Autor Thema: Wochenarbeitszeit bei erstem Beförderungsamt/Funktionsstelle an einer Schule  (Read 4458 times)

Sysiphos

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Hallo erstmal,

ich frage mich als persönlich Betroffener immer wieder, wie genau eigentlich die Wochenarbeitszeit für Inhaber von Beförderungsstellen in NRW geregelt ist. Diese sind ja heutzutage an Zusatzaufgaben gebunden.

Wenn aber die Wochenarbeitszeit von Beamten generell 41 Stunden beträgt und Lehrkräfte diese bereits mit ihrem regulären Deputat erfüllen, dann ist doch die Tatsache, dass hier im Allgemeinen mit Verweis auf die höhere Besoldung keine zeitliche Entlastung gewährt wird, damit unvereinbar, oder stehe ich auf dem Schlauch?

Mich würde wirklich interessieren, wie andere das sehen und ob es da eventuell schon einmal offizielle Stellungnahmen oder Beurteilungen zu gab.
(Ich schreibe bewusst nicht "Urteile", weil ich das wohl mitbekommen hätte  :D)

Das klingt jetzt natürlich so, als hätte ich mich einst beworben ohne mir Gedanken zu machen.
Aber ich wundere mich hier tatsächlich, dass das einfach alle so hinnehmen.

Und natürlich habe ich auch einen persönlichen Beweggrund, mich ans Forum zu richten, der in die gleiche Kerbe schlägt. Aber nicht, weil ich meine Zusatzaufgabe und die damit verbundene Mehrarbeit leid bin.

Mein Problem ist, dass meine Mehrarbeit von Jahr zu Jahr zunimmt. Mir wird jedes Schuljahr eine neue, regelmäßig zu erledigende Aufgabe zugeschoben. Und weil ich ja schließlich mehr Geld bekomme, habe ich gefälligst auch nicht zu meckern. Das geht jetzt seit Jahren so - und in meinen Augen haben wir den unzumutbaren Bereich verlassen und bewegen uns jetzt in absurden Sphären.

Ich erspare euch hier ganz bewusst die Details. Um die geht es mir nicht.
Nur so viel: Ich mache alles, was meine Kolleg/innen auch machen - und das gewissenhaft und bis zum bitteren Ende. Ich führe die Elterngespräche, die notwendig sind, schreibe die Gutachten, die angebracht sind, und so weiter. Ihr wisst sicherlich, was ich meine. Klassenleitung, Klassenfahrten, Korrekturfach - alles dabei.

Und zusätzlich bin ich jetzt, am 12. des Monats, bei 21 Überstunden. Nur durch die Zusatzaufgaben.

Jetzt ist bei mir dann auch mal das Ende der Fahnenstange erreicht und um das ein für alle Mal zu klären, bin ich für jeden Tipp und Ratschlag dankbar.

Vor allem aber - ich kenne meine Schulleitung ja - wäre es klasse, wenn ihr mich auf entsprechende Gesetze, Erlasse und ähnliches verweisen könntet.

Natürlich bin ich auch an Erfahrungswerten interessiert.

Wenn ich etwas hierzu einfällt, immer gern her damit.

Ich habe nämlich beschlossen, dass jetzt einmal final zu klären.
Und dafür brauche ich Munition  8)






Unknown

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Versuche es auch mal bei [url]https://www.lehrerforen.de//url], ich denke da könntest du auch eine Antwort bekommen.

Organisator

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Ich kenne Deputatsreduzierungen bei bestimmten Aufgaben (z.B. Fachleitung oder Klassenlehrer). Dürfte aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Die Schulaufsicht / Schulräte sollten da weiterhelfen können.

EiTee

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Du scheinst deine Stunden zu dokumentieren, kannst du aus Interesse auflisten, wie die Verteilung der Stunden in der Arbeitswoche aussieht?


Sysiphos

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Vielen Dank für den Tipp, Unknown!
Probiere ich direkt aus.

Du scheinst deine Stunden zu dokumentieren, kannst du aus Interesse auflisten, wie die Verteilung der Stunden in der Arbeitswoche aussieht?

Darf ich fragen worauf du hinaus möchtest?
Also nicht, weil ich streiten möchte, sondern weil ich glaube, dass du etwas im Kopf hast, das in meinem noch nie zu Besuch war  ;D

Im Wochenverlauf gibt es da keine Regelmäßigkeiten. Ich komme früher, bleibe länger und arbeite in den Freistunden. Am Wochenende auch, aber selten.

Meist bin ich irgendwo auf Input durch andere angewiesen. Die störe ich an freien Tagen wirklich nicht gern.

Bei mir ergeben sich Muster eher im Verlauf des Schuljahres.
Beginn und Ende sind absurd; mittendrin kann ich auch mal eine Freistunde mit Kolleg/innen und Kaffee verbringen.

photosynthese

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Vielen Dank für den Tipp, Unknown!
Probiere ich direkt aus.

Du scheinst deine Stunden zu dokumentieren, kannst du aus Interesse auflisten, wie die Verteilung der Stunden in der Arbeitswoche aussieht?

Darf ich fragen worauf du hinaus möchtest?
Also nicht, weil ich streiten möchte, sondern weil ich glaube, dass du etwas im Kopf hast, das in meinem noch nie zu Besuch war  ;D

Im Wochenverlauf gibt es da keine Regelmäßigkeiten. Ich komme früher, bleibe länger und arbeite in den Freistunden. Am Wochenende auch, aber selten.

Meist bin ich irgendwo auf Input durch andere angewiesen. Die störe ich an freien Tagen wirklich nicht gern.

Bei mir ergeben sich Muster eher im Verlauf des Schuljahres.
Beginn und Ende sind absurd; mittendrin kann ich auch mal eine Freistunde mit Kolleg/innen und Kaffee verbringen.

Die Crux bei diesen ganzen Berechnungen sind die Ferien: Nominell müsstest du in jeder Schulwoche deutlich Überstunden machen (die Mathelehrer haben bestimmt schonmal deren Anteil berechnet...), um einen Ausgleich für alle freien Tage zu haben, die über den "normalen" Urlaubsanspruch hinausgehen. An der Arbeitszeitberechnung für Lehrer beißen sich alle die Zähne aus. Hamburg zeigt, dass es nicht für alle gut ist, das aufzuschnüren.

MastrOfSchool

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Ich denke, es handelt sich um ein Missverständnis. Die wöchentliche Arbeitszeit bleibt im ersten Beförderungsamt (A14) bei 41 Stunden. Die damit verbundenen Zusatzaufgaben sollen sich in der Schwierigkeit von den Aufgaben der anderen (A13) abheben, nicht vom Umfang her.

Viele Grüße

TVOEDAnwender

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Vielen Dank für den Tipp, Unknown!
Probiere ich direkt aus.

Du scheinst deine Stunden zu dokumentieren, kannst du aus Interesse auflisten, wie die Verteilung der Stunden in der Arbeitswoche aussieht?

Darf ich fragen worauf du hinaus möchtest?
Also nicht, weil ich streiten möchte, sondern weil ich glaube, dass du etwas im Kopf hast, das in meinem noch nie zu Besuch war  ;D

Im Wochenverlauf gibt es da keine Regelmäßigkeiten. Ich komme früher, bleibe länger und arbeite in den Freistunden. Am Wochenende auch, aber selten.

Meist bin ich irgendwo auf Input durch andere angewiesen. Die störe ich an freien Tagen wirklich nicht gern.

Bei mir ergeben sich Muster eher im Verlauf des Schuljahres.
Beginn und Ende sind absurd; mittendrin kann ich auch mal eine Freistunde mit Kolleg/innen und Kaffee verbringen.

Die Crux bei diesen ganzen Berechnungen sind die Ferien: Nominell müsstest du in jeder Schulwoche deutlich Überstunden machen (die Mathelehrer haben bestimmt schonmal deren Anteil berechnet...), um einen Ausgleich für alle freien Tage zu haben, die über den "normalen" Urlaubsanspruch hinausgehen. An der Arbeitszeitberechnung für Lehrer beißen sich alle die Zähne aus. Hamburg zeigt, dass es nicht für alle gut ist, das aufzuschnüren.

So schwierig kann es gar nicht sein mit der Berechnung:

52 Wo. x 41 h = 2.132
6 Wo. Urlaub (30 Tage) x 41 h = 246 h (regulärer Urlaubsanspruch)
13 Wo. Ferien in 2024 in NRW x 41 Wo. = 533 h, die Differenz von 533 h zu 246 h ist 287 h

Sollten die 13 Wo. Ferien komplett frei für den Lehrer sein (was so nicht ist, weiß ich auch), müssten also 287 h zusätzlich in 39 Wo. "rausgearbeitet" werden, heißt jede Woche rund 48 Stunden im Schnitt statt 41 Stunden (ca. 7 Stunden mehr in den Nichtferienwochen). Wird in den Ferien gearbeitet (Vorbereitung, Konferenzen etc.) reduziert dies natürlich die zusätzlich zu erbringenden Stunden in den Nichtferienzeiten.
(Feiertage habe ich jetzt mal bewusst rausgelassen in meiner Berechnung.)

BeamterNWmD

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Ich denke, es handelt sich um ein Missverständnis. Die wöchentliche Arbeitszeit bleibt im ersten Beförderungsamt (A14) bei 41 Stunden. Die damit verbundenen Zusatzaufgaben sollen sich in der Schwierigkeit von den Aufgaben der anderen (A13) abheben, nicht vom Umfang her.

Viele Grüße

Dem kann ich nur zustimmen. Zumindest in der Theorie. Es gibt keine "karrieremäßige" Stundenerhöhung, lediglich eine altersbezogene Absenkung.
Nochmal zur Verdeutlichung, da für Lehrer die AZVO NRW nicht in vollem Umfang gilt:
Das hier ist der Grundsatz: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=8044&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=660222
Darüber hinaus ist glaube ich jedem klar, dass das heutzutage in sämtlichen Bereichen so eben nicht mehr funktioniert. Aber ich finde, für die Besoldung, die man/wir als Beamter empfängt/empfangen, sind 3-5 Überstunden die Woche vertretbar.
Hierbei spreche ich aber ausdrücklich von "bezahlten" Überstunden (bzw. heute öfters: Freizeitausgleich, bei Dienststellen ohne Zeiterfassung – wie an Schulen – durch interne Absprachen). Es darf eigentlich nicht angehen, dass etwas verfällt oder in der Freizeit Dienst verrichtet wird.

Genauere Verordnungen/Erlasse kann ich dir leider nicht nennen, aber da schließe ich mich "Organisator" an:
Frage am besten einmal im Schulamt bzw. der personalaktenführenden Dienststelle (in NW: die zuständige der 5 BR'en) oder sogar über die Gewerkschaft / deinen örtlichen Politiker bei der Landesregierung (Landtag / MSB) in Düsseldorf nach.

Viel Erfolg dabei!


Und spannend, TVOEDAnwender:
Ich hätte gedacht/überschlagen, dass es deutlich weniger als 48 wären, aber diese Analyse hilft einem als Richtwert dauerhaft.

Der Betroffene ist damit nach nur 2 Wochen (21 ÜStd.) bereits am Limit für 3 Wochen (pro Woche 7 ÜStd.).
« Last Edit: 22.10.2024 02:33 von BeamterNWmD »