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Höher Gruppierung
Organisator:
--- Zitat von: ohjeee am 14.06.2024 11:09 ---
--- Zitat von: hausmeister2020 am 12.06.2024 11:30 ---Hallo zusammen,
kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???
--- End quote ---
du kannst als MA jederzeit schriftlich eine Überprüfung deiner Eingruppierung beantragen, was dann zu einer neuen Stellenbewertung führt.
Was dann raus kommt, gilt dann aber auch, auch wenn die neue Bewertung schlechter sein sollte, als deine bisherige. Wenn das angestoßen wird, gibts kein zurück mehr. (sehe das Risiko aber nicht bei dir).
Im Antrag konkret fomrulieren, auf welchen Zeitpunkt rückwirkend geprüft werden soll, insb. seit wann die Aufgaben übertragen wurden.
--- End quote ---
Da ein solcher Antrag tariflich nicht vorgesehen ist, kann der Arbeitgeber den auch genausogut ignorieren, zumal der AG die Eingruppierung faktisch nicht überprüfen kann, da die Eingruppierung immer korrekt ist.
UNameIT:
--- Zitat von: Organisator am 14.06.2024 15:31 ---
--- Zitat von: ohjeee am 14.06.2024 11:09 ---
--- Zitat von: hausmeister2020 am 12.06.2024 11:30 ---Hallo zusammen,
kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???
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du kannst als MA jederzeit schriftlich eine Überprüfung deiner Eingruppierung beantragen, was dann zu einer neuen Stellenbewertung führt.
Was dann raus kommt, gilt dann aber auch, auch wenn die neue Bewertung schlechter sein sollte, als deine bisherige. Wenn das angestoßen wird, gibts kein zurück mehr. (sehe das Risiko aber nicht bei dir).
Im Antrag konkret fomrulieren, auf welchen Zeitpunkt rückwirkend geprüft werden soll, insb. seit wann die Aufgaben übertragen wurden.
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Da ein solcher Antrag tariflich nicht vorgesehen ist, kann der Arbeitgeber den auch genausogut ignorieren, zumal der AG die Eingruppierung faktisch nicht überprüfen kann, da die Eingruppierung immer korrekt ist.
--- End quote ---
Sag mal bist du ein Arbeitgeber?
Eine Überprüfung der Entgeldgruppe ist sogar vorgesehen auf verschiedene Weise vorgesehen. Entweder durch Antrag oder wenn es der Arbeitgeber "ignoriert", durch eine Feststellungs- oder eine Leistungsklage.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37143-antrag-auf-ueberpruefung-der-eingruppierung-rueckwirkende-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236858.html
Auf jeden Fall erstmal Personalrat hinzuziehen, Arbeit dokumentieren und zur Not klagen. Dann kannst du sogar das Geld rückwirkend einfordern.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_faq.html
Es gilt übrigens als sogenannte Tarifautomatik....
FearOfTheDuck:
Es ist nun mal etwas anderes, per Antrag nett zu bitten oder den AG zur Korrektur aufzufordern, seine Ansprüche geltend zu machen und notfalls die EG gerichtlich feststellen zu lassen. Das Gericht kann übrigens einzig eine rechtssichere Aussage zur EG treffen.
Eben genau diese Tarifautomatik macht einen Antrag obsolet. Ein Antrag kann schließlich abgelehnt werden, eine korrekte Eingruppierung ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: UNameIT am 14.06.2024 16:14 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.06.2024 15:31 ---
--- Zitat von: ohjeee am 14.06.2024 11:09 ---
--- Zitat von: hausmeister2020 am 12.06.2024 11:30 ---Hallo zusammen,
kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???
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du kannst als MA jederzeit schriftlich eine Überprüfung deiner Eingruppierung beantragen, was dann zu einer neuen Stellenbewertung führt.
Was dann raus kommt, gilt dann aber auch, auch wenn die neue Bewertung schlechter sein sollte, als deine bisherige. Wenn das angestoßen wird, gibts kein zurück mehr. (sehe das Risiko aber nicht bei dir).
Im Antrag konkret fomrulieren, auf welchen Zeitpunkt rückwirkend geprüft werden soll, insb. seit wann die Aufgaben übertragen wurden.
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Da ein solcher Antrag tariflich nicht vorgesehen ist, kann der Arbeitgeber den auch genausogut ignorieren, zumal der AG die Eingruppierung faktisch nicht überprüfen kann, da die Eingruppierung immer korrekt ist.
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Sag mal bist du ein Arbeitgeber?
Eine Überprüfung der Entgeldgruppe ist sogar vorgesehen auf verschiedene Weise vorgesehen. Entweder durch Antrag oder wenn es der Arbeitgeber "ignoriert", durch eine Feststellungs- oder eine Leistungsklage.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37143-antrag-auf-ueberpruefung-der-eingruppierung-rueckwirkende-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236858.html
Auf jeden Fall erstmal Personalrat hinzuziehen, Arbeit dokumentieren und zur Not klagen. Dann kannst du sogar das Geld rückwirkend einfordern.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_faq.html
Es gilt übrigens als sogenannte Tarifautomatik....
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Den einzigen Antrag den es indem Zusammenhang gibt ist die Eingruppierungsfeststellungsklage.
Das was immer so nett als Antrag formuliert wird, ist doch nur die dumme Bitte an dem AG er möge doch seine Rechtsmeinung überdenken.
Da man stets korrekt eingruppiert ist, aber hier und da der AG das falsche Engelt überweist.
Organisator:
--- Zitat von: UNameIT am 14.06.2024 16:14 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.06.2024 15:31 ---
--- Zitat von: ohjeee am 14.06.2024 11:09 ---
--- Zitat von: hausmeister2020 am 12.06.2024 11:30 ---Hallo zusammen,
kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???
--- End quote ---
du kannst als MA jederzeit schriftlich eine Überprüfung deiner Eingruppierung beantragen, was dann zu einer neuen Stellenbewertung führt.
Was dann raus kommt, gilt dann aber auch, auch wenn die neue Bewertung schlechter sein sollte, als deine bisherige. Wenn das angestoßen wird, gibts kein zurück mehr. (sehe das Risiko aber nicht bei dir).
Im Antrag konkret fomrulieren, auf welchen Zeitpunkt rückwirkend geprüft werden soll, insb. seit wann die Aufgaben übertragen wurden.
--- End quote ---
Da ein solcher Antrag tariflich nicht vorgesehen ist, kann der Arbeitgeber den auch genausogut ignorieren, zumal der AG die Eingruppierung faktisch nicht überprüfen kann, da die Eingruppierung immer korrekt ist.
--- End quote ---
Sag mal bist du ein Arbeitgeber?
Eine Überprüfung der Entgeldgruppe ist sogar vorgesehen auf verschiedene Weise vorgesehen. Entweder durch Antrag oder wenn es der Arbeitgeber "ignoriert", durch eine Feststellungs- oder eine Leistungsklage.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37143-antrag-auf-ueberpruefung-der-eingruppierung-rueckwirkende-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236858.html
Auf jeden Fall erstmal Personalrat hinzuziehen, Arbeit dokumentieren und zur Not klagen. Dann kannst du sogar das Geld rückwirkend einfordern.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_faq.html
Es gilt übrigens als sogenannte Tarifautomatik....
--- End quote ---
Nein, bin ich nicht. Ich will nur mit dem Irrglauben aufräumen, das es so etwas wie eine Pflicht zur Prüfung der Eingruppierung durch den AG (auf Antrag) gibt.
Wie bereits geschrieben, ist die Eingruppierung stets korrekt, dies ist Ausfluss der Tarifautomatik. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bilden sich lediglich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung, feststellen kann sie nur ein Arbeitsgericht im Rahmen der Eingruppierungsfeststellungsklage.
Wenn man von dem Arbeitgeber mehr Geld haben möchte, z.B. weil man der Meinung ist, höher eingruppiert zu sein, muss man ihm dies konkret und ausdrücklich mitteilen. Erst dann wird er in Verzug gesetzt, bzw. die Verjährungsfrist des TVöD gehemmt.
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