Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NW] Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.

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ti86:

--- Zitat von: clarion am 13.06.2024 07:31 ---Die Beförderung in A 14 kann frühestens ein Jahr (nachlesen ob das auch für dein BL gilt) nach Ende der Probezeit erfolgen und sie erfolgt stufengleich. Auf die Beförderung besteht kein Anspruch. Voraussetzung für eine Beförderung ist,  dass eine entsprechend bewertete Stelle zur Verfügung steht.

--- End quote ---

Und die Probezeit beträgt regelhaft drei Jahre, wenn ich das richtig sehe?! Irgendwie wird einem der spätere Einstieg ja nicht wirklich schmackhaft gemacht, wie mir scheint.

2strong:
Nein, Deine Berufserfahrung kann auf die Probezeit angerechnet werden, so dass es am Ende lediglich auf die Mindestprobezeit von einem Jahr hinauslaufen dürfte.

Casa:

--- Zitat ---Nein, Deine Berufserfahrung kann auf die Probezeit angerechnet werden, so dass es am Ende lediglich auf die Mindestprobezeit von einem Jahr hinauslaufen dürfte.
--- End quote ---

Das schlägt sich dann aber auf die Dienstaltersstufe nieder. Berufserfahrung doppelt anrechnen, einmal auf die Probezeit, einmal auf die Dienstaltersstufe, funktioniert meines Wissens nicht.

Zudem wäre VOR Einstellung / Entgegennahme der Urkunde zu kläre, wie lange die Probezeit ist und nach welcher Dienstaltersstufe der Arzt besoldet wird.

Zur Einstellung ins Beförderungsamt wäre die Dienststelle zu befragen.

Als Arzt, gerade als Facharzt, sollte geprüft werden, ob eine Einstellung gem. TV-Ä nicht deutlich besser ist, als als Beamter. Erst ab A14 gibt es keinen finanziellen Nachteil mehr. Wer Kinder hat ist als Beamter etwas besser versorgt.
Gibt es eine Fachkräftegewinnungszulage? Zu beachten ist, dass diese auch irgendwann ausläuft.

ti86:

--- Zitat von: Casa am 13.06.2024 11:24 ---Zudem wäre VOR Einstellung / Entgegennahme der Urkunde zu kläre, wie lange die Probezeit ist und nach welcher Dienstaltersstufe der Arzt besoldet wird.

Zur Einstellung ins Beförderungsamt wäre die Dienststelle zu befragen.

Als Arzt, gerade als Facharzt, sollte geprüft werden, ob eine Einstellung gem. TV-Ä nicht deutlich besser ist, als als Beamter. Erst ab A14 gibt es keinen finanziellen Nachteil mehr. Wer Kinder hat ist als Beamter etwas besser versorgt.
Gibt es eine Fachkräftegewinnungszulage? Zu beachten ist, dass diese auch irgendwann ausläuft.

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Danke, das sind wichtige Punkte.

TV-Ärzte ginge mit 20% Zuschlag, allerdings würde eine Anstellung (da formal fachfremd - man akzeptiert nur Allgemeinmedizin oder Innere Medizin) in Ä1 erfolgen und nicht in Ä2. Insofern finanziell völlig unattraktiv.

Meint Dienstaltersstufe = Erfahrungsstufe?

2strong:

--- Zitat von: Casa am 13.06.2024 11:24 ---Das schlägt sich dann aber auf die Dienstaltersstufe nieder. Berufserfahrung doppelt anrechnen, einmal auf die Probezeit, einmal auf die Dienstaltersstufe, funktioniert meines Wissens nicht.

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Ein double counting ist m. W. nur für jene Zeiten ausgeschlossen, die zum.Erwerb der Laufbahnbefähigung benötigt werden (vermutlich 2,5 Jahre). Die übrigen Zeiten sollten zur Festsetzung der Erfahrungsstufe genutzt werden können und zusätzlich eine Reduzierung der Probezeit auf das Mindestmaß ermöglichen.

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