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Zulagen- und Stufenberechnung TVöD im Bereich VKA

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colaverk:
Heyho liebe Forum-Mitgliederinnen und Mitglieder,

ich habe folgende Situation und bin mir unsicher, wie es weitergeht.
Ich wurde in E09b Stufe 1 am 01.04.23 eingestellt. Ich sollte quasi ab der ersten Woche aber in einem Team aushelfen, deren Stelle auf E10 bewertet ist.
Dies habe ich getan, zunächst sollte das bis zum Sommer 2023 geschehen. Ich habe dann gemerkt, dass mir die Arbeit Spaß bereitet und ich auch geeignet bin, in diesem Team zu arbeiten.

Zunächst habe ich dann bis zum 30.11.23 zu E09b Stufe 1 weitergearbeitet, bis ich dann offiziell zum 01.12.23 in das Team übernommen wurde und eine E10 Stufe 2 erhalte (bei Höhergruppierung ist Stufe 2 Minimum).
Ich habe bereits auch beantragt, dass ich vom 01.04. bis 30.11. eine Zulage auf E10 Stufe 2 erhalte.

Nun zur Unklarheit:
Wenn die Zulage ab 01.04. so genehmigt wird und ich dann quasi ab 01.04.23 E10 Stufe 2 erhalte, beginnt dann auch die Stufenlaufzeit für Stufe 2 am 01.04.23?
Konkret: Wann steige ich in Stufe 3 auf? Regulär nach 3 Jahren am 01.04.26 oder bereits am 01.04.25 durch die Zulage dank höherwertiger Tätigkeit?

Ich hoffe man versteht, was ich meine und freue mich auf euren Input :) bei Verständnisproblemen, gern eine RÜckfrage stellen :)

LG Marcel

Wean25:
Das könnte ein Eigentor werden. Sollte die EG 10 ab dem ersten Tag (01.04.2023) gezahlt werden, würde eine Einstufung nach Stufe 1 erfolgen (Neueinstellung ohne Berufserfahrung). Also würde die Stufe 1 ein Jahr laufen bis zum 01.04.2024. Für Dezember 23 bis April 24 wären Sie dann überzahlt. Wie das jetzt gelaufen ist, ist das beste was Ihnen passieren konnte, da bei einer Höhergruppierung immer in die Stufe 2 eingestuft wird, auch wenn die Stufenlaufzeit in 1 (1Jahr) nicht erfüllt ist. § 17 Abs 4 TVöD.

FearOfTheDuck:
Warum sollte der AG eine Zulage für einen zurückliegenden Zeitraum gewähren, zumal laut Sachverhalt die Übertragung neuer Aufgaben erst zum 01.12.2023 stattfand? Oder hat sich nach Einstellung die auszuübende Tätigkeit tatsächlich vor dem 01.12.2023 geändert, sprich durch die dauerhafte oder vorübergehende Übertragung solcher? 

MoinMoin:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 12.06.2024 22:46 ---Warum sollte der AG eine Zulage für einen zurückliegenden Zeitraum gewähren, zumal laut Sachverhalt die Übertragung neuer Aufgaben erst zum 01.12.2023 stattfand? Oder hat sich nach Einstellung die auszuübende Tätigkeit tatsächlich vor dem 01.12.2023 geändert, sprich durch die dauerhafte oder vorübergehende Übertragung solcher?

--- End quote ---
Weil durchaus die nur vorübergehend gehende Übertragung höherwertigen Tätigkeiten ab 1.4. stattgefunden haben könnte.
Ob bewusst und willentlich vom AG oder illegal durch eine Vorgesetzten, müsste dann ein Gericht klären.

colaverk:
Danke euch für den Input.

@Wean25: Ich bin zu E09b Stufe 1 angestellt worden. Selbst wenn ich ab Tag 1 nachträglich höhergruppiert werden würde, müsste das doch trotzdem in Stufe 2 passieren? Denn eine Höhergruppierung muss nach mindestens Stufe 2 geschehen. Oder würde das dann so angesehen werden, dass ich direkt zu E10 Stufe 1 angestellt wurde und es faktisch keine Höhergruppierung gibt/gab?

@FearOfTheDuck: wie in meinem Beitrag oben beschrieben: "Ich sollte quasi ab der ersten Woche aber in einem Team aushelfen, deren Stelle auf E10 bewertet ist." Somit habe ich also die höherwertige Tätigkeit ab 01.04.2023 ausgeübt und habe die Stelle dann erst ab 01.12.23 gewechselt.

@MoinMoin: Genau richtig. Alles weitere zu der Entscheidung sollen sich andere streiten :)

Generell dazu: Stand jetzt bekomme ich seit 01.12.23 die E10 Stufe 2 ausbezahlt. Somit würde dann auch am 01.12.23 die Stufenlaufzeit neu beginnen, richtig?
Wenn ich dann rückwirkend ab 01.04.23 die E10 bekomme, dann würde wieder am 01.04.23 die Stufenlaufzeit beginnen (Egal ob es dann mit Stufe 1 oder 2 losgeht)?

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