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Höher Gruppierung

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MoinMoin:

--- Zitat von: DoB am 14.06.2024 08:32 ---
--- Zitat von: itseme am 12.06.2024 14:50 ---
--- Zitat von: MeinerEiner am 12.06.2024 13:46 ---
--- Zitat von: itseme am 12.06.2024 12:46 ---Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.

--- End quote ---

Worauf fußt diese falsche Aussage?

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Auf die Tatsache, dass ein Schulhausmeister mit abgeschlossener Berufsausbildung in der EG5 beginnt.
Dies wurde aber ja inzwischen vom TE richtig gestellt.

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Selbst dann wäre die Aussage nicht korrekt. Es wird nach dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Ergo kann sich auch ein Prof. Dr. für Atomphysik in die Poststelle setzen und seine E3 bekommen.

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Doch, wenn man als Schulhausmeister und entsprechender Tätigkeit eingestellt wird, dann ist diese Tätigkeit niemals unter der EG5. Das zeigt dir ein Blick in die EGO.
und nur wenn man die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, wird man eine EG niedriger eingruppiert.
Hier würde der  Prof. Dr. für Atomphysik also ebenfalls in der EG5 sein, sofern man seine Ausbildung als einschlägig anerkennt, ansonsten in der EG4

DoB:
Das ist zwar korrekt, jedoch hier nicht relevant da TO das bereits verneint hat. Aber du kannst gerne weitere Ausnahmen aufzählen.

hausmeister2020:
jetzt kommt das nächste Problem,
 unsere Amtsleitung überlegt uns per Dienstanweisung in Zukunft unsere Bewohner bei Umzügen innerhalb unserer Einrichtungen mit ihrem Hab und gut von A nach B zu Fahren (mit Dienstfahrzeugen)
Haben wir bis vor einem Jahr immer gemacht bis wir uns Gestreubt haben das alles für die EG4 zu tun.
Mal abgesehen von der Rechtlichen Seite kann mich doch niemand dazu zwingen aufgaben zu erfüllen die nicht in meinem Aufgabengebiet liegen ( EG4 Einfachste Handwerkliche Tätigkeiten) 

MoinMoin:
Also deine Tätigkeiten sind entweder:
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei
Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden

oder
Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
(
1Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende
fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. 2Danach
müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das
fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.)

sofern die EG4 die korrekte Eingruppierung ist, es dürfte dann die Fallgruppe zwei sein, da es den Beruf Hausmeister nicht gibt.
Wurde irgendwelche Voraussetzungen bei der Einstellung verlangt (also eine Ausbildung in einem Handwerksberuf?)

Denn ich sehe allerdings bei einem Hausmeister sehr viele Arbeitsvorgänge die EG5 Tätigkeiten sind:
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in
ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.

(Sei es Elektrik, sei es Tischler, sie es Schlosser, Maler, sei es.....)  sofern ihr entsprechende Tätigkeiten bei euch selbst ausübt.

ohjeee:

--- Zitat von: hausmeister2020 am 12.06.2024 11:30 ---Hallo zusammen,

kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???

--- End quote ---
du kannst als MA jederzeit schriftlich eine Überprüfung deiner Eingruppierung beantragen, was dann zu einer neuen Stellenbewertung führt.
Was dann raus kommt, gilt dann aber auch, auch wenn die neue Bewertung schlechter sein sollte, als deine bisherige. Wenn das angestoßen wird, gibts kein zurück mehr. (sehe das Risiko aber nicht bei dir).

Im Antrag konkret fomrulieren, auf welchen Zeitpunkt rückwirkend geprüft werden soll, insb. seit wann die Aufgaben übertragen wurden.

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