Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NW] Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.

(1/4) > >>

ti86:
Hallo zusammen,

es besteht ein Angebot zum Wechsel als Arzt in den Justizvollzug NRW (2. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe). Der Einstieg erfolge regelhaft in A13. Hier zu hätte ich - als beamtenrechtlicher Laie - folgende Fragen (auf welche ich verständlicherweise eher recht allgemeine als konkrete Antworten erhoffe):

- Ist gemäß LBesG NRW theoretisch auch ein Einstieg in einer höheren Besoldungsgruppe möglich? In A14 wird beispielsweise auch die Funktion "Arzt" genannt.

- Welche Mindestzeiten gelten bis zum Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe?

- Es bestehen Vorzeiten im öffentlichen Dienst (8,5 Jahre). Schlägt sich dies Zeit direkt in der Erfahrungsstufe nieder (d.h. Einstieg beispielsweise in ES 7 statt 5?

- Wird beim Besoldungsgruppenwechsel die Erfahrungsstufe übernommen? D.h. würde der Wechsel beispielsweise von A13 ES 7 auf A14 ES 7 erfolgen oder fängt man dann wieder bei A14 ES 5 an?

Es würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte!

Vielen Dank!

DrStrange:
Wo bist du denn jetzt beschäftigt?
Arzt in der JVA? Das muss man aber auch dolle wollen.

Zum deinen Fragen: keine Ahnung, aber die Stufe bleibt bei Beförderung die selbe.

ti86:
Uniklinik...!

Kann denn sonst noch jemand zu den übrigen Fragen etwas sagen?

2strong:
Eine Einstellung direkt im Beförderungsamt (A 14) sieht das Laufbahnrecht NRW m. W. nicht vor.

Die Stufen der tariflichen Entgeltgruppe werden nicht 1:1 in das Beamtensystem übertragen. Vielmehr wird bei Verbeamtung geschaut, wie viele Berufsjahre (berücksichtigungsfähige Zeiten) bereits vorliegen und welche Stufe Du nach der Systematik der Beamtenbesoldung erreichst.

clarion:
Hallo,

Schau mal in die Laufbahnverordnung deines Landes.

Grundsätzlich musst Du im Einstiegsamt (A13) anfangen, Für die Stufenberechnung kann Deine vorherige Tätigkeit abzüglich der Zeit die zur Erlangung der Laufbahnbefähigung notwendig ist, berücksichtigt werden.

Die Beförderung in A 14 kann frühestens ein Jahr (nachlesen ob das auch für dein BL gilt) nach Ende der Probezeit erfolgen und sie erfolgt stufengleich. Auf die Beförderung besteht kein Anspruch. Voraussetzung für eine Beförderung ist,  dass eine entsprechend bewertete Stelle zur Verfügung steht.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version