Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NW] Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.

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ti86:

--- Zitat von: 2strong am 13.06.2024 12:57 ---Ein double counting ist m. W. nur für jene Zeiten ausgeschlossen, die zum.Erwerb der Laufbahnbefähigung benötigt werden (vermutlich 2,5 Jahre).

--- End quote ---

Sind bei Staatsexamen und Promotion tatsächlich 2,5 Jahr zur Laufbahnbefähigung anzurechnen?

Casa:

--- Zitat ---Meint Dienstaltersstufe = Erfahrungsstufe?
--- End quote ---

Ja.



--- Zitat ---TV-Ärzte ginge mit 20% Zuschlag, allerdings würde eine Anstellung (da formal fachfremd - man akzeptiert nur Allgemeinmedizin oder Innere Medizin) in Ä1 erfolgen und nicht in Ä2.
--- End quote ---

Der Dienstherr soll hier nicht rumjammern, sondern froh sein, dass er überhaupt einen Arzt gefunden hat.
Wenn der Arzt nicht gerade Radiologe o. Ä. was man in einer JVA eher weniger gebrauchen kann, ist, sollte der Dienstherr nicht so pingelig sein. FA-Abschlüsse wie Anästhesie, Onkologie, Diabetologie, Kardiologie sind alle deutlich zweckdienlich für eine allgemeinmedizinische Versorgung.
Aber gut, das ist meine persönliche Meinung.

Einen Fachkräftegewinnungszuschlag würde ich mir zahlen lassen, weil du in einem KH deutlich mehr verdienen würdest. Muss ja keiner wissen, dass du keine Lust hast in einem KH zu arbeiten und daher in die JVA willst. ;-)


Du kannst dich auch in den Gemeinden und Landkreisen umsehen. Die nehmen auch gern Ärzte und du hast einen geregelten Arbeitstag.

ti86:

--- Zitat von: Casa am 13.06.2024 13:12 ---Der Dienstherr soll hier nicht rumjammern, sondern froh sein, dass er überhaupt einen Arzt gefunden hat.
Wenn der Arzt nicht gerade Radiologe o. Ä. was man in einer JVA eher weniger gebrauchen kann, ist, sollte der Dienstherr nicht so pingelig sein. FA-Abschlüsse wie Anästhesie, Onkologie, Diabetologie, Kardiologie sind alle deutlich zweckdienlich für eine allgemeinmedizinische Versorgung.
Aber gut, das ist meine persönliche Meinung.

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Definitiv, allerdings ist das Papier hier scheinbar äußerst geduldig und denjenigen, die das entscheiden, fehlt wahrscheinlich jede Möglichkeit einer fachgerechten Einschätzung.


--- Zitat von: Casa am 13.06.2024 13:12 ---Einen Fachkräftegewinnungszuschlag würde ich mir zahlen lassen, weil du in einem KH deutlich mehr verdienen würdest. Muss ja keiner wissen, dass du keine Lust hast in einem KH zu arbeiten und daher in die JVA willst. ;-)

--- End quote ---

Würde gar nicht sagen, dass ich nicht im KH arbeiten will. Allerdings finde die Umstände - geregelter Tagesablauf, Praxisbetrieb, eigenverantwortliche Tätigkeit - tatsächlich nicht unattraktiv. Das Klientel ist natürlich speziell, logisch. Allerdings kann man sich fragen, ob der geriatrische Akkord in einer Hausarztpraxis tatsächlich so viel attraktiver wäre. Monetär sicherlich ja, aber das hat andererseits auch die Schattenseiten Abrechnung, Personaladministration usw. Nur klar, es muss sich am Ende finanziell rechnen - zumal man von keinem schlechten Niveau kommt...!

Hat denn ein später Einstieg drastische Auswirkungen auf die Pensionsansprüche im Alter? Natürlich hat man weniger Dienstzeiten angehäuft, als wenn man mit Anfang 20 die Urkunde in der Hand hält. Allerdings ist mein Beruf einer derjenigen, die mit Blick auf die Dienstjahre nach Ende der Ausbildung in aller Regel keine 40 Jahre o.ä. erlauben.

ti86:
Habe mal zum Fachkräftezuschlag gesucht, bin hier jedoch nicht fündig geworden. Gibt es so etwas für Beamte in NRW? Lediglich Leistungsprämien finde ich.

Gewerbler:

--- Zitat von: ti86 am 13.06.2024 14:16 ---Hat denn ein später Einstieg drastische Auswirkungen auf die Pensionsansprüche im Alter? Natürlich hat man weniger Dienstzeiten angehäuft, als wenn man mit Anfang 20 die Urkunde in der Hand hält. Allerdings ist mein Beruf einer derjenigen, die mit Blick auf die Dienstjahre nach Ende der Ausbildung in aller Regel keine 40 Jahre o.ä. erlauben.

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Naja, es weiß natürlich niemand, wie sich Pensionen, Rentenniveau etc. entwickeln, aber es gilt ja auch nicht umsonst die Höchstgrenze zur Verbeamtung von 42 Jahren (auch in NRW glaube ich). Je nachdem, was dann angerechnet wird und ob du evtl. noch ein Jahr dran hängst oder so wirst du noch auf ca. 50 % Ansprüche kommen, also vermutlich immer noch mehr als in der Rente.
Falls du in A14, A15 oder sogar noch höher kommst, dürfte sich das schon rentieren. Du kriegst ja dann noch deine bisher erworbenen Rentenansprüche zusätzlich, wobei die Summe halt nicht die 71,75 % überschreiten darf. Ansonsten wird halt die Pension so gekürzt, dass es in Summe stimmt. Also falls die Maximalpension nicht angetastet wird, sollte es sich vermutlich rechnen... :)

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