Da die Urlaubsansprüche bei einer mehrjährigen Erkrankung immer weiter addieren würden, hat das EUGH und auch BAG geurteilt, dass 15 Monate nach dem Anspruchsjahr der gesetzliche Urlaub verfällt. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat auch auf den Verfall rechtzeitig hingewiesen, was gemäß Sachverhalt vom AG erfolgt ist. Somit sind die 7 Tage am 01.04.2024 verfallen.
Der tarifliche Anspruch verfällt bereits zum 31.05. des Folgejahres.
Was ist mit den 30 Urlaubstagen aus dem Jahr 2023?
Durch die Rückkehr im Mai 2024 konnte der AN seinen Jahresurlaub aus 2023 gerade noch rechtzeitig antreten um einen Verfall zu verhindern. Sollte er den Urlaub nicht angetreten haben, ist er m.E. zum 01.06. komplett verfallen.