Autor Thema: [NW] Wechsel in Justizvollzug als Arzt - Eingruppierung, Vorzeiten etc.  (Read 4224 times)

ti86

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Habe mal zum Fachkräftezuschlag gesucht, bin hier jedoch nicht fündig geworden. Gibt es so etwas für Beamte in NRW? Lediglich Leistungsprämien finde ich.

Weiß hierzu jemand genaueres?

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Möglicherweise ist der Sonderzuschlag zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit nach § 69 LBesG NRW gemeint. Der Zuschlag kann 10% von Stufe 1 der jeweiligen Besoldungsgruppe betragen.

Casa

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Zitat
Würde gar nicht sagen, dass ich nicht im KH arbeiten will. Allerdings finde die Umstände - geregelter Tagesablauf, Praxisbetrieb, eigenverantwortliche Tätigkeit - tatsächlich nicht unattraktiv. Das Klientel ist natürlich speziell, logisch. Allerdings kann man sich fragen, ob der geriatrische Akkord in einer Hausarztpraxis tatsächlich so viel attraktiver wäre.

Ich finde es als Patient in der Hausarztpraxis schon erstaunlich, wie zügig und doch mit ausreichend Zeit für den Patienten mein Hausarzt behandelt.

Zitat
Weiß hierzu jemand genaueres?

Beim Dienstherrn anfragen.



Zitat
Hat denn ein später Einstieg drastische Auswirkungen auf die Pensionsansprüche im Alter?

Deine Zeit im öD dürfte als ruhegehaltfähig anerkannt werden. Bis zur Pension sinds wohl noch ca. 30 Jahre. Das bedeutet 30 x 1,79 % x letzte Besoldung (Endstufe A13/A14), also nach aktuellem Stand bei A13 wenigstens 3.035 € Bruttopension.

Sollte reichen, um über die Runden zu kommen. Dazu kommt ein bisschen Rente und ggf. Zahlungen aus dem Versorgungswerk.


Wenn du bspw. monatlich 800 € investierst, kannst du in 20-25 Jahren schon aufhören zu arbeiten oder eben weniger arbeiten.


Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

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Warum sollte der Kollege reduzieren wollen? Ist doch keine Frau.