehr Wertschätzt.

und btw: Du arbeitest nicht als Dachdecker sondern als Hausmeister und mangels Spezialisierung (oder gibt es eine Ausbildung zum Hausmeister?) in der Entgeltordnung ist das leider nur EG4.
Denn EG5 ist:
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in
ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.

Jetzt könnte man natürlich den Booooogen gaaanz weit spannen und alles echt handwerkliche  als verwandten Beruf ansehen.

JahrhundertwerkTVÖD:
es gibt ja zu diesem Thema auch mehrere Rundschreiben, Urteile usw.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/hausmeister-5-eingruppierung-entgelt_idesk_PI13994_HI1485874.html

MoinMoin:

--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 03.07.2024 13:37 ---es gibt ja zu diesem Thema auch mehrere Rundschreiben, Urteile usw.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/hausmeister-5-eingruppierung-entgelt_idesk_PI13994_HI1485874.html

--- End quote ---

Und das soll für TVöD Kommune gelten? Für Hausmeister, die nicht Schulhausmeister oder am Theater sind?

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version