Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höher Gruppierung
MeinerEiner:
Die werden dich ewig hinhalten und weiterhin mit ihren systematischen Lügen versuchen an der Nase herumzuführen.
Du solltest ein Nachweisheft führen, aus dem deine einzelnen Tätigkeiten mit Zeitanteilen hervorgehen. Dieses lässt du wöchentlich deinem Vorgesetzten und der Personalabteilung abzeichnen. Die Aufforderung
dazu verfasst du auch schriftlich.
Generell würde ich empfehlen mit dem AG hierüber nur noch schriftlich zu kommunizieren.
Du musst am Ende darlegen, warum deine Tätigkeit der Entgeltgruppe 5 entspricht, was mich zur Frage zurückbringt, weshalb das offensichtlich sei.
hausmeister2020:
Offensichtlich weil laut TVÖD die EG4 Einfachste Handwerkliche Tätigkeiten beschreibt!!
Ich aber zusätzlich zu meinen Tätigkeiten als Hausmeister das Lager Betreue und ich die Freigabe eigenverantwortlich mit Steuergeldern Einkaufen zu gehen das sollte eigentlich eine Höhere Eingruppierung rechtfertigen oder ?
MeinerEiner:
In der Entgeltordnung VKA zum TVÖD-V steht das anders.
Mal angenommen die Lagerverwaltung ist ein eigener Arbeitsvorgang, was ich auch so sehen würde, muss dieser in relevantem Maß vorliegen und selbst schon die Merkmale (lt. Entgeltordnung) mindestens der EG5 erfüllen.
Vom Bauchgefühl her würde ich das alles auch in EG5 sehen, aber die Beweispflicht liegt bei dir.
Die Grundlage deiner Eingruppierung ist deine auszuübende Tätigkeit. Verwehrt dir dein AG weiterhin eine schriftliche detaillierte Beschreibung deiner Aufgaben, sind dein Arbeitsvertrag und der geführte Arbeitsnachweis, den du zukünftig regelmäßig auch deinem AG zukommen lässt, die Grundlage hierfür. Dann kannst du dir auf dieser Grundlage eine Rechtsmeinung zu deiner Eingruppierung bilden oder einen Fachanwalt um Rat fragen und ggf. klagen.
Fakt ist, dass du seitens des AGs keine Hilfe zu erwarten brauchst. Der wird alles daran setzen, dass er dir nicht noch mehr bezahlen muss.
itseme:
--- Zitat von: MeinerEiner am 12.06.2024 13:46 ---
--- Zitat von: itseme am 12.06.2024 12:46 ---Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.
--- End quote ---
Worauf fußt diese falsche Aussage?
--- End quote ---
Auf die Tatsache, dass ein Schulhausmeister mit abgeschlossener Berufsausbildung in der EG5 beginnt.
Dies wurde aber ja inzwischen vom TE richtig gestellt.
DoB:
--- Zitat von: itseme am 12.06.2024 14:50 ---
--- Zitat von: MeinerEiner am 12.06.2024 13:46 ---
--- Zitat von: itseme am 12.06.2024 12:46 ---Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.
--- End quote ---
Worauf fußt diese falsche Aussage?
--- End quote ---
Auf die Tatsache, dass ein Schulhausmeister mit abgeschlossener Berufsausbildung in der EG5 beginnt.
Dies wurde aber ja inzwischen vom TE richtig gestellt.
--- End quote ---
Selbst dann wäre die Aussage nicht korrekt. Es wird nach dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Ergo kann sich auch ein Prof. Dr. für Atomphysik in die Poststelle setzen und seine E3 bekommen.
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